Antidiskriminierungsstelle des Bundes beim Familienministeri

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rebella67
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Antidiskriminierungsstelle des Bundes beim Familienministeri

Beitrag von rebella67 »

Ich habe gerade das Antidiskriminierungsgesetz, das 2006 erlassen wurde, gelesen: http://bundesrecht.juris.de/agg/BJNR189 ... G000100000 .
Nach §1 dieses Gesetzes darf u.a. niemand wegen seiner Behinderung, seiner sexuellen Identität oder seines Alters benachteiligt werden. Nach §2 (1), Ziffern 5 und 6 gilt das auch für Gesundheitsdienste und für soziale Vergünstigungen.
Es gibt eine Antidiskriminierungsstelle des Bundes beim Familienministerium, an die man sich wegen Verstößen gegen dieses Antidiskriminierungsgesetz wenden kann. Das würde ich gern tun, aber vorher hier mit euch besprechen, wie ihr das seht, welche Missstände in Bezug auf reproduktionsmedizinische Behandlungen wir dort nennen könnten. Meines Erachtens sind das diese:
1. Die Einschränkungen bei den Leistungen aufgrund des Alters, sofern im konkreten individuellen Fall noch eine ausreichende Chance mit reprod. Beh. Besteht (also alle unter 25-jährigen und alle über 40- bzw. 50-jährigen, bei denen die Chance noch hinreichend groß ist.
2. Die Nichtleistung bei lesbischen Frauen, insbesondere auch dann, wenn die Frau, die die austragende Mutter sein will, selbst eine rep. Beh. bräuchte. Also auch dann, wenn sie mit einem Mann zusammenleben würde. Ich würde alle Leistungen bis auf den Preis für die Spermienspende einfordern, da ja auch andere Paare diese Leistungen bekommen.
3. Die Nichtleistungen bei Paaren mit unfruchtbarem Partner (HI), äquvalent, wie ich das oben bei den lesbischen Frauen geschrieben habe.
4. Die Nichtleistungen bei Eizell- und Embryonenspende. Hier insbesondere auf die Leistungen bezogen, die bei der Empfängerin anfallen (Stimulation, Überwachung, Kultivierung der Embryonen, Transfer, Medikamentennahmen). Eigentlich auch noch bezogen auf die Stimulation und Punktion bei der Spenderin. Also zumindest EINE Stimulation, da ja „im Normalfall“ auch nur eine Frau stimuliert wird. Durch die Spende zusätzlich anfallende Kosten (z.B. Bezahlung der Spenderin) würde ich nicht einfordern.
5. Ausgrenzung von HIV-Positiven von der Kostenübernahme bei Kinderwunschbehandlungen

Dass Punkt 2 und 4 hierzulande verbotene Leistungen sind, stände für mich völlig außer Acht, da es keinen vernünftigen Grund dafür gibt, dass diese Leistungen hier verboten sind. Ein Verbot zur Benachteiligung einer Gruppe ohne vernüftigen Grund für dasselbe Verbot fällt für mich selbst unter den Begriff Diskriminierung.
In Betracht käme (etwas weiter her geholt) noch eine Diskriminierung der gesamten Gruppe der ungewollt Kinderlosen, die ihre Behandlung nicht bezahlt bekommen gegenüber Menschen mit anderen Behinderungen, die ja Erleichterungen zum Umgang mit ihrer Behinderung bzw. Leistungen zum Überwinden ihrer Behinderung zumindest zum Teil auch von der Gemeinschaft finanziert werden. Ich habe gerade keine aktuellen Zahlen, wie hoch dieser Anteil in bestimmten Fällen ist. Aber zumindest meine ich, dass solche Leistungen doch wenigstens so weit gestützt werden, dass die einzelnen Behinderten noch in der Lage sind, den Rest selber zu finanzieren. (2% Grenze und so …)
Habt ihr Ergänzungen? Seht ihr irgendetwas anders? Wollt ihr meine Aussagen kommentieren? Ich freue mich auf eine Diskussion.
Liebe Grüße, Rebella
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rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Da fällt es mir noch ein (dank Teddybärin), dass auch die Nichtaufnahme in eine Krankenkasse aufgrund einer Behinderung (auch Fortpflanzungsbehinderung) eine Diskriminierung ist. Passiert das eigentlich noch?
Liebe Grüße, Rebella
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JBB
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Beitrag von JBB »

Guten Morgen Rebella,

voller Elan wie immer :knuddel:

Die "Diskriminierung" ungewollt Kinderloser ergibt sich für mich aus der völlig WILLKÜRLICHEN Ausgrenzung dieser Leisungen aus dem Leistungskatalog der GKV.

