Eizellspende-Freispruch für Mediziner aus Augsburg

free
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Eizellspende-Freispruch für Mediziner aus Augsburg

Beitrag von free »

Freispruch für Mediziner aus Augsburg
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Ein erster Prozess gegen einen Mediziner aus Augsburg endete jetzt aber mit einem Freispruch.


Ins Visier der Ermittler geriet der Arzt, nachdem eine Kinderwunsch-Beraterin bei der Münchner Staatsanwaltschaft angezeigt wurde. Bei einer Durchsuchung ihres Büros fand die Kripo auch Hinweise auf die Praxis in der Fuggerstadt und auf zwei Frauen, die sich dort behandeln ließen. Dem Arzt wurde nun vorgeworfen, in zwei Fällen die künstliche Befruchtung einer fremden Eizelle im Ausland gefördert zu haben, indem er die Patientinnen für diese Methode voruntersucht und behandelt hatte. Einer der Frauen wurde vor drei Jahren eine fremde Eizelle in einer Klinik in Brünn in Tschechien eingesetzt, der anderen Frau auf Mallorca. Beide brachten gesunde Kinder zur Welt.
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Die Staatsanwaltschaft hat bereits Berufung gegen das Urteil eingelegt. Denn es geht um mehr als nur einen Fall. In dem Gesamtkomplex hatte die Anklagebehörde zunächst gegen 18 Beschuldigte, Ärzte und Berater, ermittelt. Bis auf den Fall des Augsburger Arztes und einer Beraterin wurden alle Verfahren eingestellt. Im Fall der Kinderwunsch-Beraterin hat der zuständige Richter einen Strafbefehl zunächst abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft soll Beweismaterial nachliefern.
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Wie Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai auf Anfrage bestätigt, führt seine Behörde noch ein ähnliches Verfahren. Ins Visier geraten ist der vierköpfige Vorstand – darunter zwei Ärzte und eine Juristin – einer gemeinnützigen Organisation, die ein Netzwerk von Kinderwunsch-Zentren in ganz Bayern unterhält. Der Verein, so ist auf seiner Internetseite zu lesen, fördert die Vermittlung von eingefrorenen, bereits befruchteten Eizellen von fremden Paaren an andere kinderlose Paare, die auf natürlichem Wege keinen Nachwuchs bekommen können. Der Verein hält sein Vorgehen für straflos, die Augsburger Staatsanwaltschaft ist aber anderer Meinung. Die Ermittlungen wegen Beihilfe zu Verstößen nach dem Embryonenschutzgesetz laufen derzeit noch. Das Büro des Vereins war im Herbst 2015 durchsucht worden.
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Staatsanwaltschaft ermittelt wegen verbotener Eizellenspende http://www.augsburger-allgemeine.de/aug ... 67762.html
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free
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Beitrag von free »

Ich muss jetzt mal ganz naiv fragen.Wer zeigt denn umgotteswillen eine Kinderwunschberaterin bei der Staatanwaltschaft an?
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Katharinchen
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Beitrag von Katharinchen »

Irgendwelche Neider? Andere Kiwu-Beraterinnen, die ihr ihren Erfolg missgönnen?
Kiwu-Ärzte, die keine liberale Auffassung davon haben, was in einem geeinten Europa
gesetzlich möglich ist? Oder ein Herr Z., dem damals verboten wurde, hier in D Werbung
für sich und für die Methode der EZSp zu machen? Er hatte, wenn ich mich richtig erinnere,
in München eine Agentur eröffnet, um die Behandlungen zu koordinieren.
Das ist ihm gerichtlich verboten worden. Ich erinnere mich dunkel an Zusammenhänge
mit den Hausdurchsuchungen, die bei der Kiwu-Beraterin und den Kiwu-Ärzten durchgeführt
wurden. Genaues weiß ich aber nicht. Da müsste ich die eingestellten links nochmal
durchforsten.
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Ich weiß zumindest, wer das Netzwerk Embryonenspende angezeigt hat. ... Es war jemand aus dem Verein Spenderkinder. ...
Liebe Grüße, Rebella
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erdbeer.marmelade
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Beitrag von erdbeer.marmelade »

Hallo Rebella,

kann man den Verein etwas Spenden, damit sie sich gerichtlichen Beistand leisten können?

