Finanzamt (bitte auch Herr RA Wagner) Beh. Ausland
Moderator: RA Wagner
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Finanzamt (bitte auch Herr RA Wagner) Beh. Ausland
Hallo,
das Finanzamt möchte eine Begründung, weshalb die Behandlung im Ausland stattfand (ICSI) und akzeptiert jedoch nicht die Begründung, die Behandlung sei im Ausland erfolgt, da dort die Erfolgsquote höher sei.
Was kann man dem Finanzamt dazu entgegnen?
Kennt jemand z.B. Urteile, aufgrund derer das Finanzamt doch zahlen muß?
Wäre sehr dankbar für Antworten.
Lg
wasser-frau
das Finanzamt möchte eine Begründung, weshalb die Behandlung im Ausland stattfand (ICSI) und akzeptiert jedoch nicht die Begründung, die Behandlung sei im Ausland erfolgt, da dort die Erfolgsquote höher sei.
Was kann man dem Finanzamt dazu entgegnen?
Kennt jemand z.B. Urteile, aufgrund derer das Finanzamt doch zahlen muß?
Wäre sehr dankbar für Antworten.
Lg
wasser-frau
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Eizellspende beim Finanzamt absetzbar?
Hallo zusammen,
meine Frage steht schon oben. Kann man eine Eizellspende auch beim Finanzamt geltend machen? Ist ja in Deutschland schließlich verboten.
LG Nadine
meine Frage steht schon oben. Kann man eine Eizellspende auch beim Finanzamt geltend machen? Ist ja in Deutschland schließlich verboten.
LG Nadine
Re: Eizellspende beim Finanzamt absetzbar?
Nein.Nadeldaphne hat geschrieben:. Kann man eine Eizellspende auch beim Finanzamt geltend machen?
Falls auf der Rechnung allerdings nur ICSI ausgewiesen wird und die EZS nicht erwähnt wird, würde ich es versuchen.
@Wasserfrau: Schreib doch mal ne PN an RA Wagner. Der war hier im letzten Jahr nicht wirklich präsent.
VG, Luzie
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EZS
Hallo,
und vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe mal auf die Rechnung geschaut. Da steht drauf: Teilnahme am Spenderprogramm. Somit siehts wohl schlecht aus
Liebe Grüße
Nadine
und vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe mal auf die Rechnung geschaut. Da steht drauf: Teilnahme am Spenderprogramm. Somit siehts wohl schlecht aus
Liebe Grüße
Nadine
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Re: EZS
Na ja, könnte ja auch Samenspende seinNadeldaphne hat geschrieben:Hallo,
und vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe mal auf die Rechnung geschaut. Da steht drauf: Teilnahme am Spenderprogramm. Somit siehts wohl schlecht aus
Liebe Grüße
Nadine
Wenn nirgends etwas explizit zur EZS drauf steht, würde ich es vielleicht wirklich versuchen.
Wenn das Finanzamt halt weiter nachfragt, nun, dann ist es halt Pech.
VG, Luzie
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Es herrscht in Deutschland freie Arztwahl und im Sinne der Freizügigkeit kann man sich auch im EU-Ausland behandeln lassen.
http://www.europarl.europa.eu/news/de/n ... angenommen
http://www.eu-patienten.de/de/behandlun ... usland.jsp
Ich würde damit argumentieren, dass in Deutschland freie Arztwahl besteht und viele Gesundheitsleistungen (bspw. Kuren, Zahnbehandlungen, etc.) durchaus von deutschen Krankenkassen übernommen werden. Bei der Kinderwunschbehandlung war das bei Euch vermutlich aufgrund Alters (?) nicht mehr möglich (vgl. Richtlinien über künstliche Befruchtung des GBA https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/1/). Die Behandlung in Tschechien ist in der Regel kostengünstiger als eine Behandlung in einer deutschen Klinik.
Meiner Ansicht nach brauchst Du da nicht zwingend ein Urteil bezüglich IVF/ICSI, sondern es dürfte auch ein allgemeines zu Auslandsbehandlungen helfen.
