Guten Tag
Mein Partner und ich haben eine sehr dringende Frage.
Ich war in erster Ehe verheiratet. Wir hatten beide eine Sterilitätsdiagnose.
2008-2009 machten wir drei ICSI bezuschusst zu 50% durch die gesetzliche Krankenkasse.
Es stellte sich eine biochem. Schwangerschaft ein, die in einem Frühabort endete.
So erstattete die KK uns noch einen vierten Versuch.
Nach diesem Versuch trennte mein Exmann sich von mir.
Ich habe einen neuen Partner, wir werden dieses Jahr heiraten.
Er ist gesund und voll zeugungsfähig. Meine gesundheitliche Situation hat sich auchwesentlich
Verbessert und die Aussicht auf eine erfolgreiche Reoromedizinische Behandlung
Ist gross.
Wir sind 36 und 41.
Beide gesetzlich versichert.
Meine Krankenkasse bezahlt stimulierte Versuche, zu IVF kann sie sich nicht äussern.
So einen Fall hätte es noch nie gegeben.
Unsere Anfragen bei verschiedenen KK sind unterschiedlich. Einige
Sagen die Gesetzeslage wäre starr und es gäbe keine Möglichkeit.
Andere antworten, dass sie uns aufnehmen und bezuschussen wollen
Wie ist denn nun die eindeutige Gesetzeslage?
Es kann doch nicht sein, dass eine Frau nur mit einem einzigen Mann die Chance
Haben darf, so ihren Kinderwunsch zu erfüllen?
Erneuter GKV Zuschlag bei neuer Ehe?
Moderator: RA Wagner
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Hi,
die gesetzlichen Regelungen zur künstlichen Befruchtung finden sich im Sozialgesetzbuch V Pharagraph 27a http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__27a.html, sowie in den Richtlinien über künstliche Befruchtung des gemeinsamenBundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/1/
Es ist darin allerdings nicht regelt, was im Fall einer Wiederverheiratung nach Ausschöpfung der erfolglosen Versuche passiert.
Meiner Einschätzung nach werden sich allerdings die meisten Krankenkassen darauf berufen, dass Du als Versicherte bereits Deine Höchstzahl negative Versuche ausgeschöpft hast.
Es bleibt Dir vermutlich nur, eine kulante Krankenkasse zu finden oder einen erneuten Anspruch durch Wiederverheiratung richterlich klären zu lassen.
VG, Luzie
die gesetzlichen Regelungen zur künstlichen Befruchtung finden sich im Sozialgesetzbuch V Pharagraph 27a http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__27a.html, sowie in den Richtlinien über künstliche Befruchtung des gemeinsamenBundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/1/
Es ist darin allerdings nicht regelt, was im Fall einer Wiederverheiratung nach Ausschöpfung der erfolglosen Versuche passiert.
Meiner Einschätzung nach werden sich allerdings die meisten Krankenkassen darauf berufen, dass Du als Versicherte bereits Deine Höchstzahl negative Versuche ausgeschöpft hast.
Es bleibt Dir vermutlich nur, eine kulante Krankenkasse zu finden oder einen erneuten Anspruch durch Wiederverheiratung richterlich klären zu lassen.
VG, Luzie
Alles, was nicht geregelt ist, ist auch nicht verboten. Sprich: Wenn du eine Kasse findest, die zahlt, dann liegt es ja auf der Hand, was zu tun ist.
Ob die Kassen zahlen müssen, ist allerdings auch nicht klar. Da bliebe dann nur der Rechtsweg, um das zu klären. Angesichts bestdhender Alternativen muss man sich das wohl nicht antun.
Ob die Kassen zahlen müssen, ist allerdings auch nicht klar. Da bliebe dann nur der Rechtsweg, um das zu klären. Angesichts bestdhender Alternativen muss man sich das wohl nicht antun.
