Eizellspende-Freispruch für Mediziner aus Augsburg

rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Richtig. Darüber habe ich ja kürzlich auch hier: http://www.klein-putz.net/forum/viewtopic.php?t=86765 geschrieben.

Wissenschaftlich scheint das klar zu sein. Aber Gesetz ist nun mal Gesetz. Und wenn das Gesetz sagen würde, der Mensch gehört zu den Reptilien, dann müsste danach geurteilt werden. Deshalb bezieht sie sich darauf. ...
Liebe Grüße, Rebella
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Nera
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Beitrag von Nera »

Guten Abend,

ich möchte gerne etwas zu der Anzeige des Embryonennetzwerks ergänzen, welche ja, wie Rebella geschrieben hat, von einem Spenderkind gestellt wurde (nein, nicht von mir). Ich finde es schon sehr seltsam, in was für eine Ecke der Spenderkinder-Verein hier wieder mal gestellt wird und auch, welche Reaktionen dazu geäußert werden, deshalb möchte ich das gerne einmal erklären.

Die Anzeige wurde nicht aus "Hass" gestellt oder um "jemanden anzuscheixxx", sondern weil die Vermittlung von Vorkernstadien an andere als die genetischen Eltern gegen das Embryonenschutzgesetz verstößt. Ähnlich auch nachzulesen im Gutachten des Deutschen Ethikrates zur Embryonenspende. Solche Verstöße sind kein Kavaliersdelikt und dass nun die Staatsanwaltschaft ermittelt, zeigt die Ernsthaftigkeit dahinter.

Ich möchte nicht die Debatte fortführen, ab wann es sich um einen Embryo oder noch um eine Eizelle handelt, sondern mal vor Augen führen, was das eigentlich heißt, wenn bei diesem Thema Gesetze nicht befolgt werden. Wir Spenderkinder "der ersten Generation" (so werden wir ja gerne beschrieben) leiden genau unter diesem Umstand, dass Reproduktionsmediziner sich nicht an Gesetze gehalten haben und niemand hingesehen hat. Über viele, viele Jahre hinweg. Sollten wir nicht alle aus diesen Fehlern lernen?
Wer weiß, wenn schon hier wieder gemauschelt wird, vielleicht verschwinden dann auch die Daten der Spender ganz plötzlich, so wie es auch bei uns geschehen ist... Aber aus Sicht mancher Eltern ist das wohl zweitrangig, solange sie nur ein gesundes Kind zur Welt bringen können... Dabei sollte doch gerade heute mittlerweile klar sein, wie wichtig das ist, dass ein Kind seine biologischer Herkunft nachvollziehen kann.

Wenn ich Reaktionen wie die hier geäußerten lese, frage ich mich, ob sich die Gesellschaft eigentlich wirklich fort- oder nicht sogar rückentwickelt, wenn sogar die Missachtung von Gesetzen angepriesen und für gut befunden wird, nur weil man damit seinen lange gehegten Kinderwunsch erfüllen kann. Ich kann die Verzweiflung verstehen, wenn man auf natürlichem Weg keine Kinder (mehr) bekommen kann. Aber dann kann man wie Rebella die Stimme erheben und sich für eine Gesetzesänderung einsetzen, sofern einem die Gesetze nicht gefallen und sich nicht nur darüber aufregen. Egal, wie einverstanden man mit bestimmten gesetzlichen Regelungen ist, berechtigt das nicht zum Verstoß. Da sollte man sich dann auch nicht wundern, wenn jemand Anzeige erstattet. Wie die Anzeige behandelt wird, entscheidet letztlich ein Gericht.

