Zur Zeit beraten die regierenden Parteien über ein , im Rahmen der Europäischen Gesetzgebung wohl notwendiges, nationales Antidiskriminierungsgesetz.
So weit, so gut. Es gibt noch keinen endgültigen Beschlußvorschlag dazu, der von beiden regierenden Parteien getragen werden würde....man verhandelt eben noch.
U.a. habe ich diversen Presseberichten entnehmen können, daß auch eine Diskriminierung wegen Alter, Geschlecht, sexueller Ausrichtung etc. in das Gesetz aufgenommen werden soll. Mit fallen da auf Anhieb sehr viele Dinge ein, die ungewollt kinderlose Paare diskriminieren....euch sicher auch!
Fragen:
1.) Wie beurteilt ihr hier die Möglichkeit der Klage gegen verschiedene bereits bestehende Gesetze und Gesetzesänderungen auf der möglichen Grundlage des Antidiskriminierungsgesetzes?
Besonders interessieren würde mich die Meinung des Medizinrechtlers Dr. von Langsdorff, aber auch von euch Mitbetroffenen.
2.) Wäre es sinnvoll unsere Anliegen eventuell sogar bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen, falls das noch in der mache befindliche dt. Anitdiskriminierungsgesetz unsere Bevölkerungsgruppe bewußt ausschließt (was ich auch einer Pressemeldung im Ansatz entnehmen konnte)?
Ist es also rechtens, ggfs. ein Gesetz zu verabschieden, daß bestimmte Bevölkerungsgruppen positiv diskriminiert (z.B. Frauenparkplätze sollen erhalten bleiben), andere Gruppen aber bewußt ausgrenzt (z.B. Menschen mit staatlich einschränkten reproduktiven Rechten....also wir auf dem Hintergrund z.B. des ESchG).
Über viele Meinungen und eine rege Diskussion würde ich mich freuen, da ich denke, daß dieses neuentstehende Antidiskriminierungsgesetz gerade für uns ungewollt Kinderlose großes rechtliches Potential bietet.
LG Ovaria
"Antidiskriminierungsgesetz"
"Antidiskriminierungsgesetz"
"All animals are equal, but some animals are more equal than others."
G. Orwell, Animal Farm
G. Orwell, Animal Farm
Hallo Ovaria,
die Diskriminierung wegen Alter, Geschlecht, sexueller Ausrichtung ist ja jetzt durch das Grundgesetz auch schon verboten. Das sind ja auch ? denke ich ? die Punkte, die mit dieser Sammelklage angepeilt werden. Vielleicht sollten wir noch einen direkteren Punkt wie z.B. die Diskriminierung wegen eingeschränkter Fortpflanzungsfähigkeit mit aufnehmen lassen.
Wenn es ein Europäisches Gesetz wird, sind unsere Karten vielleicht etwas besser, da ja die anderen europäischen Länder nicht so eingeschränkt denken wie man es in Deutschland tut. Daraus stellt sich die Frage, auf welchem Wege wir es schaffen, daß wir von den Personen, die jetzt an dem Gesetz feilen, wahrgenommen werden.
Dies ist ja nun bereits vorhanden:
Laut EU-Charta gibt es das Grundrecht auf das Gründen einer Familie und das Verbot von Diskriminierung ( bei Behinderung):
Artikel 9 Recht, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen: Das Recht, eine Ehe einzugehen, und das Recht, eine Familie zu gründen, werden nach den einzelstaatlichen Gesetzen gewährleistet, welche die Ausübung dieser Rechte regeln.
Artikel 21 Nichtdiskriminierung : (1) Diskriminierungen, insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung, sind verboten.
Es müsste ja nun etwas darüber Hinausgehendes geplant werden, wenn es Sinn machen soll.
Gruß, Rebella
die Diskriminierung wegen Alter, Geschlecht, sexueller Ausrichtung ist ja jetzt durch das Grundgesetz auch schon verboten. Das sind ja auch ? denke ich ? die Punkte, die mit dieser Sammelklage angepeilt werden. Vielleicht sollten wir noch einen direkteren Punkt wie z.B. die Diskriminierung wegen eingeschränkter Fortpflanzungsfähigkeit mit aufnehmen lassen.
Wenn es ein Europäisches Gesetz wird, sind unsere Karten vielleicht etwas besser, da ja die anderen europäischen Länder nicht so eingeschränkt denken wie man es in Deutschland tut. Daraus stellt sich die Frage, auf welchem Wege wir es schaffen, daß wir von den Personen, die jetzt an dem Gesetz feilen, wahrgenommen werden.
Dies ist ja nun bereits vorhanden:
Laut EU-Charta gibt es das Grundrecht auf das Gründen einer Familie und das Verbot von Diskriminierung ( bei Behinderung):
Artikel 9 Recht, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen: Das Recht, eine Ehe einzugehen, und das Recht, eine Familie zu gründen, werden nach den einzelstaatlichen Gesetzen gewährleistet, welche die Ausübung dieser Rechte regeln.
Artikel 21 Nichtdiskriminierung : (1) Diskriminierungen, insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung, sind verboten.
Es müsste ja nun etwas darüber Hinausgehendes geplant werden, wenn es Sinn machen soll.
Gruß, Rebella
Liebe Grüße, Rebella
------------------------------------------
------------------------------------------
Ich weiß nicht ob wir über denselben Antidiskriminierungsgesetz reden, aber ich weiß es gibt einer (ob schon "im Betrieb"?)betreffend Diskriminierung der Arbeitsnehmer, wegen Alter, usw.
Da wurde schon ein Schritt gemacht und es ist gut.
Habt ihr mehr konkretes über dieses Gesetz vom EU? Ist schon in Kraft? Um welche Bereiche geht es? Betrifft es auch Ausländerpolitik?
Das mit den KB ist so langsam!
Diese Klage fü KB die jetzt entstanden ist, könnte sich auch an dieses neue Gesetz klammern.
Ich hoffe noch,
Ruxi
P.S. Rebella, wo steht diese Artikel 21 und warum wird es denn nicht in De gemacht? Z.B für freie Chancen an Arbeitstellen.
Da wurde schon ein Schritt gemacht und es ist gut.
Habt ihr mehr konkretes über dieses Gesetz vom EU? Ist schon in Kraft? Um welche Bereiche geht es? Betrifft es auch Ausländerpolitik?
Das mit den KB ist so langsam!
Diese Klage fü KB die jetzt entstanden ist, könnte sich auch an dieses neue Gesetz klammern.
Ich hoffe noch,
Ruxi
P.S. Rebella, wo steht diese Artikel 21 und warum wird es denn nicht in De gemacht? Z.B für freie Chancen an Arbeitstellen.