VG, Luzie
http://www.europarl.europa.eu/news/de/n ... angenommen
http://www.eu-patienten.de/de/behandlun ... usland.jsp
Ich würde damit argumentieren, dass in Deutschland freie Arztwahl besteht und viele Gesundheitsleistungen (bspw. Kuren, Zahnbehandlungen, etc.) durchaus von deutschen Krankenkassen übernommen werden. Bei der Kinderwunschbehandlung war das bei Euch vermutlich aufgrund Alters (?) nicht mehr möglich (vgl. Richtlinien über künstliche Befruchtung des GBA https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/1/). Die Behandlung in Tschechien ist in der Regel kostengünstiger als eine Behandlung in einer deutschen Klinik.
Meiner Ansicht nach brauchst Du da nicht zwingend ein Urteil bezüglich IVF/ICSI, sondern es dürfte auch ein allgemeines zu Auslandsbehandlungen helfen.
VG, Luzie
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Dann versuch ich dir mal als Frau vom Fach zu antworten
Wenn das Finanzamt nur wegen der Eizellenspende ablehnt würde ich folgendes Vorgehen empfehlen (steht ganz unten in dem Artikel):
https://www.quicksteuer.de/steuer-wisse ... l/529.html
Soweit ich es allerdings jetzt verstanden habe, will das Finanzamt nur ablehnen weil die Icsi im Ausland stattgefunden hat und geht auf die Eizellenspende gar nicht näher ein.
Eine küstliche Befruchtung ist allerdings grundsätzlich im EU-Ausland als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig:
http://www.vlh.de/familie-leben/kinder/ ... ennen.html
Aaaaber:
Die Aufwendungen müssen immer zwangsläufig sein:
Vor einer steuerlichen Berücksichtigung müssen aber anderweitige Ersatzmöglichkeiten ausgeschöpft werden; ggf. muss sich der Steuerpflichtige nachprüfbare Unterlagen über die ablehnende Haltung seiner Krankenkasse besorgen. Sollte der Ablehnungsbescheid der Krankenkasse keine Begründung enthalten, ist ihm zumutbar, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen (BFH, 18.06.1997 - III R 84/96, BStBl II 1997, 805).
Solltet ihr also nur mit der besseren Schwangerschaftsrate im Ausland argumentieren obwohl ihr in Deutschland noch einen Anspruch auf Kostenerstattung von der GKV/PKV habt, dann ist die zwangsläufigkeit nicht gegeben und keine Steuerabzug zulässig.
Solltet ihr einen solchen Anspruch nicht haben, müsst ihr dies nachweisen. Dann solltet ihr so argumentieren, das in Deutschland kein Anspruch auf Kostenerstattung der GKV / PKV mehr bestand und ihr deshalb ins günstigere Ausland ausgewichen seid.
Wenn das Finanzamt nur wegen der Eizellenspende ablehnt würde ich folgendes Vorgehen empfehlen (steht ganz unten in dem Artikel):
https://www.quicksteuer.de/steuer-wisse ... l/529.html
Soweit ich es allerdings jetzt verstanden habe, will das Finanzamt nur ablehnen weil die Icsi im Ausland stattgefunden hat und geht auf die Eizellenspende gar nicht näher ein.
Eine küstliche Befruchtung ist allerdings grundsätzlich im EU-Ausland als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig:
http://www.vlh.de/familie-leben/kinder/ ... ennen.html
Aaaaber:
Die Aufwendungen müssen immer zwangsläufig sein:
Vor einer steuerlichen Berücksichtigung müssen aber anderweitige Ersatzmöglichkeiten ausgeschöpft werden; ggf. muss sich der Steuerpflichtige nachprüfbare Unterlagen über die ablehnende Haltung seiner Krankenkasse besorgen. Sollte der Ablehnungsbescheid der Krankenkasse keine Begründung enthalten, ist ihm zumutbar, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen (BFH, 18.06.1997 - III R 84/96, BStBl II 1997, 805).
Solltet ihr also nur mit der besseren Schwangerschaftsrate im Ausland argumentieren obwohl ihr in Deutschland noch einen Anspruch auf Kostenerstattung von der GKV/PKV habt, dann ist die zwangsläufigkeit nicht gegeben und keine Steuerabzug zulässig.
Solltet ihr einen solchen Anspruch nicht haben, müsst ihr dies nachweisen. Dann solltet ihr so argumentieren, das in Deutschland kein Anspruch auf Kostenerstattung der GKV / PKV mehr bestand und ihr deshalb ins günstigere Ausland ausgewichen seid.
Wenn ich könnte,
wie ich wollte....
glaub mir, ich würde!
wie ich wollte....
glaub mir, ich würde!