ICSI im Ausland Finanzamt
Moderator: RA Wagner
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ICSI im Ausland Finanzamt
Ich habe bezüglich der Kostenerstattung bei ICSI Behandlungen im Ausland eine Frage. Wir sind Nicht verheiratet und somit Selbstzahler. In Deutschland war es kein Problem. Dort könnten wir alle Behandlungen über meinem Partner als außergewöhnliche Belastung geltend machen.geht das auch fürs Ausland?
Ja, das kann funktionieren. Es gelten ja die gleichen Grundsätze. Nur manchmal fragt das Finanzamt dann danach, ob auch die deutschen Gesetze bei der ICSI im Ausland eingehalten werden. Dann muss man Belege beibringen. Wenn also irgendetwas gemacht wurde, was in Deutschland nicht erlaubt ist und das Finanzamt das herausfindet, dann kann es sein, dass es die ICSI nicht anerkennt.
Liebe Grüße, Rebella
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