Petition bzgl Elterngeld 2015 für Zwillingseltern

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littleblue
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Petition bzgl Elterngeld 2015 für Zwillingseltern

Beitrag von littleblue »

Wie ihr sicher mitbekommen habt, wurde das "doppelte" Elterngeld für Zwillingseltern ab 1.1.2015 gestrichen. Doppelt war es ja ohnehin nie, aber man hat 600 Euro extra für das zweite Kind bekommen.
Das fällt nun weg. Auch die als Ersatz geplanten zusätzlichen 2 Partnermonate für Zwillingseltern sind leere Versprechungen geblieben.

Diese Petition hier wehrt sich dagegen und verlangt, dass Zwillingseltern gleichberechtigt behandelt werden und zwei Kinder eben auch zweimal Elterngeld bedeutet. Wer betroffen ist, oder es ebenfalls ungerecht findet, dass man nur einmal Elterngeld für zwei Kinder bekommt, kann gerne unterschreiben.

https://www.openpetition.de/petition/on ... ll-bleiben

P.S. Falls ich das hier falsch gepostet habe, oder solche Aktionen im Forum nicht erwünscht sind, dann löscht den Eintrag bitte.
1. ICSI März 2012 - keine EZ, da Behandlungsfehler des Arztes
2. ICSI in neuer Klinik Mai 2012 - 3 xTF immer neg.
3. ICSI Sept. 2013 - positiv, aber MA in 6SSW
4. ICSI März 2014 - neg.

Neuer Plan: EZS bei Reprofit in Brünn
Frischversuch mit SET Juli 2014 - neg.
Kryoversuch mit 2 Blastos, TF am 3.9. - POSITIV
BT am 15.9.: Hcg 538
BT am 19.9.: Hcg 2442
BT am 24.9.: Hcg 12.770, Prog 20
1. US am 24.9.: 2 Fruchthöhlen - ZWILLINGE
2. US am 29.9.: Beide Herzen schlagen!!
Seit dem 5.5.2015 bin ich Mama von einem perfekten Mädchen und einem perfekten Jungen
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bani1976
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Beitrag von bani1976 »

Liebe Littleblue, also bitte nicht falsch verstehen, aber ich finde das die alte Regelung nach dem Urteil die Eltern einzeln geborener Kinder benachteiligt hat. Das Elterngeld soll ja wegfallendes Einkommen ersetzen. Wenn also nur ein Elternteil zuhause bleibt um die beiden Kinder zu betreuen, dann fällt auch nur einmal Einkommen weg. Dafür ist das Elterngeld. Das Urteil fand ich insofern gut, dass Eltern, die sich beide um je ein Kind kümmern und bei denen dann zwei Einkommen weggefallen sind, auch beide Elterngeld erhalten haben.

So wie du es erreichen möchtest, hättest du mehr als dein Einkommen an Elterngeld. Und wie gesagt, das Elterngeld ist für die Eltern und nicht für die Kinder, auch wenn du doppelt Arbeit mit ihnen hast.

LG und alles Gute von der Bani1976
littleblue
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Beitrag von littleblue »

Nun, Zwillinge kommen sehr oft früher zur Welt (damit fällt ohnehin schon der Mutterschutz weg und man bekommt sofort Elterngeld) und sind nach 12 Monaten eben noch nicht wirklich 12 Monate alt, sondern hinken hinterher. Das Elterngeld ist dann aber vorbei - die Kinder jedoch noch nicht fit für die Kita. Außerdem ist es eben schon so, dass die meisten Eltern gerne mehrere Monate gemeinsam Elternzeit nehmen wollen, weil es eben 2 Kinder zu versorgen gibt. Damit fallen zwei Einkommen weg in der Zeit.

Ich hätte es deswegen absolut und fair und okay gefunden, wenn man mit Zwillingen aus genau diesen Gründen auch 2 extra Monate Partner-Elterngeld bewilligt bekommt.

