Retortenroulette - Zeugung in deutschen Reagenzgläsern
Embryonen im 4- bis 8-Zell-Stadium unter dem Mikroskop
Die Methoden der künstlichen Befruchtung verhelfen zu Nachwuchs, wenn es aus medizinischen Gründen auf natürlichem Weg nicht klappt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Eileiter der Frau in der Folge früherer Infektionen verklebt sind. In etwa der Hälfte der Fälle liegt es an den Spermien des Mannes, die nicht zahlreich oder fit genug sind, um das mütterliche Ei zu befruchten.
Mit immer ausgefeilteren Methoden helfen die Reproduktionsmediziner nach und oft können sie den sehnlichen Kinderwunsch erfüllen. Aber eine künstliche Befruchtung ist aufwändig und belastend - vor allem für die Frau. Hormonbehandlungen und eine kleine Operation zur Entnahme der Eizellen sind erforderlich. Und der psychische Druck ist hoch, denn die Erfolgschance bei einem Versuch ist gering - sie beträgt in Deutschland nur 20 Prozent.
Ein Grund dafür ist das deutsche Embryonenschutzgesetz, das auch die künstliche Befruchtung in engen Grenzen regelt. In Deutschland dürfen höchstens drei im Labor befruchtete Eizellen zu Embryonen heranreifen, und ausschließlich um eine Schwangerschaft bei der Frau herbeizuführen, von der die Eizellen stammen. So gibt es in Deutschland keine Leihmutterschaft, keine Eizellspenden und Forschung an Embryonen ist verboten.
Bei einer künstlichen Befruchtung entscheiden sich die zukünftigen Eltern vorher für einen, zwei oder drei Embryonen - je mehr, desto höher ist die Erfolgsrate, aber natürlich auch die Wahrscheinlichkeit, Zwillinge oder sogar Drillinge zu bekommen. Meistens setzen die Ärzte die Embryonen am zweiten oder dritten Tag nach der Befruchtung in die Gebärmutter ein. Sie bestehen dann aus vier oder acht Zellen. Aber ob im Reagenzglas oder im Körper der Frau: Bis zum fünften Tag stellen vier von fünf Embryonen ihr Wachstum ein, sie sind nicht lebensfähig - ein ganz natürliches Geschehen. Die Wahrscheinlichkeit für einen Embryo, der lebensfähig ist und es schafft sich in der Schleimhaut der Gebärmutter einzunisten, ist also gering.
Ohne die Regelungen des Embryonenschutzgesetzes wäre ein anderes Vorgehen möglich. Die Ärzte könnten alle befruchteten Eizellen zu Embryonen heranreifen lassen, bis zum fünften Tag warten und nur diejenigen einsetzen, die sich als lebensfähig erwiesen haben. In den USA und in einigen europäischen Ländern wird das praktiziert. Die Erfolgschancen der künstlichen Befruchtung sind dann mehr als doppelt so groß. Die Belastungen für die betroffenen Paare und die Kosten sind geringer. Und die Wahrscheinlichkeit von Mehrlingen lässt sich so senken, weil auch bei nur einem eingesetzten Embryo eine gute Erfolgschance besteht.
Bei diesem Vorgehen entstehen jedoch überzählige Embryonen, die nicht für die Befruchtung verwendet werden. Sie müssen eingefroren oder vernichtet werden - beides ist nach deutschem Recht nicht möglich. In den USA können zukünftige Eltern vorher entscheiden, ob ihre überzähligen Embryonen für die Forschung verwendet werden sollen. Und es gibt dort seit kurzem die Möglichkeit, Embryonen zu adoptieren. Eine christliche Organisation bietet die Vermittlung gegen Gebühren an. Die deutschen Reproduktionsmediziner haben das Justizministerium jetzt aufgefordert zu prüfen, ob die Adoption von Embryonen auch in Deutschland juristisch ermöglicht werden kann.
Tilman Hassenstein
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Das werdende Leben (WDR - 06.11.2001)
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