LG, Erdbeere
Unser Sohn wurde im November 2015 geboren!
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luzie773
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Beitrag von luzie773 »

Free, danke fürs teilen. Hoffentlich enden auch die übrigen Verfahren mit einem Freispruch.
Für die Patientinnen tut es mir zwar sehr leid, dass sie nun ggf. in der Öffentlichkeit stehen, aber ansonsten kann dem Thema EZS und EMS mehr Öffentlichkeit nur gut tun.
rebella67 hat geschrieben:Ich weiß zumindest, wer das Netzwerk Embryonenspende angezeigt hat. ... Es war jemand aus dem Verein Spenderkinder. ...
Dazu fällt mir nix mehr dazu ein. Einfach zum Kotzen :würg:
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Wem willst du etwas spenden, Erdbeere? Dem Netzwerk Embryonenspende? Ich denke, die können sich gut selber finanzieren und haben ja auch eine Star-Juristin unter sich.
Liebe Grüße, Rebella
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free
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Beitrag von free »

luzie773 hat geschrieben:
rebella67 hat geschrieben:Ich weiß zumindest, wer das Netzwerk Embryonenspende angezeigt hat. ... Es war jemand aus dem Verein Spenderkinder. ...
da muss man ja auch erst einmal innerlich hinkommen,jemanden anzuscheixxx.dazu gehört schon was.ich möchte denjenigen nicht aus dem keller abholen müssen....
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rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Es war so, dass sie sich zuerst mit dem Netzwerk Embryonenspende unter dem Blickwinkel beschäftigt hat, ob die Daten aufgehoben werden, ob man zur Aufklärung rät, ... usw. Es gab da einige Dinge, die nicht optimal geregelt waren. Ich habe ja seinerzeit deshalb auch dorthin geschrieben (hier im Forum ebenfalls mit der betreffenden Antwort dokumentiert). Die Antworten, die wir erhalten haben, waren nicht besonders wertschätzend. Sie waren eher abwiegelnd. - Auf solcher Grundlage kann natürlich auch Hass entstehen.

Wie gesagt habe ich Verständnis dafür, dass sie sich für Aufklärung und Datenaufbewahrung einsetzen. Nur einfach das Netzwerk anzeigen, weil sie ja vielleicht auch 2 Tage Embryonen spenden könnten und dann doch ganz spitzfindig eine Eizellspende vorliegen könnte, die ja verboten ist, weil die Eizelle noch nicht vollständig befruchtet ist, da hört mein Verständnis lange auf. Denn damit geht es ja schon lange nicht mehr um das wirkliche Anliegen, sondern nur noch darum, jemandem eine reinzuwürgen. Letztlich ohne Schaden für das Netzwerk selber, sondern mit Schaden für die betroffenen Paare, die ggf. keine Embryonenspende mehr erhalten können. - DAS ist völlig am Ziel vorbei. Wird von der betreffenden Person aber absichtlich und starrsinnig ignoriert.
Liebe Grüße, Rebella
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Katharinchen
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Beitrag von Katharinchen »

Sobald die Injektion des Spermiums erfolgt ist, ist die Eizelle keine Eizelle mehr.
Das ist nur im bisherigen Embryonenschutzgesetz nicht ausdrücklich geregelt.
Wenn man einen Embryo im Vorkernstadium erhält, dann bekommt man immer
auch den väterlichen Teil dazu, das kann nicht mehr rückgängig gemacht werden,
der ist in der EZ drin, und daher kann es sich aus rein logischen Gesichtspunkten
gar nicht um eine EZSp handeln. Es ist halt doch ein neues, umfassendes
Embryonenschutzgesetz nötig, das solche Spitzfindigkeiten klar regelt.
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