hallo JBB,
schön, dass es euch gut geht! ja, kaum zu glauben, dass wir schon halb- oder ganz erwachsene kinder haben... eben haben wir noch windeln gewechselt und aufgeschürfte knie gesund gepustet.
uns geht es auch gut. wir sind ja auf bunten wegen noch eine vierköpfige familie geworden. kann es manchmal garnicht fassen, was für ein glückspilz ich doch bin!!!
Was mir nicht so klar ist: Gelten die Anforderungen der neuen DSGVO nur für neu erhobene Daten oder auch für den Altbestand?
hmm, datenschutzgesetze gab es doch auch vorher. ich habe gelernt , dass sich mit der DSGVO im grunde außer den möglichen geldstrafen auch für einzelpersonen nicht viel geändert hat. somit würde ich annehmen, dass das auch für den altbestand gilt.
technische aktualisierung: im hinblick auf den datenschutz halte ich http als protokoll für zwar anonyme, aber doch besonders schützenswerte daten (daten zur gesundheit, teilweise in deutschland verbotenen verfahren und was die leute hier sonst noch so preis geben) für höchst bedenklich.
insofern kann man die themen vielleicht nicht ganz voneinander trennen...
hab vorher mal gegoogelt, in der tat findet man rechtsberatung im internet für unternehmen und für vereine. zu foren habe ich nichts gefunden.
ich weiss dass hier juristen schreiben, vielleicht könnte man die mal in einem gezielten post anschreiben? wobei sich nicht jeder jurist mit datenschutz und internetrecht auskennt. ich hasse die formulierung "müsste man", mache es auch gern selbst, nur will ich auch nicht ohne absprache lospreschen...
liebe grüße
mondschaf