Dadurch, dass man es versäumt hat, die Zuzahlung nach dem Einkommen zu staffeln, ergibt sich ausserdem eine Diskriminierung von "armen" ungewollt Kinderlosen.

Ist der Kinderwunsch ein "Luxusgut"? Wenn die Antwort "ja" lautet, dann ist die Verlagerung dieser Kosten in den Privatbereich richtig.

Ist der Kinderwunsch ein menschliches "Grundbedürfnis"? Wenn die Antwort hier "ja" lautet, dann ergibt sich aus der Leistungskürzung eine unsoziale Diskriminierung.

Nichtaufnahme in eine Krankenkasse aufgrund einer Behinderung
So kannst du das nicht formulieren. Die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse erfolgt Kraft Gesetz. Keine Krankenkasse darf ein Mitglied aufgrund von Behinderungen verweigern, wenn das Gesetz Versicherungspflicht bzw. Anspruch auf freiwillige Mitgliedschaft beinhaltet.

Anders ist es bei privaten Krankenversicherungen. Hier herrscht (im gewissen Rahmen) Vertragsfreiheit und die Unternehmen dürfen (bis auf wenige Ausnahmen) eine Risikoprüfung betreiben. Für Vorerkrankungen (wozu natürlich auch Fertilitätsstörungen zählen) darf das Unternehmen Zuschläge fordern oder Leistungsausschlüsse vereinbaren.

Hieraus würde ich jedoch keine "Diskriminierung" ableiten.
Liebe Grüße
Bea

mit zwei erwachsenen ICSI Kindern
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Bea, ich meinte auch eher die privaten Krankenkassen. Da habe ich tatsächlich mal sowas gelesen, dass jemand dort nicht aufgenommen wurde wegen der ungewollten Kinderlosigkeit. Ich hab mal nach dem Begriff Diskriminierung gegoogelt. Dort heißt es:

"Das Wort Diskriminierung (von lat.: discriminare = trennen, unterscheiden), zu deutsch etwa "Unterscheidung treffen", bezeichnet".

In erster Linie interpretiere ich das in Bezug auf Sozialleistungen so, dass man dem einen eine Leistung gibt, dem anderen aber (z.B. wegen seiner Behinderung) die gleiche Leistung nicht gibt. Das träfe u.a. auch bei der Nichtaufnahme in eine Krankenkasse zu.

Du hast hier den Begriff erweitert auf "unsoziale Diskriminierung". Das sehe ich im Prinzip auch so, dass die zum Begriff dazu gehört. Ich weiß aber nicht, wie das im Recht und in der Anwendung vom Antidiskriminierungsgesetz aussieht. Da sähe ich eher schwarz. Denn unsoziale Diskriminierung würde heißen, dass man jemandem eine Leistung vorenthält, die zur Erfüllung eines wichtigen Grundbedürfnisses aber notwendig wäre. Ein anderer, der aufgrund seiner Gesundheit die gleiche Leistung aber gar nicht braucht, kriegt sie ja auch nicht. ...
Liebe Grüße, Rebella
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JBB
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Beitrag von JBB »

Rebella,
In erster Linie interpretiere ich das in Bezug auf Sozialleistungen so, dass man dem einen eine Leistung gibt, dem anderen aber (z.B. wegen seiner Behinderung) die gleiche Leistung nicht gibt. Das träfe u.a. auch bei der Nichtaufnahme in eine Krankenkasse zu.
Du schmeisst hier zwei verschiedene Dinge in einen Topf.

Nochmals: Der von dir beschriebene Sachverhalt kommt gar nicht vor, denn Krankenkassen dürfen keine Risikoprüfung betreiben.
Wenn du zB als wegen Aufnahme einer Beschäftigung versicherungspflichtig wirst, dann MUSS die KK dich aufnehmen, weil es das Gesetz so vorschreibt. Dein Gesundheitszustand interessiert die KK überhaut nicht.

Anders bei privaten Krankenversicherungen. Keiner wird gezwungen, in die PKV zu gehen. Man KANN die Solidargemeinschaft verlassen und sich "privat" versichern, man MUSS aber nicht. Die Gesellschaft prüft aber VOR Vertragsabschluß das Risiko. Ausserdem gibt es bei der PKV keine "Sozialleistungen" es gibt nur "vertragliche Leistungen".
Da habe ich tatsächlich mal sowas gelesen, dass jemand dort nicht aufgenommen wurde wegen der ungewollten Kinderlosigkeit.
Das ist sogar IMMER der Fall. Ich persönlich kenne keine PKV, die bei dieser Vorerkrankung Versicherungsschutz zur Verfügung stellt. In der Regel wird ein Leistungsausschluß angeboten.

Es stellt aber keine Diskriminierung dar, denn andere Vorerkrankungen werden genauso in Hinblick auf zukünftige Risikoerheblicheit überprüft.

