Spanisches Gesetz zur Auswahl der Spenderin?

Es antwortet die Klinik ivf-spain Madrid.
Schwerpunkt Eizellspende.

Moderator: Klinik ProcreaTec Madrid

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sadsadsad
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Spanisches Gesetz zur Auswahl der Spenderin?

Beitrag von sadsadsad »

Habe einige Fragen zur EZS in Spanien.

1. Wird in Spanien eigentlich kontrolliert, ob die Kliniken die Spenderinnen effektiv nach "möglichst genauem" Abgleich der phänotypischen Merkmale auswählen?

Wir müssen in diesem Punkt der Klinik einfach vertrauen, das sind wir uns bewusst. Ich frage aus reinem Interesse, da ausser der Blutgruppe nichts überprüfbar ist. Und was nicht überprüfbar ist, lädt gerade zu ein, es aussen vor zu lassen.

2. Ich will nicht zu kritisch klingen, mache mir einfach so meine Gedanken..... einige Kliniken lassen das Alter als Kriterium zu, andere nicht. Ist die Kriteriendefintion der Klinik überlassen oder gesetztlich geregelt?

3. Spenden eigentlich hauptsächlich in Spanien wohnhafte Frauen, oder werden Spenderinnen aus anderen Ländern angefragt?

Fragen über Fragen, ich weiss.... unsere EZS rückt immer Näher und diese Punkte beschäftigen mich irgendwie immer noch.

Herzlichen Dank
sadsadsad
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Beitrag von sadsadsad »

Ich hefte mal folgenden Thread an; dieser beantwortet einen Teil der Fragen:
http://www.klein-putz.net/forum/viewtopic.php?t=87365
<table border="0" cellpadding="0" cellspacing="0"><tr valign="top"><td>KiWu seit 2011:
Vier ICSI mit etlichen Kryos: 1x FG, 1x stille Geburt.
1x ICSI+PID: negativ
1x EZS+PID: negativ, 1. Kryo negativ, 2. Kryo positiv
Dezember 2017, unser Glück ist perfekt.

</td><td><a href="http://tinyurl.com/dez2017" target="_blank"><img src="http://www.wunschkinder.net/forum/sstic ... /0/0/0.png" height="50" width="320"></a>
</td></tr></table>
Klinik ProcreaTec Madrid
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Beitrag von Klinik ProcreaTec Madrid »

Der juristische Rahmen, der die assistierte Reproduktion regelt, basiert grundsätzlich auf das
Gesetz 14/2006 vom 26 Mai über die assistierten Reproduktionstechniken. Die Spende der
Gameten ist ein kostenloser, formeller und vertraulicher Vertrag zwischen Spender und dem
zugelassenem Zentrum.

Die Gametenbank, sowie die Register der Spender und der Aktivitäten der Zentren, haben die
Pflicht, die Vertraulichkeit der Identitätsdaten der Spenderinnen zu garantieren. Ohne jegliche
Beeinträchtigung, haben die Empfängerinnen und die geborenen Kinder das Recht, generelle
Information über die Spenderin zu bekommen, wobei die Identität nicht bekanntgegeben wird
(Statur, Gewicht, Augen- und Haarfarbe, Hauttyp, Blutgruppe und Alter). In besonderen Fällen,
wo eine wahre Gefahr für das Leben oder die Gesundheit des Neugeborenen besteht, oder
gegebenenfalls nach dem Strafprozessgesetz, kann die Identität der Spenderin offenbart
werden. Dies muss auf eine vertrauliche Art und Weise erfolgen, ohne dabei niemals die
vorher festgelegte Zugehörigkeit zu ändern.

Die Auswahl der Spenderin kann nicht auf Wunsch der Empfängerin oder des Paares erfolgen,
sondern nur durch das ärztliche Team, dass die Technik anwendet. Sie versuchen dabei die
grösstmögliche fenotypische und inmunologische Ähnlichkeit mit der Empfängerin oder mit
der des Paares zu erhalten.

Die Eizellspenderinnen müssen zwischen 18 und 35 Jahre alt sein, eine gute psychophysische
Gesundheit aufweisen und eine volle Handlungsfähigkeit aufweisen.

Das pflichtige Protokoll des Studiums der Spenderinnen beinhaltet ihre fenotypischen und psychologischen Merkmale,

ihre personelle und familiäre Vorgeschichte und die erforderlichen Untersuchungen. Diese
müssen nachweisen, dass sie keine genetischen (Karyotyp) oder infektiöse Krankheiten
(Studium von Hepatitis, HIV und Syphilis) haben, die sie dem Nachwuchs übermitteln können.
Wie auch Genitalabstriche und basisches gynäkologisches Studium.
Die maximale erlaubte Anzahl an in Spanien geborenen Kinder, die durch die Gameten
derselben Spenderin erzeugt worden sind, darf niemals über sechs liegen, inklusive des
direkten Nachwuchs.

Die Spenderin wird eine finanzielle Entschädigung in Bezug auf die physischen Belastungen, die
Arbeits- und Transportkosten, die durch den Akt der Spende entstehen könnten, bekommen,
ohne dass andere Bezahlungen zuteil werden.
Team von IVF Spain Madrid
International Patient Care
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Liebe Frau Russo,

ich finde das interessant, was Sie da zu den Spenderinnen geschrieben haben. Dazu habe ich noch 2 Fragen.

Einmal interessiert es mich, wie das in Spanien gewährleistet wird, dass die Spenderin nicht mehr als 6 Kinder bewirkt. Gibt es dafür ein zentrales Register?

Und dann interessiert mich, ob die Spenderinnen gefragt werden, ob sie auch eine offene Spende praktizieren würden. Oder wird das einfach so vorausgesetzt, dass alle Spenderinnen nur anonym spenden wollen? Wie hat man das in Spanien herausgefunden? Gibt es Umfragen/ Studien dazu?
Liebe Grüße, Rebella
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