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Embryonenspende doch strafbar

Verfasst: 04 Nov 2020 19:08
von Webstranger
Leider hat das BayObLG (Urt. v. 04.11.2020, Az. 206 StRR 1461/19) heute die Spende überzähliger Embryonen als strafbar angesehen. Ein weiterer Schritt zurück gegen die Liberalisierungsbestrebungen.

Klarstellung: In dem Urteil geht es um die nichtkommerzielle Embryonenspende, die bislang als legal angesehen wurde, nämlich die Spende bei künstlicher Befruchtung übrig gebliebener Embryonen die sonst vernichtet werden müssten. Absurd dabei: das soll nur Embryonen im Vorkernstadium betreffen. Die Spende geteilter Embryonen soll straffrei sein. Kommerzielle Embryonenspende war und ist ohnehin strafbar.

Verfasst: 06 Nov 2020 21:25
von rebella67
Dankesehr für die Information.

Ich kopiere den Link dazu, den ich in dem anderen Thread gefunden habe, hierher: https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... ttgegeben/

Da muss es doch noch eine weitere Instanz geben. ... Wer hat Ahnung davon?

Verfasst: 13 Nov 2020 20:50
von Webstranger
Leider gibt es keine weitere Instanz (zumindest für Bayern) - das BayOblG ist bereits die Revisionsinstanz. Allenfalls käme eine Verfassungsbeschwerde in Bstracht , aber auch nicht jetzt, weil zuerst wurde der Arroganz wieder zurückverwiesen.... Erst wenn dann der Ausgangspunkt nochmals durchlaufen ist, kann das BVerfG angerufen werden