Hallo Dr Peet,
ich bin 43 und werde im Frühjahr 44. Mein AMH liegt bei etwas über 2. Ich würde sehr gerne mein Glück, via IVF oder ICSI schwanger zu werden versuchen.
Nun habe ich eine paar Frage zu Blastozysten. Habe ich das richtig verstanden, dass sich auch gesunde befruchtete Eizellen es manchmal nicht schaffen, sich bis ins Blastozystenstadium zu entwickeln? Nicht weil sie krank sind, sonder einfach nur weil sie zu schwach sind?
Darüber hinaus interessiert mich auch sehr Ihre Meinung bezüglich ab wie viele befruchtete Eizellen Sie mir raten würden, bis zum Blastozystenstadium abzuwarten. Soweit ich das verstanden habe, ist eine Einnistung in diesem Stadium erfolgversprechender und das Risiko für eine Fehlgeburt geringer. Stimmt das?
Freue mich sehr über eine Antwort Ihrerseits und sage jetzt schon vielen lieben Dank!
Fragen zum Blastozystenstadium
Moderator: Dr.Peet
Hallo,
zunächst einmal müssten sie so viele Eizellen produzieren können, dass über eine Blastozyste Kultur zu diskutieren wäre. Wenn sie tatsächlich 4 5 oder 6 befruchtete Eizellen hätten, könnte man eine Blastozyste Kultur anstreben. Sollte aber am 2. oder 3. Kulturtag schon ab zu sehen sein, dass möglicherweise keine Blastozyste zu erwarten sind, sollte auch früher ein Transfer erfolgen. Die Schwangerschaftsrate mit Blastozyste ist sicherlich besser als mit Embryonen am Tag 2 oder 3, ob tatsächlich die Abortrate geringer ist könnte ich jetzt nicht beschweren.
Grüße
Peet
zunächst einmal müssten sie so viele Eizellen produzieren können, dass über eine Blastozyste Kultur zu diskutieren wäre. Wenn sie tatsächlich 4 5 oder 6 befruchtete Eizellen hätten, könnte man eine Blastozyste Kultur anstreben. Sollte aber am 2. oder 3. Kulturtag schon ab zu sehen sein, dass möglicherweise keine Blastozyste zu erwarten sind, sollte auch früher ein Transfer erfolgen. Die Schwangerschaftsrate mit Blastozyste ist sicherlich besser als mit Embryonen am Tag 2 oder 3, ob tatsächlich die Abortrate geringer ist könnte ich jetzt nicht beschweren.
Grüße
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
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ja. genau so ist es!
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