25.06.18 Expertenanhörung im Familienausschuss zur KÜ
Verfasst: 01 Jul 2018 21:55
Am 25.06.2018 gab es eine öffentliche Expertenanhörung im Familienausschuss zum Antrag der FDP: „Kinderwünsche unabhängig vom Wohnort fördern“ der FDP.
Ich kann allen, die sich für das Thema „Kostenübernahme bei assistierter Befruchtung“ interessieren, wärmstens ans Herz legen, sich diese Expertenanhörung anzuschauen:
https://www.bundestag.de/mediathek?vide ... =mediathek
Es wurde nämlich (fast) all das angesprochen, was wir hier schon seit 15 Jahren, nämlich seit Beschluss dieser unsäglichen „Gesundheitsreform 2004“ immer wieder sagen. Hier wichtige Aussagen der Experten. Die meisten dieser Aussagen wurden von den meisten Experten geteilt.
(1) Einkommensschwache Menschen sind keine schlechteren Eltern als wohlhabende.
(2) Wenn Kosten für reproduktionsmedizinische Behandlungen von der Gesellschaft bereitgestellt werden, dann sollte dies aus ethischer Sicht nach dem Gleichheitsgrundsatz geschehen. Z.B. ist es Diskriminierung, wenn man einer fortpflanzungsbehinderten lesbischen Frau die Kostenübernahme für die IVF nicht gewährt, wenn eine heterosexuelle Frau diese Kostenübernahme erhält.
(3) Es sollte wieder nur eine Stelle geben, die die Kosten übernimmt. Alles andere ist viel zu viel Verwaltungsaufwand. Eine Kostenübernahme nur von einigen Bundesländern sorgt immer für Ungerechtigkeit.
(4) Die Solidargemeinschaft sollte wieder 4 statt nur 3 Versuche bezahlen.
(5) Die Altersgrenze „unter 25“ ist beliebig. Es macht keinen Sinn, diese weiterhin aufrecht zu erhalten. Während 5% der Patienten im Beratungsgespräch unter 25 sind, erscheinen in IVF Register nur 1% der Behandelten als unter 25.
(6) Es sollten Ausnahmeregelungen für 40 – 45-jährige Frauen zugelassen werden, z.B. , (in Anlehnung an ein BGH-Urteil) wenn die Chance auf eine Schwangerschaft mindestens 15% ist.
(7) Social Freezing wird nur dann für eine Kostenübernahme befürwortet, wenn eine medizinische Indikation vorliegt.
( 8 ) Es wäre zu empfehlen, wenn alle Menschen, die sich in reproduktionsmedizinische Behandlung begeben, ein niedrigschwelliges Beratungsangebot erhalten.
(9) Der Gesetzgeber sollte endlich den elektiven SET ermöglichen, damit wir Mehrlingsschwangerschaften und damit auch Folgekosten reduzieren können.
(10) Es macht wenig Sinn, sich bei der Diskussion der Kostenübernahme von reproduktionsmedizinischen Leistungen am Krankheitsbegriff zu orientieren. Besser wäre es, zu sagen, Paare mit Kinderwunsch haben eine Legitimation und wir wollen die Erfüllung des Kinderwunsches fördern, weil er nicht pathologisch, sondern nachvollziehbar ist.
Ich kann allen, die sich für das Thema „Kostenübernahme bei assistierter Befruchtung“ interessieren, wärmstens ans Herz legen, sich diese Expertenanhörung anzuschauen:
https://www.bundestag.de/mediathek?vide ... =mediathek
Es wurde nämlich (fast) all das angesprochen, was wir hier schon seit 15 Jahren, nämlich seit Beschluss dieser unsäglichen „Gesundheitsreform 2004“ immer wieder sagen. Hier wichtige Aussagen der Experten. Die meisten dieser Aussagen wurden von den meisten Experten geteilt.
(1) Einkommensschwache Menschen sind keine schlechteren Eltern als wohlhabende.
(2) Wenn Kosten für reproduktionsmedizinische Behandlungen von der Gesellschaft bereitgestellt werden, dann sollte dies aus ethischer Sicht nach dem Gleichheitsgrundsatz geschehen. Z.B. ist es Diskriminierung, wenn man einer fortpflanzungsbehinderten lesbischen Frau die Kostenübernahme für die IVF nicht gewährt, wenn eine heterosexuelle Frau diese Kostenübernahme erhält.
(3) Es sollte wieder nur eine Stelle geben, die die Kosten übernimmt. Alles andere ist viel zu viel Verwaltungsaufwand. Eine Kostenübernahme nur von einigen Bundesländern sorgt immer für Ungerechtigkeit.
(4) Die Solidargemeinschaft sollte wieder 4 statt nur 3 Versuche bezahlen.
(5) Die Altersgrenze „unter 25“ ist beliebig. Es macht keinen Sinn, diese weiterhin aufrecht zu erhalten. Während 5% der Patienten im Beratungsgespräch unter 25 sind, erscheinen in IVF Register nur 1% der Behandelten als unter 25.
(6) Es sollten Ausnahmeregelungen für 40 – 45-jährige Frauen zugelassen werden, z.B. , (in Anlehnung an ein BGH-Urteil) wenn die Chance auf eine Schwangerschaft mindestens 15% ist.
(7) Social Freezing wird nur dann für eine Kostenübernahme befürwortet, wenn eine medizinische Indikation vorliegt.
( 8 ) Es wäre zu empfehlen, wenn alle Menschen, die sich in reproduktionsmedizinische Behandlung begeben, ein niedrigschwelliges Beratungsangebot erhalten.
(9) Der Gesetzgeber sollte endlich den elektiven SET ermöglichen, damit wir Mehrlingsschwangerschaften und damit auch Folgekosten reduzieren können.
(10) Es macht wenig Sinn, sich bei der Diskussion der Kostenübernahme von reproduktionsmedizinischen Leistungen am Krankheitsbegriff zu orientieren. Besser wäre es, zu sagen, Paare mit Kinderwunsch haben eine Legitimation und wir wollen die Erfüllung des Kinderwunsches fördern, weil er nicht pathologisch, sondern nachvollziehbar ist.