Die Erkrankungen, die NACH Abschluß des Versicherungsvertrages auftreten, sind dann natürlich (im tariflichen Umfang) mitversichert!

Meiner Meinung nach würde ich diesen Punkt rausnehmen, weil hier der Tatbestand der Diskriminierung nicht erfüllt ist.
Liebe Grüße
Bea

mit zwei erwachsenen ICSI Kindern
Teddybaerin
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Antidiskriminierung

Beitrag von Teddybaerin »

Hallo,
Mein Mann und ich wurden von etlichen privaten Krankenkassen nicht aufgenommen. Obwohl die Krankenkassen uns haetten aufnehmen muessen, da der Gesetzgeber fuer erstmalige Beamtete und ihre Angehoerige eine Aufnahme in die PKV vorzieht aufgrund eines Gesetzes.
Aber wir wurden trotzdem nicht in die PKV aufgenommen, dabei waren wir zu dem Zeitpunkt beide sehr gesund bzw. die ungewollte Kinderlosigkeit noch kein Thema.
Meinen Mann haetten die aufgenommen, aber nicht mich, da ich aufgrund eines schweren Radunfalles einige Zeit Medikamente nehmen musste. Ich war schon dabei diese Medikamente abzusetzen,aber es wurde uns trotzdem die Aufnahme verweigert. Mit der Begruendung, dass ich diese Medikamente einige Zeit nehmen musste und dass Risiko waere Ihnen zu gross. Dabei ist es wohl normal, dass man bei einen Unfall mit schweren Schaedelverletzungen mal fuer eine Zeit gewissen Medikamente nehmen muss. Aber halt der Name des Medikamentes war der Ausschlussgrund.
So sind wir unfreiwillig Mitglieder der GKV, bekommen die Leistungen nur zur haelfte (wenn man die Leistungen der GKV zu PKV vergleicht), zahlen zu 100 Prozent die GKV, bekommen in 99,999 % keine Beihilfe und zahlen dann etwa pro Monat 250 Euro Mehrbeitrag in die GKV, da wir nicht in die PKV aufgenommen wurden und an Kosten fuer Krankheiten inkl. ICSI zahlen wir 20-25 % des Bruttoeinkommens/Jahr, da wir ja keine Beihilfe erhalten bzw. die Leistungen der GKV gegenueber der PKV nicht zu vergleichen sind.
Eine Petition hatte keinen Erfolg. Die Begruendung war, dass erstmalig beamtete und ihre Angehoerigen laut Gesetz in die PKV aufgenommen werden muessten, evt. halt gegen einen Risikozuschlag und wir sollten uns halt eine PKV suchen, die uns aufnimmt.
Aber nichtmal mit einem Risikozuschlag haben wir eine PKV gefunden, die uns aufnehmen wollte.
Teddybaerin
JBB
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Beitrag von JBB »

Obwohl die Krankenkassen uns haetten aufnehmen muessen, da der Gesetzgeber fuer erstmalige Beamtete und ihre Angehoerige eine Aufnahme in die PKV vorzieht aufgrund eines Gesetzes.
Das ist der sogenannte "Kontrahierungszwang", auf den sich die privaten Krankenversicherer geeinigt haben. Gilt bei Antragstellung innerhalb von 6 Monaten nach erstmaliger Erlangung eines "richtigen" Beihilfeanspruches (also mind. Beamter auf Probe).

Dieser Kontrahierungszwang bedeutet, dass eine Ablehnung nicht möglich ist, aber das Unternehmen das Risiko prüfen darf. Bei erhöhtem Risiko ist ein Risikozuschlag von maximal 100% zulässig.

Aber nichtmal mit einem Risikozuschlag haben wir eine PKV gefunden, die uns aufnehmen wollte.
Wenn die Voraussetzungen für den Kontrahierungszwang erfüllt waren, hättet ihr euch dagegen wehren können, zB über das Aufsichtsamt.
Liebe Grüße
Bea

mit zwei erwachsenen ICSI Kindern
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Teddybaerin, das ist krass. Da sieht man mal echt, wo das hinführen würde, wenn es gar kein Sozialsystem gäbe. :-( Dann würden alle, die irgendwas haben, auf der Strecke bleiben. Hättet ihr denn nicht jetzt die Möglichkeit, zu wechseln?
Ich verstehe es trotzdem nicht, dass die nicht ein junges Paar aufnehmen, das bis auf die Unfallfolgen gesund ist. Immerhin waren die Medikamente was Vorübergehendes. Eingezahlt hättet ihr vielleicht über Jahrzehnte.