Liebe Grüße, Rebella
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Danke. E ist ja nun aber so, dass die gesundheitlichen Vorraussetzungen ganzluzie773 hat geschrieben:Hi,
die gesetzlichen Regelungen zur künstlichen Befruchtung finden sich im Sozialgesetzbuch V Pharagraph 27a http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__27a.html, sowie in den Richtlinien über künstliche Befruchtung des gemeinsamenBundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/1/
Es ist darin allerdings nicht regelt, was im Fall einer Wiederverheiratung nach Ausschöpfung der erfolglosen Versuche passiert.
Meiner Einschätzung nach werden sich allerdings die meisten Krankenkassen darauf berufen, dass Du als Versicherte bereits Deine Höchstzahl negative Versuche ausgeschöpft hast.
Es bleibt Dir vermutlich nur, eine kulante Krankenkasse zu finden oder einen erneuten Anspruch durch Wiederverheiratung richterlich klären zu lassen.
VG, Luzie
Andere sind.
Ich verstehe ein Deutschland, was nach Kindern schreit nicht, da so starre,
Erniedrigende Gesetze zu erschaffen.
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Danke- das hilft mir sehr weiter.rebella67 hat geschrieben:Alles, was nicht geregelt ist, ist auch nicht verboten. Sprich: Wenn du eine Kasse findest, die zahlt, dann liegt es ja auf der Hand, was zu tun ist.
Ob die Kassen zahlen müssen, ist allerdings auch nicht klar. Da bliebe dann nur der Rechtsweg, um das zu klären. Angesichts bestdhender Alternativen muss man sich das wohl nicht antun.
Ich seh das wie Rebella, warum sich aufregen oder rechtliche Schritte erwägen, wenn Du Krankenkassen gefunden hast, die die Kosten nochmal übernehmen?
Und was die Gesetzeslage angeht, nun das ist Politik. Und das sollte man durchaus zum Anlass nehmen bei der nächsten Bundestagswahl die Kandidaten im Wahlkreis mal auf ihre Haltung dazu anzusprechen.
Erniedrigend finde ich das im übrigen nicht.
Mir tun da eher die gemischt Versicherten leid, die einen Großteil der Kosten selbst tragen müssen. Oder auch die Paare, die auf Gametenspenden angewiesen sind.
Die veränderten gesundheitlichen Voraussetzungen sind leider völlig irrelevant. Paare, bei denen nach mehreren negativen Versuchen durch erweiterte Diagnostik einige Sterilitätsprobleme nun behandelt werden bekommen ja auch keine erneuten Versuche.Kruuskopf-Hähnchen hat geschrieben:
Danke. E ist ja nun aber so, dass die gesundheitlichen Vorraussetzungen ganz
Andere sind.
Ich verstehe ein Deutschland, was nach Kindern schreit nicht, da so starre,
Erniedrigende Gesetze zu erschaffen.
Und was die Gesetzeslage angeht, nun das ist Politik. Und das sollte man durchaus zum Anlass nehmen bei der nächsten Bundestagswahl die Kandidaten im Wahlkreis mal auf ihre Haltung dazu anzusprechen.
Erniedrigend finde ich das im übrigen nicht.
Mir tun da eher die gemischt Versicherten leid, die einen Großteil der Kosten selbst tragen müssen. Oder auch die Paare, die auf Gametenspenden angewiesen sind.
Baujahr 76, SD-Unterfunktion, V.a. Autoimmunthyreopathie, aktuell 125 µg L-Thyrox, leichte Gelbkörperschwäche, neg. PC-Test, AMH 2,29, leicht erhöhte Killerzellen, PAI-1 4G/4G homozygot, MTHFR heterozygot, 3 fehlende KIR-Gene
Baujahr 73, Spermiogramm prima
KiWu seit 01/2010
09/2011-09/2012 5 IUIs
11/2012 IVF (12 EZ, Nullbefruchtung)
03/2013 ICSI (18 EZ, Nullbefruchtung)
05/2013 Spontanschwangerschaft, MA 8.SSW
09/2013 Spontanschwangerschaft, MA 10.SSW
07/2014 Spontanschwangerschaft, MA 11.SSW
06/2015 gesunde Spontanschwangerschaft
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Life is what happens to you while you are busy making other plans. John Lennon
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