Sehr geehrte Dr. Peet,
Vielen Dank, dass Sie hier immer antworten.
Ich mache eine EMS und habe bereits 2 negative Transfere hinter mir.
Meine Gebärmutterschleimhaut war beim 1. TRANSFER an zyklustag 12 14mm und beim 2. TRANSFER an zyklustag 10 bereits 17 mm. Dort sah sie schon nicht mehr so gut auf dem Bild aus und der progesteronwert wurde bestimmt. Der war so niedrig, sodass dann doch der transfer stattgefunden hat.
Der transfer war dann immer an Zyklustag 19.
Ich frage mich, ob eine zu hohe Schleimhaut auch hinderlich sein kann?
Ab zyklustag 1 soll ich immer 3 mal täglich Estrifam [Estradiol 2mg)nehmen.
Vielleicht ist das zu viel ?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Lin
Zu hohe Gebärmutterschleimhaut im Kyrozyklus
Moderator: Dr.Peet
Re: Zu hohe Gebärmutterschleimhaut im Kyrozyklus
Hallo,
ich empfehle meist, besonders in Ihrem Fall, eine langsame Steigerung des Östrogens und ggf einen früheren Transfer. Also zB Tag 3-4-5 a 2mg, dann 6-7-8 a 4mg (2x2mg), dann erst 6 mg bis zum frühzeitigen US!
Grüße
Peet
ich empfehle meist, besonders in Ihrem Fall, eine langsame Steigerung des Östrogens und ggf einen früheren Transfer. Also zB Tag 3-4-5 a 2mg, dann 6-7-8 a 4mg (2x2mg), dann erst 6 mg bis zum frühzeitigen US!
Grüße
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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