Guten Tag,
Mit diesen Werten wurde die 2. te negative IUI durchgeführt! Laut Arzt war das Spermiogramme bei der 1. IUI deutlich besser...
Werte nach Aufbereitung:
Volumen: 0,5ml
Konzentration: 41mio/ml
Gesamtzahl:20,5 Mio.
WHO A: 31.5%. Konzentration WHOA:12,9mio/ml Konzentration WHO AB: 26,7 Mio./ml
Motilität progressiv: WHO AB 65%
Lokal beweglich: WHO C: 4%
Immotil: 31%
Gesamt : 69%
Morphologie: Normal formen !1! %
Kopfdefekte: 55,5%
Mittelstückdefekte: 35,5%
Schwanzdefekte:8%
IUI mit 0,85 Mio. Spermien in 0,3 ml!
Nun meine Fragen:
1. Wie schätzen Sie die Vorraussetzungen ( bei mir wurde mit Gonal f stimuliert) dieser durchgeführten IUI ein? Ist IUI sinnvoll bei diesem Spermiogramm?
2. Welche Rolle spielt die schlechte Morphologie hierbei? Sollten wir weiter mit IUI machen oder andere Therapiemaßnahmen in Betracht ziehen?
Ich danke Ihnen für Ihre Einschätzung!
Mit freundlichen Grüßen Chris
IUI weiter sinnvoll?
Moderator: Dr.Peet
Hallo,
abhängig vom Dauer des KiWu und des Alters der Frau, könnte man sicher einige IUIs versuchen. Es kommt auf die normal geformten an. Immerhin sind 1% da.
Grüße
Peet
abhängig vom Dauer des KiWu und des Alters der Frau, könnte man sicher einige IUIs versuchen. Es kommt auf die normal geformten an. Immerhin sind 1% da.
Grüße
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.