Guten Tag Herr Dr. Peet,
ich habe schon lange Hashimoto mit einem Restvolumen der Schilddrüse (Befund von 2021) von 2,7ml.
Jetzt bin ich im ersten Trimeon mit Zwillingen schwanger.
Vor dem Transfer war mein TSH war deutlich supprimiert (0,005), die freien Werte (ft3 und ft4) im oberen Drittel.
Mir wurde empfohlen zu reduzieren, dass habe ich jetzt 2* gemacht.
Jetzt kam der Anruf....der TSH ist immer noch nicht bei 1,0 (Zielwert des Endokrinologen), sondern immer noch bei 0,03.
Die freien Werte sind jetzt ganz unten an der Norm angekommen, der ft4 ist sogar leicht unter der Norm.
Ich soll weiter reduzieren.
Meine Frage:
Was ist für die Embryonen wichtig? TSH oder freie Werte?
Ist es wirklich sinnvoll, den TSH bei dem geringen Restvolumen auf 1,0 zu bringen?
Wie weit dürfen ft3 und ft4 unter die Norm fallen ohne dass die Embryonen Schaden nehmen?
Jod nehme ich 150mcg pro Tag.
Vielen Dank!
Schilddrüse Zweitmeinung erbeten
Moderator: Dr.Peet
Schilddrüse Zweitmeinung erbeten
EZS in Dänemark
Re: Schilddrüse Zweitmeinung erbeten
Hallo, wichtig sind T3 und T4. Das TSH ist bei Ihnen egal.
Wenn also die Werte so leidlich am unteren (Sicherheits-) Grenzwert sind, ist alles ok.
Grüße
Peet
Wenn also die Werte so leidlich am unteren (Sicherheits-) Grenzwert sind, ist alles ok.
Grüße
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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