Behandlungsplan 70 handschriftlich auf EBM geändert

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Moderator: RA Wagner

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undnun
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Behandlungsplan 70 handschriftlich auf EBM geändert

Beitrag von undnun »

Hallo,

Konstellation:
Männlich - Verursacher 50/50 Beihilfe NRW/PKV - genehmigt
weiblich - GKV
Behandlung ICSI

Der rosafarbene Behandlungsplan 70 ist nach Widerspruch mit folgender handschriftlichen Änderung von der GKV der Frau genehmigt worden: "Erstattung erfolgt nach den vertragsärztlichen Leistungen der EBM"

Die Kostenschätzung ist bei einmalig anfallende Leistungen mit "keine" und pro Zyklusfall mit "Abrechnung nach GoÄ" für beide Geschlechter angegeben gewesen. Und zwar nur unter Ärztliche Behandlung (EBM-Positionen). Die Euro-Positionen sind nicht ausgefüllt.

Haben wir damit das rechtl. "Maximum" rausgeholt. Wird die Krankenkasse die PKV Abrechnung (2.3-fach Satz GoÄ) entsprechend selbständig in EBM-Positionen 10.5 (Frau) "umschlüsseln" und uns zu 50% erstatten?

Denn die Klinik (die wir erst zum Behandlungsplan 70 drängen mussten) sagt 'verkürzt' nachdem bekannt war das eine PKV im Spiel ist: Sie bekommen ein/zwei Privatrechnungen mit den höchstmöglichen Sätzen. Sie bezahlen. Der Rest ist ihr Problem.

Danke für eure Erfahrungen...
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