Die Aussage von Bea überzeugt mich aber. Wenn die PKV nicht die Verpflichtung hat, sozial zu sein und nur ein Unternehmen ist, das Rendite erwirtschaften will und darf, dann kann man sie nicht dazu verpflichten, in besonderer Weise sozial zu sein. Leider.
Ich bin nur immer wieder auf´s Neue davon überzeugt, dasd die PKV abgeschafft gehört, denn ich empfinde das als in höchster Weise unsozial, dass gerade die stärksten Mitglieder unserer Gesellschaft sich nicht an der Solidargemeinschaft beteiligen.
Liebe Grüße, Rebella
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Teddybaerin
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Antidiskriminierung

Beitrag von Teddybaerin »

Hallo,
Keine PKV wollte uns aufnehmen trotz Widerspruch, Petiton und Beschwerde im Innenministerium.
Aber diese Faelle gibt es schon seit Jahren trotz Kontrahierungszwang. Das Problem ist auch, dass wenn wir jetzt eine PKV finden wuerden, die uns aufnehmen wuerde, es jetzt nach Jahren Wartezeit zu teuer waere.
Dazu kommt noch die gesetzliche Regelung, dass etliche Rentnerpaare (Beamte) im Alter erhoehte Beihilfen erhalten zu ihren Krankenkassenbeitraegen, wenn sie sich die Beitraege nicht leisten koennen im Alter. Dafuer gibt es dann eine Art Zusatzbeihilfe im Alter, aber nur fuer die Beamte und Angehoerige im Alter, die von Anfang an in der PKV waren, also am Beginn der Verbeamtung. Diese Beihilfen erhalten aber keine Beamten, die erst nach Jahren Wartezeit in die PKV aufgenommen wurden.
Vor einem Jahr habe ich deswegen wegen dieser Gesetzeslage mal ans Innenministerium geschrieben und darauf keine Antwort erhalten.
Ich empfinde es aber auch als ungerecht, dass wir keine Beihilfe zu den Krankenkassenbeitraegen in der GKV erhalten, weil wir nicht in die PKV aufgenommen wurden.
Auch sollten mal die Beitraege in der PKV fuer Beamte und Angehoerige drastisch angehoben werden.
Die Beamten zahlen in der PKV deutlich geringere Beitraege als in der GKV und haben eine bessere Versorgung im Krankenhaus und beim Arzt. Bezueglich der Beitragshoehe muesste es genau umgekehrt sein. PKV -versicherte Beamte muessten fuer die besseren Leistungen mehr zahlen als GKV-versicherte Beamte. Auch darf eine Beamtenfrau 18.000 Euro Brutto/Jahr verdienen bis sie sich selbst PKV versichern muss und eine GKV versicherte Beamtenfrau zahlt schon bei knapp ueber 400 Euro/Monat eigene Krankenkassenbeitraege.
Auch muss man sich mal bewusst machen, dass ein (un) -freiwillig gesetzlich versicherter Single als Beamter einen so hohen Beitrag in der GKV zahlt, zu schlechteren Leistungen und zu 99,999 % keinen Beihilfeanspruch hat, da koennte er in der PKV etwa 1-2 Ehefrauen haben und 12-16 Kinder.
Daher kann ich das Gerede, dass die Leute in der PKV ja ihre Kinder und Ehefrauen separat versichern muessen, nicht nachvollziehen, da diese deutlich weniger Beitraege zahlen als jemand in der GKV. In der GKV werden die Beitraege nach dem Einkommen berechnet und hoehere Einkommen zahlen im Solidarsystem dann fuer die Kinder und Ehefrauen anderer Versicherter mit. Mein Schwager zahlt mit Ehefrau und drei Kinder in der PKV als Beamter monatlich 250 Euro weniger als mein Mann und ich in der GKV.
Ausserdem wierden die Beihilfen der Beamten aus Steuermitteln bezahlt und ueberwiegend Beamte sind in der PKV. Daher sollte man mal ueberlegen, ob es noch gerechtfertigt ist, wenn der Chef einer Krankenkasse einer GKV in D, Beihilfen erhaelt fuer die PKV und ein Angestellter der GKV als Mitglied der GKV einen hoeheren Beitrag zahlt als der Chef der Kasse/Monat fuer die Krankenkasse und der Chef dann Leistungen bezahlt bekommt, die der Angestellte nicht erhaelt, da dieser nicht in der PKV ist, sondern in der GKV.
Teddybaerin
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Beitrag von rebella67 »

Teddybärin, das überzeugt mich nur, dass der Unterschied zwischen PKV und GKV ganz aufgehoben werden muß. Denn die GKV Nachteile haben ja alle, die in der GKV drin sind ... Mal davon abgesehen ist das selbstverständlich für euch eine (nach unserem Recht) ungerechtfertigte Benachteiligung, da ihr ja normalerweise dieses PKV Privileg gehabt hättet.
Liebe Grüße, Rebella
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