Wenn man ein Rezept abgibt, ist es Pflicht das zu kaufen?

Wirkungen / Nebenwirkungen, die im Beipackzettel stehen, Erfahrungen und Nebenwirkungen, die nicht im Beipackzettel stehen, bzw. Tipps zum Umgang mit den Medis. (hier KEINE Medikamentenabgaben!)
Forumsregeln
ACHTUNG: Hier KEINE Medi-Abgabe!
Der Zugang zur Medi-Abgabe kann hier beantragt werden: ucp.php?i=181 und ist danach hier zu finden: viewforum.php?f=12
nil01
Rang0
Rang0
Beiträge: 2
Registriert: 29 Okt 2014 21:24

Wenn man ein Rezept abgibt, ist es Pflicht das zu kaufen?

Beitrag von nil01 »

Hallo,

Ich habe im Juli einen Rezept ( Bravelle) bei der Apotheke abgegeben und ihnen erklärt dass sie den erst wenn ich anrufe, bestellen dürfen. Die haben es aber versäumt und gleich bestellt. Jetzt im November habe ich einen Brief erhalten in dem steht wenn ich für meine bestellte Medikamente (688 euro, mein Anteil) nicht bezahle, dann schalten sie einen Anwalt. Ich war richtig schockiert gerade zurück vom KH wegen ÜS. Ich habe sie angerufen und gesagt dass ich den Rezept gar nicht bestellt habe und auch nicht wusste dass sie die Medikamente bestellt haben. Die haben frech geantwortet, hätten sie halt den Rezept nicht dagelassen, jetzt müssen sie zahlen. Weiß jemand zufällig Bescheid ob es tatsählich Pflicht ist was zu kaufen den ich zwar nicht bestellt aber gegeben habe. Ich bin jetzt schwanger, was soll ich mit Bravella anfangen? :-[
rebella67
Rang5
Rang5
Beiträge: 13586
Registriert: 10 Jan 2002 01:00

Beitrag von rebella67 »

Sorry, doppelt ...
Zuletzt geändert von rebella67 am 13 Nov 2014 17:58, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße, Rebella
------------------------------------------
rebella67
Rang5
Rang5
Beiträge: 13586
Registriert: 10 Jan 2002 01:00

Beitrag von rebella67 »

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Pflicht ist. Normalerweise hätte man ja sogar ein Rückgaberecht. Bei Medikamenten zwar nicht, aber das hängt damit zusammen, dass sie nicht zurück genommen werden dürfen. Solange man sie nicht abgeholt hat, müßte man immer noch vom Vertrag zurück treten können.

Eine Ausnahme dürften solche Medikamente sein, die extra für einen angerührt wurden. Die kann der Apotheker an keinen anderen mehr verkaufen.

Deine nicht abgeholten Hormonpräparate hingegen kann er an jemanden anders verkaufen oder auch zurück geben. Zudem hätte er viel eher Kontakt zu dir aufnahmen können, wenn er sich nicht sicher war, ob du das Zeug noch abholen wirst.

Ich würde nicht zahlen.
Liebe Grüße, Rebella
------------------------------------------
rebella67
Rang5
Rang5
Beiträge: 13586
Registriert: 10 Jan 2002 01:00

Beitrag von rebella67 »

Sorry, doppelt und dreifach ...
Liebe Grüße, Rebella
------------------------------------------
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo Nil
das ist natürlich eine blöde Situation. Aber warum hast du denn im Juli schon das Rezept abgegeben wenn du es erst viel später brauchst. Das Problem ist zum einen das Rezepte nur vier Wochen gültig sind. Dann müssen Rezepte bis zu einem bestimmten Zeitpunkt in der abrechnungsstelle eingereicht worden sein damit die Apotheke das Geld erhält.
Die Apotheke hätte dir meiner Meinung nach gleich sagen können dass du evt ein neues bringen musst wenn die Gültigkeit abgelaufen ist. Zum anderen hast du das Rezept abgegeben was heißt dass du beliefert werden willst. Dass du erwähnt hast dass Produkt später zu bestellen wird schwierig werden da hier wahrscheinlich Aussage gegen Aussage steht.
Ich persönlich würde so teure medis erst holen und Rezepte einreichen wenn ich es brauch.
wie ist denn jetzt der stand der Dinge. Konntest du das ganze hoffentlich einvernehmlich klären. Lg
Dongsaeng
Rang0
Rang0
Beiträge: 196
Registriert: 09 Sep 2014 16:33

Beitrag von Dongsaeng »

Ekaterina, das mit den 4 Wochen Gültigkeit gilt nur für Kassenrezepte. Privatrezepte laufen nicht ab. Ich habe meine Rezepte Ende Oktober bekommen und die ICSI ist erst im Februar...

