kleine Anfrage der LINKEN zu reproduktiven Rechten
kleine Anfrage der LINKEN zu reproduktiven Rechten
Für uns interessant die Fragen 47 - 54:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/030/1803028.pdf
Die Antworten vom 02.12.2014 findet ihr hier:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/033/1803392.pdf
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/030/1803028.pdf
Die Antworten vom 02.12.2014 findet ihr hier:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/033/1803392.pdf
Liebe Grüße, Rebella
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Reproduktionsmedizin
47. Wie viele Sterilisationen wurden seit dem Jahr 2009 nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zwecke der Empfängnisverhütung durchgeführt (bitte nach Geschlecht und Alter aufschlüsseln)?
48. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Erstattungsfähigkeit durch die GKV von Sterilisationen auf eigenen Wunsch?
49. Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung, um auch unverheirateten Paaren Zuschüsse zur künstlichen Befruchtung, wie von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, anlässlich eines gegenteiligen Urteils (Aktenzeichen L 1 KR 435/12 KL) des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. Juni 2014 gefordert (www.tagesspiegel.de vom 15. Juni 2014 „Schwesig will Kostenzuschuss auch für Unverheiratete“), zu gewähren?
50. Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung, um auch verpartnerten/unverpartnerten Paaren Zuschüsse zur künstlichen Befruchtung zu ermöglichen?
51. Plant die Bundesregierung in dieser Wahlperiode die Vorlage eines Reproduktionsmedizingesetzes oder anderer Gesetze zur Regulierung der Eizellspende, der Leihmutterschaft, des Embryonentransfers, des Umgangs mit „überzähligen“ Embryonen oder der Kryokonservierungen von Eizellen?
52. Welche Fragestellung und welche Zielstellung verfolgt der Arbeitskreis Abstammung, der vom Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, eingesetzt wurde?
53. Welche Mitglieder aus welchen Bundesministerien, Organisationen und Verbänden arbeiten im Arbeitskreis Abstammung mit, und wann ist mit ersten Ergebnissen zu rechnen?
54. Mit welchen personellen und finanziellen Mitteln ist der Arbeitskreis Abstammung ausgestattet.
47. Wie viele Sterilisationen wurden seit dem Jahr 2009 nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zwecke der Empfängnisverhütung durchgeführt (bitte nach Geschlecht und Alter aufschlüsseln)?
48. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Erstattungsfähigkeit durch die GKV von Sterilisationen auf eigenen Wunsch?
49. Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung, um auch unverheirateten Paaren Zuschüsse zur künstlichen Befruchtung, wie von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, anlässlich eines gegenteiligen Urteils (Aktenzeichen L 1 KR 435/12 KL) des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. Juni 2014 gefordert (www.tagesspiegel.de vom 15. Juni 2014 „Schwesig will Kostenzuschuss auch für Unverheiratete“), zu gewähren?
50. Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung, um auch verpartnerten/unverpartnerten Paaren Zuschüsse zur künstlichen Befruchtung zu ermöglichen?
51. Plant die Bundesregierung in dieser Wahlperiode die Vorlage eines Reproduktionsmedizingesetzes oder anderer Gesetze zur Regulierung der Eizellspende, der Leihmutterschaft, des Embryonentransfers, des Umgangs mit „überzähligen“ Embryonen oder der Kryokonservierungen von Eizellen?
52. Welche Fragestellung und welche Zielstellung verfolgt der Arbeitskreis Abstammung, der vom Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, eingesetzt wurde?
53. Welche Mitglieder aus welchen Bundesministerien, Organisationen und Verbänden arbeiten im Arbeitskreis Abstammung mit, und wann ist mit ersten Ergebnissen zu rechnen?
54. Mit welchen personellen und finanziellen Mitteln ist der Arbeitskreis Abstammung ausgestattet.
Liebe Grüße, Rebella
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- Chicoree72
- Rang1
- Beiträge: 951
- Registriert: 17 Okt 2011 15:19
- Chicoree72
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- Registriert: 17 Okt 2011 15:19
Hallo Rebella,
vielen Dank für das Einstellen des sehr interessanten Threads!
Speziell die Antwort auf Frage 52 klingt für mich fast bedrohlich. Ich habe eine süße Tochter aus einer EZS in CZ, muss ich mir jetzt Sorgen machen, dass die bisherige abstammungsrechtliche Regelung gekippt wird? Bislang ist es so, dass als Mutter die Frau gilt, die das Kind auf die Wet gebracht hat. Gäne es hier eine Änderung, was wäre dann die Alternative? Müssten wir unsere Kinder dann offiziell adoptieren? Wahrscheinlich mache ich mir unnötig Sorgen, aber das ist mir als erstes in den Sinn gekommen ...
LG
Juma
vielen Dank für das Einstellen des sehr interessanten Threads!
Speziell die Antwort auf Frage 52 klingt für mich fast bedrohlich. Ich habe eine süße Tochter aus einer EZS in CZ, muss ich mir jetzt Sorgen machen, dass die bisherige abstammungsrechtliche Regelung gekippt wird? Bislang ist es so, dass als Mutter die Frau gilt, die das Kind auf die Wet gebracht hat. Gäne es hier eine Änderung, was wäre dann die Alternative? Müssten wir unsere Kinder dann offiziell adoptieren? Wahrscheinlich mache ich mir unnötig Sorgen, aber das ist mir als erstes in den Sinn gekommen ...
LG
Juma
- Chicoree72
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- Registriert: 17 Okt 2011 15:19
Ich würde mir keine Sorgen machen! Im Text steht ja was von "Methoden im Rahmen des sogenannten reproduktionsmedizinischen Tourismus im Ausland vorgenommen wurden, anschließend aber rechtliche Probleme im Inland aufwerfen". Bei EZS ist das meiner Meinung nach nicht der Fall, wohl aber bei Leihmutterschaft.