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Rechtsanwalt Philipp-Alexander Wagner beantwortet hier Fragen rund ums Medizinrecht.

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Wer hat Ideen einer möglichen Nachfolge?

Moderator: RA Wagner

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milhetmama
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Beitrag von milhetmama »

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Zuletzt geändert von milhetmama am 04 Aug 2015 20:50, insgesamt 1-mal geändert.
Marla13
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Beitrag von Marla13 »

Liebe Milhetmama,

dein Leidensweg berührt mich und macht mich natürlich genauso wütend wie dich.

Eigentlich muss man sich dagegen ja wehren und wenn der Operateur schon diese Andeutungen macht...

Juristisch wird es aber wohl schwierig - auch mit sehr gutem Anwalt, weil die Beweislast beim Kläger liegt. D.h. es muss sicher sein, dass es mit korrekt entferntem Septum zu einer erfolgreichen Schwangerschaft gekommen wäre.

Ich habe da auch privat ein Beispiel, da wurde von Seiten des Gerichts nicht mal ein falsch negativer Befund und eine fehlende Nachsorge (mit Todesfolge) in einen Zusammenhang gestellt und blieb für die beiden Ärzte völlig konsequenzlos.

Versuchen würde ich es aber auf jeden Fall bei der Krankenkasse, ob sie aufgrund dieser Situation nicht ausnahmsweise noch einmal die Kosten für einen weiteren Versuch übernehmen würden.

Halte durch, ich drücke dir die Daumen.

Lg
Marla
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luzie773
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Beitrag von luzie773 »

Hallo,

einige Krankenkassen haben wohl durchaus Stellen an die man sich wenden kann wenn man sich falsch behandelt fühlt, allerdings würde ich da nicht allzu viel Hoffnung reinsetzten. Deren Hauptinteresse besteht darin sich ggf. durch die Fehlbehandlung entstandene Folgekosten beim "Verursacher" wieder zu holen.

Eine gute Adresse für eine erste unabhängige Beratung ist die Unabhängige Patientenberatung Deutschland UPD http://www.patientenberatung.de/.
Die beraten unabhängig und kostenlos. Am schnellsten geht es wohl telefonisch, die sind wohl teilweise sehr überlaufen

Ansonsten würde ich persönlich zu einem Fachanwalt für Medizinrecht raten. Dieser kann Deine Ansprüche bei den jeweiligen Ärzten stellen. Letztendlich kann dieser am ehesten einschätzen ob und in welchem Umfang hier ein Schadensanspruch besteht.

Grundsätzlich hast Du meiner Ansicht nach zwei Gegenparteien:

- den 1. Operateur, der das Septum, vermutlich entgegenseinem Auftrag, nicht komplett entfernt hat
- die KiWu, die davon Kenntnis hatte, dich nicht informiert hat und (deiner Ansicht nach) billigend in Kauf genommen hat, dass sich gute Embryonen am Septum einrichten und wieder abgehen.

Egal was Du jetzt weiter machst, ich würde in erster Linie mal Beweissicherung betreiben. Also alle Befunde anfordern (schriftlich mit Fristsetzung) und schon mal chronologisch alle Details zu den Schwangerschaften aufschreiben (wann TF, Feststellung der SS, US, Abort, Besonderheiten, etc.)

Stell Dich allerdings darauf ein, dass solche Verfahren langwierig sein können und u.U. doch nichts dabei rauskommt.

Nichts desto trotz, ich persönlich würde es versuchen, insbesondere falls ihr Rechtsschutzversichert seid.