Genauso fair wäre es gewesen, die alte Regelung zu lassen, bis das neue Elterngeld Plus am 1.7. in Kraft tritt, dann hätte man ebenfalls mehrere Wahl-Möglichkeiten gehabt, um Job und Elternzeit zu kombinieren. Aber nur der Passus für Zwillingseltern wurde zum 1.1. eingeführt. Jede Frau, die zwischen dem 1.1. und dem 1.7. Zwillinge bekommt, wird damit einfach klar ungerecht behandelt. Man hätte mir der Zwillings-Neuregelung auch gut warten können, bis am 1.7. das Elterngeld Plus kommt und mir ist es unverständlich, warum sie genau das früher ansetzen.

Die Petition ist nicht von mir, aber als Mutter, die mit Zwillingen Mitte Mai ET hat und genau in diese Lücke fällt, würde ich mir zumindest wünschen, dass über diese Regelung zwischen dem 1.1. und dem 1.7. nachgedacht und verbessert wird. Wenn die Petition wenigstens das erreicht, wäre ich schon zufrieden.

Aber natürlich soll sich jeder selbst eine Meinung dazu bilden oder anderer Meinung sein. Ich bin heilfroh, dass es überhaupt Elterngeld gibt, trotzdem finde ich diese Benachteiligung in diesem halben Jahr nicht in Ordnung.

Liebe Grüße von littleblue
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Kakoli
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Beitrag von Kakoli »

mit dem mutterschutzgeld stimmt nicht. hier gab es vor ein par tagen eine Diskussion darüber-du bekommst es dann nachträglich UND je nachdem wie früh das kind zur Welt gekommen ist, wird sogar noch zusätzliche "zeit" in die den Mutterschutz fällt hintenangehängt
Ich '74
Er ' 77
Kinderwunsch seit Oktober 2011
da ein Spermiogramm im Januar 2012 deutlich macht, dass es auf natürlichem Wege nicht klappen wird...
04/12 1. Icsi 10 EZ, 8 befr., 3 Kryos, 2 Blastos negativ
05/12 1. Kryo, nur eine überlebt das Auftauen, 8- Zeller an Tag 3 negativ
07/12 2. Icsi 11 EZ, alle befr. 4 Kryos, 3 Blastos negativ
10/12 2. Kryo 2 8-Zeller und ein 6- Zeller negativ
11/12 3. Icsi 7 EZ, 7 befruchtet, nach PKD nur noch 3 übrig, TF 08.12, Blutungen am 19.12, daher vorgezogener Bluttest an TF + 11-HCG 15, Bluttest am 21.12.-HCG 69, Bluttest am 27.12 HCG 480

ER IST DA!
Cassian kommt am 24.08.2013 gesund und munter zur Welt!

Wir wollen ein Geschwisterchen!

03/14 1. (4.) Icsi 9 Eizellen, 8 befruchtet, nach PKD: 5 auffällig, 1 (eingeschränkt) ok, 2 nicht beurteilter negativ
05/14 2. (5) Icsi 8 eizellen, 7 befruchtet, nach pkd 3 eingeschränkt ok negativ
07/14 3. (6.) Icsi Start-hoffentlich wird es die letzte!!!! 14 Eizellen, 11 befruchtet jetzt: embryoscope UND pkd
Horror-nachricht 10 von 11 Eizellen auffällig, nur eine ok-transfer am 28.07. von einem 8-zeller NEGATIV!!!

Jetzt Plan B : EZP bei reprofit in Brünn
Transfer: 25.11.2014 von 2 hb/1 Blastos
Urintest am 6.12. positiv
BT 08.12.2014 HCG 1358, BT 10.12.2014 HCG 2600

Maxim wird am 18.08.2015 geboren!Alles ist gut!

littleblue
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Beitrag von littleblue »

Das stimmt so nicht ganz, zumindest nicht laut meiner Elterngeldstelle und dem, was ich den Medien so entnehme. Man kriegt entweder ab Geburt Elterngeld oder kann stattdessen Mutterschutzgeld wählen, egal wie - insgesamt aber nur für 12 bzw. 14 Monate (wenn der Partner Elternzeit nimmt). Die sechs Wochen, die einem vor der Geburt entfallen, werden einem nicht später noch angehängt.

