Guten Tag Frau Zeitler,
Wird eine PID bei β-Thalassämie gemacht wenn beide Partner betroffen sind ? Wenn ja in welchen Kinderwunsch Kliniken in Deutschland ?
Lieben Gruss
Paris
β-Thalassämie
Moderator: sonjazeitler
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β-Thalassämie
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Hallo,
eine PID darf in Deutschland nur in bestimmten Fäälen durchgeführt werden:
PID in Deutschland
Das deutsche Embryonenschutzgesetz wird in seiner Auslegung stark diskutiert. In seiner aktuellen Ausgabe ist die PID weder ausdrücklich erlaubt noch verboten.
Das entschied im Juli 2010 der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig in einem Grundsatzurteil [5 StR 386/09].
In einer Stellungnahme des Deutschen Ethikrates vom März 2011 sprachen sich elf Mitglieder für ein komplettes Verbot, dreizehn Mitglieder für eine eingeschränkte Zulassung der PID aus.
Das Gesetz, welches am 21.11.2011 verabschiedet wurde, verbietet die Präimplantationsdiagnostik grundsätzlich,
erklärt die PID aber in zwei Situationen in engen Grenzen für ausnahmsweise zulässig:
1. Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine schwerwiegende Erbkrankheit.
2. Mittels PID soll eine schwerwiegende Schädigung des Embryos entdeckt werden, die sehr wahrscheinlich zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen wird.
Die Beratung zur PID erfolgt in einem Kinderwunschzentrum mit PID-Zulassung,
eine Ethikkommission entscheidet über die Zulassung des Antrages für eine PID.
In einigen Bundesländern (Bayern, Baden-Württemberg,.... Hamburg und Lübeck...)
gibt es KiWu-Zentren mit der vorgeschriebenen Zulassung. Die beratenden Ärzte
können auf Grund ihrer Erfahung und Zusammenarbeit mit den Ethikkommissionen
am besten darüber Auskunft geben, ob einem Antrag bei Vorliegen von β-Thalassämie
bei beiden Partnern statt gegeben würde.
Alles Gute
Sonja Zeitler
eine PID darf in Deutschland nur in bestimmten Fäälen durchgeführt werden:
PID in Deutschland
Das deutsche Embryonenschutzgesetz wird in seiner Auslegung stark diskutiert. In seiner aktuellen Ausgabe ist die PID weder ausdrücklich erlaubt noch verboten.
Das entschied im Juli 2010 der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig in einem Grundsatzurteil [5 StR 386/09].
In einer Stellungnahme des Deutschen Ethikrates vom März 2011 sprachen sich elf Mitglieder für ein komplettes Verbot, dreizehn Mitglieder für eine eingeschränkte Zulassung der PID aus.
Das Gesetz, welches am 21.11.2011 verabschiedet wurde, verbietet die Präimplantationsdiagnostik grundsätzlich,
erklärt die PID aber in zwei Situationen in engen Grenzen für ausnahmsweise zulässig:
1. Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine schwerwiegende Erbkrankheit.
2. Mittels PID soll eine schwerwiegende Schädigung des Embryos entdeckt werden, die sehr wahrscheinlich zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen wird.
Die Beratung zur PID erfolgt in einem Kinderwunschzentrum mit PID-Zulassung,
eine Ethikkommission entscheidet über die Zulassung des Antrages für eine PID.
In einigen Bundesländern (Bayern, Baden-Württemberg,.... Hamburg und Lübeck...)
gibt es KiWu-Zentren mit der vorgeschriebenen Zulassung. Die beratenden Ärzte
können auf Grund ihrer Erfahung und Zusammenarbeit mit den Ethikkommissionen
am besten darüber Auskunft geben, ob einem Antrag bei Vorliegen von β-Thalassämie
bei beiden Partnern statt gegeben würde.
Alles Gute
Sonja Zeitler
- paris.montreuille
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Vielen lieben Dank für Ihre Antwort .
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