Leihmutterschaft - Beitrag Frontal 21 vom 27.5.14

rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Das ist super. Da man Ausschnitte zitieren darf, tue ich das mal mit dem Wichtigsten:

"Das dürfte sich jetzt ändern. Am Donnerstag hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in zwei französischen Fällen entschieden, dass man so mit dem Recht des Kindes auf eine gesicherte rechtliche Identität nicht umspringen kann. Ein Staat, der die Menschenrechte achtet, darf seinen Kampf gegen Leihmutterschaft und die damit verbundenen ethischen und menschenwürde-bezogenen Probleme nicht auf dem Rücken der Kinder austragen."

Die Aussage bezieht sich darauf, dass die Länder es erlauben müssen, dass die Kinder mit ihren Eltern in ihr Heimatland reisen und mit ihnen zusammen leben.

Da sollen sich die deutschen Politiker mal freuen. Das erspart ihnen zumindest in dieser Hinsicht weitere heiße Diskussionen und Kontroversen. :-)
Liebe Grüße, Rebella
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Bendtner
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Beitrag von Bendtner »

http://leihmutter-schaft.de/europaische ... anerkannt/
Etwas auch über den Europäischen Gerichtshof :schlaege:
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ajamue
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Beitrag von ajamue »

Guten Morgen,
was ich nicht verstehe ist, wenn ich als schwangere Deutsche in die USA reise bzw. dort wohne und komme zurück wird doch auch die Elternschaft nicht in Frage gestellt.
Oder steht in der Geburtsurkunde die Leihmutter drin?
Liebe Grüße von Ajamue

Versuch Nr. 5 - 16. Oktober - wir sehen einen Herzschlag
18.Januar 20+2 - Baby hat 17,7 cm Kopfumfang, ist ca. 24 cm lang und wiegt ca. 325 Gramm
3.Februar 22+4 - Baby hat 20 cm Kopfumfang und wiegt 513gramm. und... ist ein Mädchen!!!
24. Februar 25×4 Babygirl hat 23cm KU und 730gramm
16. März 26,4 cm KU und 1100gramm
11. April 44cm lang und 1879gramm schwer ist die Mini Maus jetzt
22. April 2440gramm
4. Mai 2450gramm seltsam aber würde passen
19. Mai 2860gramm und alles gut
27. Mai ca. 3000gramm 32cm Kopfumfang und macht keine Anstalten, den Aufenthalt bald zu beenden
15.Juni 0:55 babygirl wird bei 41+4 geboren: 4120g, 54cm und alles dran

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rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Ich verstehe deine Frage nicht, Ajamue. Wenn du als Schwangere in die USA reist, hast du doch keine Leihmutter.
Liebe Grüße, Rebella
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ajamue
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Beitrag von ajamue »

nein, klar aber wo steht dass das Kind von einer Leihmutter geboren wurde?
Ich meine, wie läuft das ab?
Ich bin davon ausgegangen, dass die Leihmutter entbindet und die Eltern dann in die Geburtsurkunde eingetragen werden, so wie bei der Hausgeburt in dem TV-Beitrag neulich ;-)
Und deutsche Behörden wissen doch auch nicht wer in Kreissaal lag?!
Liebe Grüße von Ajamue

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16. März 26,4 cm KU und 1100gramm
11. April 44cm lang und 1879gramm schwer ist die Mini Maus jetzt
22. April 2440gramm
4. Mai 2450gramm seltsam aber würde passen
19. Mai 2860gramm und alles gut
27. Mai ca. 3000gramm 32cm Kopfumfang und macht keine Anstalten, den Aufenthalt bald zu beenden
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free
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Beitrag von free »

Ajamue,wenn du in den usa entbindest erhält dein kind bei einem deutschen elternteil automatisch die deutsche und amerikanische staatsbürgerschaft.in deutschland beantragst du dann eine geburtsurkunde.die amerikanische geburtsurkunde reicht aus um einen deutschen reisepass zu bekommen für dein kind.in einigen staaten ist es gesetzlich geregelt,dass das elternteil ,welches die leihmutter beauftragen,auch die leiblichen eltern sind.sie stehen dann auch in der geburtsurkunde.wie das nun in frankreich geregelt wird :?:
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ajamue
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Beitrag von ajamue »