Schau:
http://www.juraforum.de/recht-gesetz/na ... urt-432328

Hast du denn einen link zu der Diskussion? Dann würde ich nochmal bei der Elterngeldstelle nachhaken.

Ich wollte hier auch keine große Diskussion anzetteln, sondern nur auf die Petition aufmerksam machen. Wer sich betroffen fühlt, kann ja unterschreiben. Viel erreichen wird's eh nicht.

Freu mich, Kakoli, deinem Ticker zu entnehmen, dass allles weiter gut läuft bei dir! Mach weiter so!!
Toi, toi, toi!
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KathaP
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Beitrag von KathaP »

bani1976 hat geschrieben:Liebe Littleblue, also bitte nicht falsch verstehen, aber ich finde das die alte Regelung nach dem Urteil die Eltern einzeln geborener Kinder benachteiligt hat. Das Elterngeld soll ja wegfallendes Einkommen ersetzen. Wenn also nur ein Elternteil zuhause bleibt um die beiden Kinder zu betreuen, dann fällt auch nur einmal Einkommen weg. Dafür ist das Elterngeld. Das Urteil fand ich insofern gut, dass Eltern, die sich beide um je ein Kind kümmern und bei denen dann zwei Einkommen weggefallen sind, auch beide Elterngeld erhalten haben.

So wie du es erreichen möchtest, hättest du mehr als dein Einkommen an Elterngeld. Und wie gesagt, das Elterngeld ist für die Eltern und nicht für die Kinder, auch wenn du doppelt Arbeit mit ihnen hast.

LG und alles Gute von der Bani1976
Naja aber wenn ich die Kinder hintereinander bekommen, bekomme ich ja auch für jedes Kind Elterngeld. Und ich falle länger bei der Arbeit aus. Zwillinge sparen ja somit dem Staat Elterngeld und daher finde ich unabhängig davon, ob ich jetzt Zwillinge erwarte oder nicht, dass das wegfallen der 600 € nicht so ganz korrekt bzw nachvollziehbar ist.
LG Katha

PCO --> Icsi
1. Icsi Mai 2013 - erfolgreich
05.02.14 unsere Prinzessin wird geboren

Geschwisterversuch

1. Icsi Oktober 2014
10.11. BT positiv
21.11. 2 Minifruchthöhlen zu sehen
24.11. 2 schlagende Herzen
Es wird ein Junge und ein Mädchen - wir freuen uns riesig
Am 26.06.15 kommen Mika und Lilja auf die Welt 😍

<a href="https://lilypie.com/"><img src="https://lb4f.lilypie.com/nrTnp2.png" width="400" height="80" border="0" alt="Lilypie Fourth Birthday tickers" /></a>

<a href="https://lilypie.com/"><img src="https://lb3f.lilypie.com/hJ6op2.png" width="400" height="80" border="0" alt="Lilypie Third Birthday tickers" /></a>
Kakoli
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Beitrag von Kakoli »

@ littleblue

das Thema ist leider gesperrt (habe gerade gesucht) weil einer sich etwas im ton vergriffen hat

guck mal bei mutterschutzgesetz

eine aus meinem Bekanntenkreis hatte aber eine Frühgeburt, und da war es auch so, dass die zeit,
die sie nicht in Anspruch nehmen konnte,weil er vor dem termin geboren wurde
sowie Extrazeit im Anschluss an die Geburt gewährt wurde, so dass sie letztlich mehr geld hatte, als wenn sie elterngeld erhalten hätte-muterschutz deckt ja 100% , EG aber nur 65%
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07/12 2. Icsi 11 EZ, alle befr. 4 Kryos, 3 Blastos negativ
10/12 2. Kryo 2 8-Zeller und ein 6- Zeller negativ
11/12 3. Icsi 7 EZ, 7 befruchtet, nach PKD nur noch 3 übrig, TF 08.12, Blutungen am 19.12, daher vorgezogener Bluttest an TF + 11-HCG 15, Bluttest am 21.12.-HCG 69, Bluttest am 27.12 HCG 480

