Hallo Dr. Peet, ich habe damals mein Blut bei Reichel-Fentz prüfen lassen. Sie gab mir damals noch den Hinweis den Homa-Index überprüfen zu lassen und bei einem Wert von über 2,5 mit metformin zu beginnen. Das habe ich damals auch gemacht. Allerdings waren es da noch meine eigenen Eizellen. Da es aber damit nicht geklappt hat, haben wir eine Embryonenspende gemacht. Damit hat es dann geklappt. Nun sind wir erneut am planen und ich habe mit einigen Medikamenten schon gestartet unter anderem Metformin. Leider vertrage ich es dieses Mal gar nicht und frage mich, ob es bei Embryonenspende überhaupt sein muss. Homa-Index immer noch 2,5. Wäre es nicht nur wichtig im Bezug auf eigene Eizellen, weil die durch Insilinresistenz oftmals schlechter sind?
Über Ihre Hilfe würde ich mich sehr freuen.
Metformin bei EMS
Moderator: Dr.Peet
Hallo,
wenn Ihre Insulinresistenz nur grenzwertig ist, dürfte das für Ihre jetzige Therapie keine Rolle spielen, ob Sie Metf. nehmen.
Grüße
Peet
wenn Ihre Insulinresistenz nur grenzwertig ist, dürfte das für Ihre jetzige Therapie keine Rolle spielen, ob Sie Metf. nehmen.
Grüße
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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