Dann ist es ja so wie ich mir gedacht habe.
Dann habe ich meine Geburtsurkunde ob Leihmutterschaft oder nicht und kann damit nach Deutschland fahren. Keiner wird es überhaupt erfahren.
Liebe Grüße von Ajamue

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Willie
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Beitrag von Willie »

ajamue hat geschrieben:Guten Morgen,
was ich nicht verstehe ist, wenn ich als schwangere Deutsche in die USA reise bzw. dort wohne und komme zurück wird doch auch die Elternschaft nicht in Frage gestellt.
Oder steht in der Geburtsurkunde die Leihmutter drin?
Ich kann dir diese Prozedur in der Ukraine erzählen, da wir dort Erfahrung hatten. In der Geburtsurkunde unseres Sohnes wurden ich und meine Frau( nicht Leihmutter) eingetragen, weil der Leihmutter die Eizellen meiner Frau eingesetzt wurden. Im Artikel 123 (Teil 2) von dem Familiengesetzbuch der Ukraine ist beschlossen, dass im Fall der Übertragung von dem Embryo, der mithilfe der assistierten Reproduktionsmedizin bei den Ehepartnern konzipiert wurde, ins Organismus der anderen Frau, sind die Ehepartner die Eltern des Kindes.

In dem 3. Abschnitt, Punkt 10 des Ediktes des Justizministeriums der Ukraine von 22.11.2007 #1154\5 ist Kinderregistrierungsverfahren statuiert. „Im Fall der Geburt des Kindes bei der Frau, derer ein konzipierter bei den Eltern Embryo implantiert wurde, wird die Geburtsanzeige nach Anzeige der Eltern, die ihre Zustimmung zu Implantation gegeben haben, durchgeführt. In diesem Fall wird gleichzeitig mit dem Dokumenten, der die Tatsache der Geburt des Kindes von dieser Frau bestätigt, die beglaubigte beim Notar ihre schriftliche Zustimmung zu Eintragung der Ehepartner als Eltern des Kindes abgegeben“..
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ajamue
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Beitrag von ajamue »

Danke Willie für die Information.
Wo entstehen denn dann die Probleme?
Was muss man danach noch machen?
Auf die Botschaft? Oder heimfahren mit der Geburtsurkunde?
Liebe Grüße von Ajamue

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Willie
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Beitrag von Willie »

ajamue hat geschrieben:Danke Willie für die Information.
Wo entstehen denn dann die Probleme?
Was muss man danach noch machen?
Auf die Botschaft? Oder heimfahren mit der Geburtsurkunde?
Hallo!
Ich habe ganz vergessen zu sagen, das diese Geburtsurkunde eigentlich die ukrainische Urkunde ist. Die deutsche Botschaft kann daher die „Wunscheltern“ nicht als rechtliche Eltern des Kindes einer Leihmutter anerkennen. Dies gilt unabhängig davon, ob sie als Eltern in der ukrainischen Geburtsurkunde eingetragen sind. Mutter nach anzuwendenden deutschem Recht ist immer nur die Frau, die ein Kind geboren hat, unabhängig von der biologischen Abstammung oder der ukrainischen rechtlichen Bewertung.Sowieso hat uns die Agentur andere Dokumente (bezüglich unserer Leihmutter z.B. Ablehnung der Mutterschaft ) vorbereitet. Die angefertigten Dokumente sollen der Anforderungen sowie von der deutschen als auch von der ukrainischen Gesetzgebung entsprechen.

Dann in Deutschland entstehen die Probleme, da laut dem Gesetz nur ich als Vater des Kindes gelte ( sieh oben). Meine Frau war gezwungen unseren Sohn zu adoptieren.
Gesperrt

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