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05/14 2. (5) Icsi 8 eizellen, 7 befruchtet, nach pkd 3 eingeschränkt ok negativ
07/14 3. (6.) Icsi Start-hoffentlich wird es die letzte!!!! 14 Eizellen, 11 befruchtet jetzt: embryoscope UND pkd
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bani1976
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Beitrag von bani1976 »

Katha, also es fällt ja mein Einkommen auch zweimal weg, wenn ich zwei Kinder hintereinander bekomme, insoweit ist das schon richtig geregelt. Wie schon geschrieben, soll das Elterngeld für das wegfallende Einkommen der Ersatz sein. Für die Kinder gibt es Kindergeld und ggf. Kinderzuschlag.

Little, also Mutterschaftsgeld gibt es immer, wenn man vor der Geburt gearbeitet hat und gesetzlich versichert ist. Ist man freiwillig gesetzlich versichert, dann muss man meistens Krankenhaustagegeld mitversichert haben, dann ist meines Wissens in den meisten Fällen auch Mutterschaftsgeld mit dabei. Beamte bekommen während dieser Zeit ihre Bezüge weiter und haben auch keine Einkommenseinbußen. Selbständige müssen schauen, was versichert ist. Oftmals haben die kein Mutterschaftgeld und bekommen daher ab Geburt schon das Elterngeld.

Mutterschaftsgeld sind 99 Tage insgesamt, also 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt. Kommt das Kind früher, dann bekommt man die Zeit hinten drangehangen. Bei Zwillingen oder Kindern unter 2500 g, Frühgeburten ist der Mutterschutz nach der Geburt auf 12 Wochen verlängert. Es ist richtig, dass die Zeit des Mutterschutzes von der Zeit des Elterngeldes abgezogen wird, weil man ja schon, wie du richtig festgestellt hast, Anspruch auf Elterngeld ab der Geburt hat und als Mutter das auch so beantragen muss, wenn man Mutterschaftsgeld erhält. Es wird also das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet. In aller Regel liegt das Mutterschaftsgeld bei dem alten Netto und somit höher als der Elterngeldanspruch. Nach deutschem Recht kann man keine zwei Lohnersatzleistungen bekommen und so kommt das mit der Verrechnung zustande. War das verständlich?

Ich gebe zu, dass diese Lücke von dem halben Jahr echt blöd ist. Aber du und dein Partner ihr könnt trotzdem zeitgleich Elternzeit nehmen und Elterngeld beziehen. Ihr habt ja 14 Monate, die ihr unter euch aufteilen könnt. Theoretisch könnt ihr zusammen die ersten 7 Monate zusammen zuhause bleiben, aber dann wäre euer Anspruch nach dem 7. Monat verbraucht.

Vielleicht helfen dir die Spezialisten von Elterngeld.net. Ich hab da mal gearbeitet, bin aber auch schon fast zwei Jahre raus und hab die ganzen Änderungen jetzt nicht so verfolgt. Der Anruf kostet zwar, aber das sollte sich in aller Regel lohnen.

Übrigens, wenn du noch mehrere Zwillingseltern mobilisieren könntest, dann könntet ihr eine Sammelklage mit Einem Anwalt einreichen und so auf die Ungerechtigkeit aufmerksam machen.

Ich wünsch dir trotzdem alles Gute. LG von der Bani1976
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tigerlilian
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Beitrag von tigerlilian »

