Hallo Herr Dr. Peet,
ich hatte bei meinen bisherigen 6 Versuchen mit Embryonenspende immer das Problem mit einer zu hoch aufgebauten Schleimhaut. Bei 3x1 Estrifam pro Tag hatte ich an Tag 12 im Ultraschall immer ca. 16-17 mm. Bei meinem 6.Versuch habe ich dann bis zum Transfer nur 2 Estrifam pro Tag genommen, hatte diesmal nur 13 mm und der Versuch war auch endlich erfolgreich.
Jetzt möchten wir einen Geschwisterversuch starten und nun kommt das Problem. Ich hatte vor meiner Schwangerschaft schon zwei Jahre lang keinen Zyklus und keine Eisprünge mehr. Aber seit der Geburt vor 10 Monaten habe ich auf einmal wieder Eisprünge und meine Periode, etwa alle 6 Wochen.
Jetzt meine Frage: reichen 2 Estrifam pro Tag aus, um für den Kryozyklus den Eisprung zu unterdrücken oder muss ich dafür wieder 3 Estrifam pro Tag nehmen? Die Klinik möchte, dass ich 3x 1 nehme, aber ich habe Angst dass die Schleimhaut dann wieder zu hoch ist und die Einnistung nicht klappt. Wir haben nur 2 genetische Geschwisterchen auf Eis und deswegen sollte alles perfekt sein.
Für Ihre Einschätzung wäre ich sehr dankbar.
LG Vanev
Zu hohe Schleimhaut und Dosierung von Östrogen
Moderator: Dr.Peet
Hallo,
Sie können es doch wieder mit 2 Estrifam probieren. Wenn die SH sich nicht optimal aufbaut, machen Sie keinen Transfer!
Grüße
Peet
Sie können es doch wieder mit 2 Estrifam probieren. Wenn die SH sich nicht optimal aufbaut, machen Sie keinen Transfer!
Grüße
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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