Synarela nach der Punktion

Für fachliche repromedizinische Fragen an Herrn Dr. Peet

klein-putz-Kooperationspartner

Moderator: Dr.Peet

Antworten
zozaq
Rang0
Rang0
Beiträge: 1
Registriert: 05 Mär 2020 08:50

Synarela nach der Punktion

Beitrag von zozaq »

Hallo Dr. Peet und alle Member,

Ich bin 39 Jahre alt und habe schon meinen dritten IVF Versuch.
Ergebnis:
11 ET, davon 8 reif
4 wurden zur IVF gegeben, 0 Zellen haben sich befruchtet
4 wurde zur ICSI gegeben, 3 davon wurden befruchtet und wir warten

Mein Arzt gab mir nach der Punktion Synarela Spray und ich soll den Spray auch nach dem Transfer nehmen. Mich verwirrt das total, laut Beipackzettel ist die Verwendung in der Schwangerschaft kontraindiziert.

Mein erster in Vitro Versuch war erfolgreich, leider habe ich Fehlgeburt gehabt. Ich nahm Progesteron.


1. Versuch (36 Jahre)
15 EZ
5 Zellen waren für IVF
4 Zellen für ICSI
6 Zellen waren unreif
daraus haben wir 5 Blastozysten gewonnen


3 Zellen wurden mit IVF befruchtet
4 Zellen wurden mit ICSI befruchtet

2 Blastozysten eingesetzt (Schwangerschaft, leider FG)
2 Kryo (leider ohne Erfolg)

2. Versuch (38 )
15 EZ
5 wurden mitttels IVF befruchtet, wir hatten nichts für Kryo

3. Versuch (39)
11 EZ, 3 unreif,
4 mit IVF befruchtet, keine Befruchtung
4 mit ICSI befruchtet, 3 befruchtete

Bei mir scheint die Befruchtungsrate mit IVF schlechter zu sein als mit ICSI.


Frage 1: Was halten Sie von Synarela nach dem Transfer? Könnte ich statt mit Synarella mit Progesteron weitermachen oder sogar beides nehmen?

Frage 2: die Befruchtungsrate ist bei mir mittels IVF scheint deutlich schlechter als mit ICSI. Was halten Sie davon wenn wir nächstes Mal (falls es diesmal nicht klappt) nur ICSI einsetzen?

Vielen Dank.
Dr.Peet
Praxis für Fertilität - Kinderwunsch
Praxis für Fertilität - Kinderwunsch
Beiträge: 6027
Registriert: 11 Dez 2001 01:00

Beitrag von Dr.Peet »

Hallo,
was das Synarela nach dem Transfer für einen Sinn macht, weiß ich nicht.
Schaden tut es eher nicht.
In der SS schadet es sicher nicht.
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Antworten

Zurück zu „Fragen an den Repromediziner“