Rebella, verzeih mir bitte die Anmerkung: DI-Netz war auch ganz stolz, Strafanzeige gegen Sybille Lewitscharoff gestellt zu haben wegen der Bemerkung künstlich gezeugte Menschen seien Halbwesen. Darauf würde ich, die ja so ein Mensch ist, z.B. nie kommen und wahrscheinlich auch sonst keiner aus dem Spenderkinder-Verein. Der Verein hat es sogar geschafft über diese deutlichen Beleidigungen hinweg zu sehen und ihre eigentliche Botschaft anzuhören und ernst zu nehmen. Hier nachzulesen:
http://www.spenderkinder.de/der-verglei ... ngenommen/
free
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Beitrag von free »

Nera hat geschrieben:wenn sogar die Missachtung von Gesetzen angepriesen und für gut befunden wird
bitte keine unterstellungen.das entspricht nicht der tatsache.
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Nera
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Beitrag von Nera »

@Free:
luzie773 hat geschrieben:Free, danke fürs teilen. Hoffentlich enden auch die übrigen Verfahren mit einem Freispruch.
Für die Patientinnen tut es mir zwar sehr leid, dass sie nun ggf. in der Öffentlichkeit stehen, aber ansonsten kann dem Thema EZS und EMS mehr Öffentlichkeit nur gut tun.
rebella67 hat geschrieben:Ich weiß zumindest, wer das Netzwerk Embryonenspende angezeigt hat. ... Es war jemand aus dem Verein Spenderkinder. ...
Dazu fällt mir nix mehr dazu ein. Einfach zum Kotzen :würg:
free
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Beitrag von free »

Nera hat geschrieben: sondern weil die Vermittlung von Vorkernstadien an andere als die genetischen Eltern gegen das Embryonenschutzgesetz verstößt.
deine aussage ist nicht korrekt.in deutschland ist es verboten unbefruchtete eizellen weiterzugeben. aber eine imprägnierte eizelle im vorkernstadium ist nicht mehr unbefruchtet, da das spermium bereits in sie eingedrungen ist.
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free
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Beitrag von free »

nera,ich verstehe dich nicht und ich möchte die debatte auch nicht weiterführen.wo wird da die missachtung von gesetzen angepriesen und für gut befunden?
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rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Gute Abend zurück, Nera. Danke für deinen Beitrag.

Ob die Vermittlung von Vorkernstadien gegen das Gesetz verstößt, dazu gibt es verschiedene Auffassungen. Das ist eine Frage der Gesetzesauslegung, wobei Vorkernstadien keine unbefruchteten Eizellen sind und daher die Auslegung eher für die Vermittlung von Vorkernstadien sprechen würde. Zudem war noch nicht einmal etwas darüber bekannt, ob auch Vorkernstadien vermittelt werden würden. Ich weiß darüber zumindest bis heute nichts. - Das heißt, es war eine Anzeige auf Verdacht. Mit dem Hintergrund: "Es könnten doch vielleicht auch ... Überprüft das mal. Wenn es so wäre, dann wäre es vielleicht gesetzeswidrig. Und dann würde es den betreffenden Ärzten schlecht ergehen."

Für das Kind bzw. den Menschen, der später entsteht, dürfte es keine Rolle spielen, ob er durch eine Embryonenspende als Vorkernstadium (anbefruchtete Eizelle) oder als vollständig befruchtete Eizelle entstanden ist. Er ist einfach da und er hat fremde Wurzeln. Es ist in beiden Fällen dasselbe.

Der legitime Wunsch der Menschen, die mittels einer Samenspende entstanden sind, ist, dass Spenderdaten aufgehoben werden und dass die Spender nach Möglichkeit auch bereit zu einem Kontakt sind. Einen solchen Wunsch sehe ich mit der betreffenden Anzeige nicht angestrebt. - Diese Anzeige ist einfach etwas anderes, was sich auch gegen Reproduktionsmediziner wendet, also gegen eine Gruppe, gegen die ein allgemeiner Unwillen unter euch besteht. Was teilweise auch zu verstehen ist. Aber es ist nie gut, so zu pauschalisieren. Denn es gibt nun mal solche und solche Reproduktionsmediziner. Zum Beispiel war auch einer von der darauffolgenden Durchsuchungsaktion betroffen, dem der Verein Spenderkinder aus bestimmten Gründen dankbar sein sollte.

Zum Befruchtungsprozess und zur Gesetzgebung des ESchG, wie diese damals erfolgte und was dabei eine Kompromisslösung war, habe ich hier geschrieben: http://www.klein-putz.net/forum/viewtopic.php?t=86765 - Vor diesem Hintergrund ist noch einmal mehr unverständlich, warum anbefruchtete und vollständig befruchtete Eizellen so unterschiedlich behandelt werden sollten.

