Ablehnung der Übernahme sämtlicher Kosten durch die PKV

Rechtsanwalt Philipp-Alexander Wagner beantwortet hier Fragen rund ums Medizinrecht.

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Wer hat Ideen einer möglichen Nachfolge?

Moderator: RA Wagner

Fragende
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Beitrag von Fragende »

Ich habe leider die Vertragsbedingungen gerade nicht greifbar. Ich bin seit über 20 Jahren bei der Debeka versichert und habe sie bedauerlicherweise auch in der Vergangenheit schon als wenig kulante Kasse kennenlernen müssen. Der Ruf dieser Kasse ist im Ärztekreis wie ich schon mitbekommen habe auch nicht immer der Beste.

Wenn Du ein Urteil greifbar hast wäre das natürlich klasse. Alles was irgendwie weiterhelfen kann ist willkommen. :D
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Katharinchen
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Beitrag von Katharinchen »

Hallo Fragende,
Ich habe leider die Vertragsbedingungen gerade nicht greifbar.
Ich bin seit über 20 Jahren bei der Debeka versichert ...
Das ist gut. Dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass in den Vertragsbedingungen
irgendwelche Leistungen bezüglich Künstlicher Befruchtung ausgeschlossen
sind, sehr gering. Erst bei neueren Verträgen sind Klauseln eingebaut.
Viele liebe Grüße von
Katharinchen
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Kinderwunsch seit 1999
1. Behandlung Juli ´07: negativ
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8. Behandlung November ´09: positiv, MA bei 8+2 :cry:
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10. Behandlung August ´10: negativ
1. Kryo-Behandlung Oktober ´10: P O S I T I V
Geburt bei 38+3
2. Kryo-Behandlung Oktober ´12: negativ
11. Behandlung März ´13: negativ
Abschied vom Wunsch nach einem Geschwisterchen.
Es ist gut so, wie es ist.


Bild


Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht,
sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht. (Václav Havel, * 05.10.1936; † 18.12.2011)
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luzie773
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Beitrag von luzie773 »

Hallo Fragende,

in den Altverträgen der Debeka sind keine Regelungen zu KB enthalten, erst in den neueren. Die neueren sehen vor, dass KB vorab beantragt werden muss, die Erfolgswahrscheinlichkeit über 15% und der Versicherte organisch erkrankt sein muss.

Da das das bei Dir nicht der Fall ist, könntest Du sogar versuchen, die Kostenübernahme zu beantragen.

Viele Grüße
Luzie
Bild Baujahr 76, SD-Unterfunktion, V.a. Autoimmunthyreopathie, aktuell 125 µg L-Thyrox, leichte Gelbkörperschwäche, neg. PC-Test, AMH 2,29, leicht erhöhte Killerzellen, PAI-1 4G/4G homozygot, MTHFR heterozygot, 3 fehlende KIR-Gene
Bild Baujahr 73, Spermiogramm prima

KiWu seit 01/2010
09/2011-09/2012 5 IUIs
11/2012 IVF (12 EZ, Nullbefruchtung)
03/2013 ICSI (18 EZ, Nullbefruchtung)
05/2013 Spontanschwangerschaft, MA 8.SSW
09/2013 Spontanschwangerschaft, MA 10.SSW
07/2014 Spontanschwangerschaft, MA 11.SSW
06/2015 gesunde Spontanschwangerschaft

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RA Wagner
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Beitrag von RA Wagner »

... leider komme ich erst jetzt zu einer Antwort. Sorry! Den Ausführungen habe ich nur noch wenig hinzuzufügen.

Ich hätte noch die Idee, ob das hier vorliegende erhöhte Abortrisiko nicht als eine Ursache angesehen werden könnte. Möglicherweise könnte hier auch eine zweite Meinung eines Arztes hilfreich sein. Gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof ist für eine Verpflichtung zur Kostenübernahme ausreichend, dass man sogenannter Mitverursacher ist.

Viele Grüße
RA Wagner
Die erteilte Auskunft kann eine Rechtsberatung unter Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht ersetzen. Es handelt sich somit nur um eine vorläufige erste Einschätzung. Für eine verbindliche Rechtsauskunft fragen Sie bitte hierzu einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Aktuelle Meldungen und Urteile (News) zum Kinderwunschrecht sowie zu meiner Person unter www.ra-kinderwunschrecht.de
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