VG, Luzie

P.S. Du solltest allerdings bald erste Informationen einholen. Es gibt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren, allerdings bin ich nicht sicher ob die ab dem OPA-Termin oder ab Kenntnis des möglichen Behandlungsfehlers.
Bild Baujahr 76, SD-Unterfunktion, V.a. Autoimmunthyreopathie, aktuell 125 µg L-Thyrox, leichte Gelbkörperschwäche, neg. PC-Test, AMH 2,29, leicht erhöhte Killerzellen, PAI-1 4G/4G homozygot, MTHFR heterozygot, 3 fehlende KIR-Gene
Bild Baujahr 73, Spermiogramm prima

KiWu seit 01/2010
09/2011-09/2012 5 IUIs
11/2012 IVF (12 EZ, Nullbefruchtung)
03/2013 ICSI (18 EZ, Nullbefruchtung)
05/2013 Spontanschwangerschaft, MA 8.SSW
09/2013 Spontanschwangerschaft, MA 10.SSW
07/2014 Spontanschwangerschaft, MA 11.SSW
06/2015 gesunde Spontanschwangerschaft

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Zur Langfassung geht's hier.

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milhetmama
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Beitrag von milhetmama »

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Zuletzt geändert von milhetmama am 04 Aug 2015 20:52, insgesamt 1-mal geändert.
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milhetmama
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Beitrag von milhetmama »

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Zuletzt geändert von milhetmama am 04 Aug 2015 20:53, insgesamt 1-mal geändert.
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luzie773
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Beitrag von luzie773 »

Hallo,

meiner Erfahrung nach wirst Du bei der Klinik mit einem Anwalt wohl mehr erreichen. Ich würde mich vorher zumindest bei der UPD, besser durch einen Fachanwalt für Medizinrecht mit Schwerpunkt Arzthaftung beraten lassen. Jeder vernünftig handelnde Arzt wird solche Forderungen an seine Haftpflichversicherung weiterleiten, und da wird es für Laien dann schwierig.

Solche Fälle gehen meist nicht vor Gericht, sondern man einigt sich meist außergerichtlich.

VG, Luzie
Gast

Beitrag von Gast »

editiert, weil gelöscht.
Zuletzt geändert von Gast am 05 Aug 2015 13:13, insgesamt 1-mal geändert.
free
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Beitrag von free »

luzie773 hat geschrieben:Hallo,

meiner Erfahrung nach wirst Du bei der Klinik mit einem Anwalt wohl mehr erreichen. Ich würde mich vorher zumindest bei der UPD, besser durch einen Fachanwalt für Medizinrecht mit Schwerpunkt Arzthaftung beraten lassen. Jeder vernünftig handelnde Arzt wird solche Forderungen an seine Haftpflichversicherung weiterleiten, und da wird es für Laien dann schwierig
ja,erfahrungswerte bestätigen dieses. haftpflichtversicherungen beschäftigen ihre eigenen anwälte, spezialisiert auf medizinrecht.grobe behandlungsfehler werden dann mit schadensersatz ausgeglichen.zuvor muss die fehlerart geklärt werden.danach richtet sich das verfahren.außergerichtliche klärung oder gerichtliche klärung.die anwälte der haftpflichtversicherungen orientieren immer auf außergerichtliche verfahren.dem arzt steht die freie wahl der therapie zu .die gesetzlichen krankenversicherung berücksichtigt nur das wirtschaftlichkeitsgebot gemäß § 12 SGB V , da gesetzlich versicherte lediglich anspruch auf ausreichende, zweckmäßige, wirtschaftliche und das maß des notwendigen nicht überschreitende leistungen haben.
:-?
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milhetmama
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Beitrag von milhetmama »

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Zuletzt geändert von milhetmama am 04 Aug 2015 20:53, insgesamt 1-mal geändert.
free
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Beitrag von free »

milhetmama,was die ärztin gesagt hat,ist unwichtig.darauf kannst du dich nicht berufen.um kosten zu sparen,kannst du schon zuvor in deine krankenakte einsicht beantragen vorort und gegebenfalls verlaufsnotizen des operateurs und verlaufsnotizen des op-teams kopieren.am wichtigsten ist der patientenaufklärungsbogen den du zuvor unterschrieben hast.eigentlich werden dort alle eventualitäten aufgelistet und aus der haftung genommen.damit kannst du dann in eine beratungsstelle gehen.
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