Finanzamt (bitte auch Herr RA Wagner) Beh. Ausland

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Moderator: RA Wagner

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wasser-frau
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Finanzamt (bitte auch Herr RA Wagner) Beh. Ausland

Beitrag von wasser-frau »

Hallo,

das Finanzamt möchte eine Begründung, weshalb die Behandlung im Ausland stattfand (ICSI) und akzeptiert jedoch nicht die Begründung, die Behandlung sei im Ausland erfolgt, da dort die Erfolgsquote höher sei.

Was kann man dem Finanzamt dazu entgegnen?

Kennt jemand z.B. Urteile, aufgrund derer das Finanzamt doch zahlen muß?

Wäre sehr dankbar für Antworten.

Lg

wasser-frau
Nadeldaphne
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Eizellspende beim Finanzamt absetzbar?

Beitrag von Nadeldaphne »

Hallo zusammen,

meine Frage steht schon oben. Kann man eine Eizellspende auch beim Finanzamt geltend machen? Ist ja in Deutschland schließlich verboten.

LG Nadine
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luzie773
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Re: Eizellspende beim Finanzamt absetzbar?

Beitrag von luzie773 »

Nadeldaphne hat geschrieben:. Kann man eine Eizellspende auch beim Finanzamt geltend machen?
Nein.

Falls auf der Rechnung allerdings nur ICSI ausgewiesen wird und die EZS nicht erwähnt wird, würde ich es versuchen.

@Wasserfrau: Schreib doch mal ne PN an RA Wagner. Der war hier im letzten Jahr nicht wirklich präsent.

VG, Luzie
Nadeldaphne
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EZS

Beitrag von Nadeldaphne »

Hallo,

und vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe mal auf die Rechnung geschaut. Da steht drauf: Teilnahme am Spenderprogramm. Somit siehts wohl schlecht aus :(

Liebe Grüße

Nadine
wasser-frau
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Beitrag von wasser-frau »

Hallo,

wäre nett, wenn jemand Urteile nennen könnte, daß eine Auslandsbehandlung doch akzeptiert werden muß vom Finanzamt oder einen Tip hätte, wie man die Behandlung fürs Finanzamt schlüssig begründen kann. Habe leider Zeitdruck.

Lg

wasser-frau
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luzie773
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Re: EZS

Beitrag von luzie773 »

Nadeldaphne hat geschrieben:Hallo,

und vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe mal auf die Rechnung geschaut. Da steht drauf: Teilnahme am Spenderprogramm. Somit siehts wohl schlecht aus :(

Liebe Grüße

Nadine
Na ja, könnte ja auch Samenspende sein :wink:

Wenn nirgends etwas explizit zur EZS drauf steht, würde ich es vielleicht wirklich versuchen.

Wenn das Finanzamt halt weiter nachfragt, nun, dann ist es halt Pech.

VG, Luzie
wasser-frau
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Beitrag von wasser-frau »

Aufgrund meines Zeitdrucks würde ich gerne nochmal meine Frage nach den Urteilen oder Tipps, daß das Finanzamt auch Auslandsbehandlungen anerkennen soll/muß in den Vordergrund dieses Ordners stellen. Ich hoffe, ihr verzeiht.

Lg

wasser-frau
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luzie773
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Beitrag von luzie773 »

Es herrscht in Deutschland freie Arztwahl und im Sinne der Freizügigkeit kann man sich auch im EU-Ausland behandeln lassen.

http://www.europarl.europa.eu/news/de/n ... angenommen
http://www.eu-patienten.de/de/behandlun ... usland.jsp

Ich würde damit argumentieren, dass in Deutschland freie Arztwahl besteht und viele Gesundheitsleistungen (bspw. Kuren, Zahnbehandlungen, etc.) durchaus von deutschen Krankenkassen übernommen werden. Bei der Kinderwunschbehandlung war das bei Euch vermutlich aufgrund Alters (?) nicht mehr möglich (vgl. Richtlinien über künstliche Befruchtung des GBA https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/1/). Die Behandlung in Tschechien ist in der Regel kostengünstiger als eine Behandlung in einer deutschen Klinik.

Meiner Ansicht nach brauchst Du da nicht zwingend ein Urteil bezüglich IVF/ICSI, sondern es dürfte auch ein allgemeines zu Auslandsbehandlungen helfen.

VG, Luzie
wasser-frau
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Beitrag von wasser-frau »

Danke Luzie!!!!!!!!!!!!!
AnnaMaus85
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Beitrag von AnnaMaus85 »

Dann versuch ich dir mal als Frau vom Fach zu antworten ;)

Wenn das Finanzamt nur wegen der Eizellenspende ablehnt würde ich folgendes Vorgehen empfehlen (steht ganz unten in dem Artikel):
https://www.quicksteuer.de/steuer-wisse ... l/529.html

Soweit ich es allerdings jetzt verstanden habe, will das Finanzamt nur ablehnen weil die Icsi im Ausland stattgefunden hat und geht auf die Eizellenspende gar nicht näher ein.
Eine küstliche Befruchtung ist allerdings grundsätzlich im EU-Ausland als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig:
http://www.vlh.de/familie-leben/kinder/ ... ennen.html


Aaaaber:
Die Aufwendungen müssen immer zwangsläufig sein:
Vor einer steuerlichen Berücksichtigung müssen aber anderweitige Ersatzmöglichkeiten ausgeschöpft werden; ggf. muss sich der Steuerpflichtige nachprüfbare Unterlagen über die ablehnende Haltung seiner Krankenkasse besorgen. Sollte der Ablehnungsbescheid der Krankenkasse keine Begründung enthalten, ist ihm zumutbar, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen (BFH, 18.06.1997 - III R 84/96, BStBl II 1997, 805).

Solltet ihr also nur mit der besseren Schwangerschaftsrate im Ausland argumentieren obwohl ihr in Deutschland noch einen Anspruch auf Kostenerstattung von der GKV/PKV habt, dann ist die zwangsläufigkeit nicht gegeben und keine Steuerabzug zulässig.
Solltet ihr einen solchen Anspruch nicht haben, müsst ihr dies nachweisen. Dann solltet ihr so argumentieren, das in Deutschland kein Anspruch auf Kostenerstattung der GKV / PKV mehr bestand und ihr deshalb ins günstigere Ausland ausgewichen seid.
Wenn ich könnte,
wie ich wollte....
glaub mir, ich würde!
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