Sehr geehrter Dr. Peet,
aufgrund einer langen und schwierigen, aber endlich erfolgreichen Einstellung der SD habe ich gelernt, dass ich ziemlich empfindlich auf hormonelle Änderungen im Zyklus reagiere. So weiß ich inzwischen, dass mein Stoffwechsel an ES+ 4 (also am 4. Tag nach dem Eisprungtag) anzieht.
Könnte das bedeuten, dass ab diesem Tag bereits die Einnistung stattfindet? Und dass meine Gebärmutterschleimhaut an Tag 5 bereits postrezeptiv wäre? Gibt es da einen Zusammenhang?
Wir planen eine EZP und wollten eigentlich einen Blastozystentransfer machen. Evt. wäre ich aber auf der sicheren Seite wenn der Transfer nicht später als an Tag 3 stattfinden würde. Dann müsste ich allerdings auf den Blastozystentransfer verzichten.
Vielen Dank für Ihre Einschätzung.
Liebe Grüße Wukizwei
Zusammenhang zwischen GMSH und Stoffwechsel
Moderator: Dr.Peet
Hallo,
ich fürchte, da wird man nur wild spekulieren können.
Ich würde, wenn die öglichkeit besteht, nicht DESHALB auf einen Blastotransfer verzichten.
Peet
ich fürchte, da wird man nur wild spekulieren können.
Ich würde, wenn die öglichkeit besteht, nicht DESHALB auf einen Blastotransfer verzichten.
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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