Schwangere haben ein Recht zur Lüge

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Chrischn
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Schwangere haben ein Recht zur Lüge

Beitrag von Chrischn »

Beim Einstellungsgespräch muß Arzthelferin nicht die Wahrheit sagen

MÜNCHEN (sto). Bei Einstellungsgesprächen dürfen Frauen auf die Frage nach einer Schwangerschaft gegenüber dem künftigen Arbeitgeber grundsätzlich die Unwahrheit sagen. Das gilt nach einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) auch für Arzthelferinnen, selbst wenn sie nur befristet eingestellt werden sollen.


Wenn der Arbeitgeber von der Schwangerschaft später erfährt, kann er sich aus diesem Grund nicht vom Arbeitsvertrag lösen. Der Vertrag ist und bleibt wirksam. Darauf hat jetzt das Bayerische Sozialministerium in München hingewiesen.

Das gilt auch, wenn die Arbeitnehmerin mit einem befristeten Arbeitsvertrag eingestellt wurde und den Arbeitgeber nicht über die Schwangerschaft unterricht hat, obwohl ihr dies bei Abschluß des Arbeitsvertrags bekannt war.

Eine Ausnahme vom "Recht zur Lüge" wurde nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bisher unter anderem für den Fall angenommen, daß die angestrebte Tätigkeit für Leib und Leben der Schwangeren und des Kindes eine Gefahr darstellt. So mußten beispielsweise Krankenschwestern, Arzthelferinnen oder Röntgenassistentinnen bei einem Bewerbungsgespräch angeben, ob sie zu diesem Zeitpunkt schwanger sind.

Nach einem neuen Urteil des EuGH, das auf der EG-Richtlinie 76/207/EWG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Arbeitsleben fußt, ist jedoch auch dies eine unzulässige Diskriminierung von Frauen wegen ihres Geschlechts.
Viele Grüße
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** 11.07.2021 - klein-putz ist schon 20 Jahre alt! **
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