Hallo!
interessantes Thema.
Generell finde ich auch, dass es unfair wäre, wenn Zwillingseltern, nicht 2x14 Monate Elterngeld bekämen, wenn beide die ersten 14 Monate zu Hause bleiben. Jetzt fallen aber die 600,- "Geschwistergeld" weg? Die hatte ich als eine Art Kompensation der größeren Belastung gesehen, weniger als Gehaltsausgleich, schließlich kommt man damit ja auf mehr als 65%.
KathaP hat geschrieben: Naja aber wenn ich die Kinder hintereinander bekommen, bekomme ich ja auch für jedes Kind Elterngeld. [...]
Das stimmt ja aber so auch nicht, wenn man dazwischen keine 12 Monate voll gearbeitet hat (und das ist ja gerade bei uns schwereren Fällen, die erst spät zum ersten Kind kommen, der Fall) wird das Elterngeld ja nicht mehr aufgrund des eigentlichen Gehaltes sondern der Bezüge davor (Elternzeit) berechnet. Das finde ich zum Beispiel wieder unfair ;)
@Bani: Ich bin freiwillig gesetzlich versichert, ich muss mich also jetzt informieren, ob mit dem Mutterschutzgeld alles passen wird? :ohnmacht:
Viele Grüße
tigerlilian

&#9792;*1979/&#9794;*1968
&#9794; CBAVD = fehlende Samenleiter > ICSI
&#9792; Hashi
ausführliche Geschichte
2014
/11/17 0+3 Beginn 1.ICSI
2015
/08/03 37+3 7:00 Blasensprung
/08/04 12:03 er ist da: 49cm, 2900g, 35cm, unfassbar dass so ein zartes Kerlchen mal so ein Größenwahnsinniger werden kann
Bild
2016
August 2. ICSI > 8PN > Tag 3 SET > negativ (mit Gefühl sehr kurzer Einnistung) > "nur" 5 Kryo PN übrig, da zwei schöne 9 Zeller nach Direct Cleavage verworfen wurden > nie mehr Embryoscope
Oktober 1. Kryo > Tag 3 SET > biochemische SS > 2 Kryo PN + 1 Kryo 8B übrig > Pause, bis Schilddrüse sehr "straff" eingestellt ist
2017
Januar freie SD Werte bei 100% TSH nicht mehr messbar, erträgliche ÜF Symptome > 2. Kryo > Tag 3 SET > BT an ES+11 negativ > 2 Kryo PN übrig
April-August uNK u. Plasmazellenuntersuchung in Jena > i.O
September Kryoversuch scheitert, weil letzte beiden PNs nicht aufwachen
Oktober 3.ICSI: Tag 5 SET von 3BA Blasto negativ, 3PN auf Eis
2018
Januar 3. Kryo: Tag 3 SET von 8A negativ, Kryo 8B übrig
Februar 1. ERA Versuch: Abbruch, da trotz HRT Eisprung statt findet
März Blutabgabe für Reichel Fentz, leider ohne HLA Diagnostik
April ERA im modifizierten Zyklus mit Progesteron ab HCG+2
Juni HLA Diagnostik Pasing
November nochmals uNK Plasmazellbiopsie + uterines Mikrobiom
2019
Februar Kryo mit IL, Cortison, ASS, Heparin, Grano > Tag 3 SET hüllenloser 8B > negativ
KathaP
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Beitrag von KathaP »

tigerlilian hat geschrieben: Das stimmt ja aber so auch nicht, wenn man dazwischen keine 12 Monate voll gearbeitet hat (und das ist ja gerade bei uns schwereren Fällen, die erst spät zum ersten Kind kommen, der Fall) wird das Elterngeld ja nicht mehr aufgrund des eigentlichen Gehaltes sondern der Bezüge davor (Elternzeit) berechnet. Das finde ich zum Beispiel wieder unfair ;)
Viele Grüße
tigerlilian
Aber die Monate in denen ich Elterngeld bekommen habe, zählen ja nicht zur Berechnung, wenn ich also ganz normal nach 12 Monaten wieder arbeiten gehe - egal wie lange - und dann wieder Mutterschutz dann Elterngeld beziehe, kriege ich dann ja wieder genau das gleiche wie vorher.

Aber egal ;-) Es ist wie es ist. Und mein Gott wenn es mit dem Geld nicht hinhaut suche ich mir für abends nen Nebenjob... Das geht schon alles irgendwie. Hauptsache gesunde Kinder :-D
LG Katha

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Am 26.06.15 kommen Mika und Lilja auf die Welt &#128525;

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