Im Allgemeinen bin ich schon auch dafür, Gesetze zu befolgen. In einigen Ausnahmefällen sehe ich es jedoch geboten, Gesetzen nicht blind zu folgen. ... Es gibt auch Gesetze, die gegen ethische Prinzipien verstoßen.

Ich habe manchmal ein dünnes Gedächtnis, aber ich erinnere mich an keine Strafanzeige gegen Sybille Lewitscharoff. Wobei gegen eine solche aufgrund ihrer Aussage ja nun wirklich nichts einzuwenden sein sollte. Das wäre auch eine Sache gewesen, die direkt mit unserem Vereinsziel, Stigmatisierungen von DI-Familien entgegenzuwirken, vereinbar ist.
Liebe Grüße, Rebella
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Nera
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Beitrag von Nera »

Es verstößt meines Wissens gegen das Embryonenschutzgesetz, wenn die Vorkerne weiter kultiviert werden, sodass dadurch ein Embryo entsteht, weil damit eine Eizelle befruchtet wird mit dem Zweck, sie an eine Frau zu übertragen, von der sie nicht stammt. Ein Embryo ist es erst, wenn eine Kernverschmelzung stattgefunden hat. Ärzte sollten nur drei Embryonen erzeugen, die Zahl der vorkerne ist nicht limitiert. Deswegen gibt es davon viel mehr als "verwaiste" Embryonen, welche die Ärzte natürlich am liebsten auch verwenden wollen.

Natürlich ist erstmal nicht damit verbunden, dass das entstehende Kind am Ende nicht auch die Namen seiner biologischen Eltern erfahren kann. Darum geht es nicht bei der Anzeige. Das habe ich nur weiter gesponnen. Was ich sagen wollte war, wo fängt es an und wo hört es auf, wenn Gesetze nicht befolgt werden?

Die Anzeige hat den Sinn, darauf hinzuweisen, dass Gesetze befolgt werden sollten. Nicht mehr und nicht weniger. Wenn hier tatsächlich ein Verstoß vorliegt (wie gesagt, das entscheidet letztlich ein Gericht), dann sollten die Mediziner auch die entsprechenden Konsequenzen tragen.

Ich hab keinerlei Unwillen gegen "alle" Reproduktionsmediziner, sondern nur gegen diejenigen, die ihren eigenen Profit über die Interessen und Recht der entstehenden Kinder stellen.

Was du damit meinst, dass der Verein irgendeinem Mediziner aus irgendwelchen Gründen dankbar sein sollte, weiß ich nicht. Aus meiner Sicht muss überhaupt kein Spenderkind seinem Mediziner dankbar sein. Das sollten eher die Eltern sein.

Gute Nacht

Ergänzung: ich glaube sehr wohl, dass es einen Unterschied für die betreffenden Kinder macht aus einer Samen- oder einer Embryonenspende entstanden zu sein. Bei letzteren fehlt Ihnen das Wissen über beide biologischen Elternteile. Zudem muss es damit leben, dass es im Gegensatz zu seinen Geschwistern, schlichtweg Pech/Glück (da mögen Unterschiede bestehen) hatte, nun bei anderen als den leiblichen Eltern aufzuwachsen. Ich finde das persönlich nochmal krasser und bin froh, dass ich zumindest weiß wer meine Mutter ist.
Zuletzt geändert von Nera am 25 Mai 2016 07:31, insgesamt 1-mal geändert.
free
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Beitrag von free »

Nera hat geschrieben:Es verstößt meines Wissens gegen das Embryonenschutzgesetz, wenn die Vorkerne weiter kultiviert werden, sodass dadurch ein Embryo entsteht, weil damit eine Eizelle befruchtet wird mit dem Zweck, sie an eine Frau zu übertragen, von der sie nicht stammt.
mit dem zweck,sie an eine frau zu übertragen,von der sie nicht stammt...ist ein verdacht und kein sachstand.gute nacht
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Nera
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Beitrag von Nera »

Ein begründeter Verdacht. Deshalb wird der Sachstand ja durch die Staatsanwaltschaft überprüft.
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