Embryonenspende doch strafbar
Verfasst: 04 Nov 2020 19:08
Leider hat das BayObLG (Urt. v. 04.11.2020, Az. 206 StRR 1461/19) heute die Spende überzähliger Embryonen als strafbar angesehen. Ein weiterer Schritt zurück gegen die Liberalisierungsbestrebungen.
Klarstellung: In dem Urteil geht es um die nichtkommerzielle Embryonenspende, die bislang als legal angesehen wurde, nämlich die Spende bei künstlicher Befruchtung übrig gebliebener Embryonen die sonst vernichtet werden müssten. Absurd dabei: das soll nur Embryonen im Vorkernstadium betreffen. Die Spende geteilter Embryonen soll straffrei sein. Kommerzielle Embryonenspende war und ist ohnehin strafbar.
Klarstellung: In dem Urteil geht es um die nichtkommerzielle Embryonenspende, die bislang als legal angesehen wurde, nämlich die Spende bei künstlicher Befruchtung übrig gebliebener Embryonen die sonst vernichtet werden müssten. Absurd dabei: das soll nur Embryonen im Vorkernstadium betreffen. Die Spende geteilter Embryonen soll straffrei sein. Kommerzielle Embryonenspende war und ist ohnehin strafbar.