Lieber Dr. Peet,
im Rahmen meiner eigenen IVF ergab eine Biopsie im April 24 einen Wert von 12 Plasmazellen.
Es erfolgte Antibiose mit Doxycyclin kombiniert mit Azithromycin.
Nun waren 2 EZS Transfere negativ und 1x biochemisch. Nun erneute Biopsie mit GM-Spiegelung (letztere unauffällig). Diesmal habe ich die Biopsie nach Jena geschickt inkl. Leitkeimbestimmung. Ergebnis: exakt wieder 12 Plasmazellen, die Leitkeimbestimmung blieb leider erfolglos. Jena geht davon aus, dass die erste Antibiose wirkungslos war und empfiehlt daraufhin nun folgende Antibiotika Kur: Amoxicillin plus Metronidazol.
Meine Frage:
Falls diese Antibiotika Kur ebenfalls erfolglos bleiben sollte, wie hinderlich sind 12 Plasmazellen im Hinblick auf eine erfolgreiche Schwangerschaft?
Herzlichen Dank für Ihre Einschätzung!
Plasmazellen
Moderator: Dr.Peet
Re: Plasmazellen
Hallo,
nach dieser 2. Therapie dürfte alles weg sein. Wichtig ist aber, dass nach der Antibiose eine Probiotikakur (oral und Vaginal) erfolgt!!!
Grüße
peet
nach dieser 2. Therapie dürfte alles weg sein. Wichtig ist aber, dass nach der Antibiose eine Probiotikakur (oral und Vaginal) erfolgt!!!
Grüße
peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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