Ich würde auch nicht bezahlen.
Sie hätten erst mal eine Rechnung schicken müssen, dann eine Erinnerung und dann Androhung einer Inkassomaßnahme. Es hört sich für mich etwas zwielichtig an.
Juni 2013: Heirat und Beginn des Versuchs schwanger zu werden

September 2014: Stimulation mit 1 Menogon für IUI - negativ

Oktober 2014: 1. ICSI
1 EZ
Nullbefruchtung
:-(

März 2015: 2. ICSI - 4 Follikel, keine EZ :-(:-(

Mai 2015: 3. ICSI - 1 EZ - negativ

Juli 2015: 4. ICSI - 1 Embryo - negativ

September 2015: Gebärmutterspiegelung - ok :-)

November 2015: 5. ICSI - endlich schwanger
Krabbenkind
Rang4
Rang4
Beiträge: 5381
Registriert: 13 Dez 2006 14:51

Beitrag von Krabbenkind »

Der Fall ist eigentlich klar. Der Kauf selbst kommt erst zustande, wenn das Medikament auch abgenommen wurde (=Übergang der Ware). Wenn die das voreilig bestellt haben, ist das nicht dein Problem. Sie können es entweder zurückschicken, oder warten, bis es jemand anderes braucht.
2006-15: Nach 4 frühen Abgängen dank Intralipid, Dexamethason, Granocyte und Clexane zum ersten Mal ein regulärer HCG-Anstieg. Endlich schwanger! Doch leider auch hier kein gutes Ende :'( Wir verlieren Quinn aufgrund einer chronischen Plazentainsuffizienz in der 35. Woche.

Für immer geliebt: Unsere Tochter, still geboren am 04.02.15, 42cm, 1345g und alle Liebe dieser Welt im Gepäck.

BildBild

Quinnys Geschichte: http://www.klein-putz.net/forum/viewtop ... 92#3618392
************
Auf ein Neues! Quinny soll große Schwester werden :)
1. Runde: Nov 15 - Feb 16, 4x TF, alle negativ :(
2. Runde: April 16, 1x SET positiv :)
Bitte bleib!
6+2: Kleines m-chen hat es nicht geschafft und zieht zu den Sternen :cry:

2x Kryo-TF negativ, letzter Eisbär wacht nicht auf...

3. und letzte Runde:
Frisch-DET Oktober/November 2016:


<a href="https://daisypath.com/"><img src="https://dhbf.daisypath.com/TikiPic.php/FZ5dhaB.jpg" width="60" height="80" border="0" alt="Daisypath - Personal picture" /><img src="https://dhbf.daisypath.com/FZ5dp2.png" width="400" height="80" border="0" alt="Daisypath Happy Birthday tickers" /></a>
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo
ja kassenrezepte natürlich. Obwohl Privat Rezepte mittlerweile auch nur drei Monate gültig sind. Das hängt dann von den Versicherungen ab ob die Rechnung übernommen wird. Normalerweise rufen die Apotheken vorher die Kunden an und fragen nach bevor man mit der Holzhammer Methode zuschlägt.
KevinG
Rang0
Rang0
Beiträge: 7
Registriert: 12 Dez 2014 14:18

Beitrag von KevinG »

Ich verstehe das mit dem Rezept auch nicht. Wenn du das im Juli bekommen hast dann ist es doch im November gar nicht mehr gültig. Jedenfalls ist das hier so. Ich hatte mal ein Rezept vom Arzt bekommen und einfach vergessen. Ich wollte es 4 Wochen später einlösen und bekam das Medikament nicht (Begründung der Apotheke: Das Quartal ist abgelaufen). Die hätten dich spätestens im September anrufen und nachfragen müssen. So sehe ich das.
Benutzeravatar
bani1976
Rang3
Rang3
Beiträge: 3491
Registriert: 02 Mai 2006 14:43

Beitrag von bani1976 »

Zurückschicken an den Lieferanten wird sicher auch nicht mehr gehen, denn die Apotheken dürfen Ware auch nur bestimmte Zeit (ich glaube so 10 Tage) lagern und dann muss es zurück gehen zum Lieferanten. Wenn die das für dich extra behalten haben, dann ist das jetzt echt blöd. Sofern es keine KiWu-Praxis in der Nähe gibt, ist die Wahrscheinlichkeit auch sehr gering, dass sie es an eine andere Kundin abgeben könnten. Zur rechtlichen Lage äußere ich mich eher nicht, da es sicher nicht so einfach ist, wie schon geschrieben, mit den normalen Verträgen. Wahrscheinlich ist der Kauf zustande gekommen, denn die Übergabe wurde durch die Abgabe des Rezeptes ersetzt. Die Abholung der Ware ansich, gehört nicht mehr zum Kaufvertrag. So würde ich das hier mal vorsichtig einschätzen. LG von der Bani1976
Antworten

Zurück zu „Medikamente beim KiWu“