Samenspende

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anonymbenutzer
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Beitrag von anonymbenutzer »

Hinweis zum angeblichen Qualitätsjournalismus ...

für mich ist das langsam kein Zufall mehr ob bei 3sat Kulturzeit.. samt dem inzwischen nochmal in einem Interview wieder genauso absurden Klongefasel von Alexander Kissler
ich sitze immer halb lachend -halb erschrocken vorm Fernseher wenn er diesen Klon-Nonsens von sich gibt.. sind wir nicht alle bluna sind wir nicht alle schon geklont ..?

http://www.3sat.de/mediathek/?obj=7355

(eigentlich gilt er ja (noch) als renommierter Feuilletonist der Süddeutschen, nun ist er aber wohl auf dem Glaubensfundi- und Lebensschützertrip schreibt daher auch mal in " die-Tagespost"

..witzig finde ich, dass der Tagespost-"Ballermann" Stefan Rehder ( im Nebenjob u.a. "Briefkastenembryo-designer"..kloner..) das Klon-Buch von Kissler nachgeklont hat.
http://ecx.images-amazon.com/images/I/2 ... AA180_.jpg
http://ecx.images-amazon.com/images/I/5 ... AA240_.jpg



entsprechend zum Tagesspiegel-beitrag von dieser "empathischen" Psychologin..welche sich alles so zurechtdreht ...dass der Artikel dem Leser so richtig Spaß macht...(Verena Friederike Hasel)

folgt nun ein Artikel in der Zeit der allenfalls( besonders wegen des mitunter lapidaren und polemischen Tonfalls) für mich nur als ein Mix aus Glosse und ein paar eh´schon allgemein bekannten Infos ..
betrachtet werden kann..

übrigens auch hier widerspricht die Interviewte über die berichtet wurde ebenso im inzwischen erschienenen Leserkommentar der auch hier menschlich abwertenden Darstellung...hier von der östereichischen Journalistin Solmaz Khorsand



Mutter um jeden Preis

http://www.zeit.de/2008/05/Haupttext-S_11?page=all


...aber laut Süddeutsche sind ja Blogger, Forenschreiberlinge ect..ziemlich oft irgendwelche "idiotae" ...
..und die "Objekte" solcher stylishen Berichterstattung wohl auch.. ?
anonymbenutzer
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Beitrag von anonymbenutzer »

Hi,

hier die aktuelle Meldung v. BVerfG zum Inzest-Urteil

Inzest bleibt strafbar meldet SPON:

Berichte zur Begründung folgen heute später:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0 ... 79,00.html


die Begründung wird sehr interessant....

es kann eigentlich nur psychosozial argumentiert werden ...
eugenisch ..also in Richtung Behinderungsrisiko wohl eher nicht, denn das beträfe sonst alle Menschen mit erblichen mehr oder weniger schweren Behinderungen , welche sich dann trotzdem fortpflanzen..bin gespannt...
anonymbenutzer
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Beitrag von anonymbenutzer »

Begründung:

grob ..die Kombination aus 1+2:

1. Schädigung familiärer Ordnung mit " unterlegenem Partner" (???)
2. Schutz vgezeugter Kinder vor genetischen Schäden

Nach den Worten des Zweiten Senats ist die Vorschrift durch das Ziel gerechtfertigt, die familiäre Ordnung vor schädigenden Wirkungen des Inzests zu bewahren und den «unterlegenen» Partner einer solchen Beziehung zu schützen. Hinzu komme, dass Kinder von Geschwisterpaaren ein erhöhtes Risiko hätten, schwerwiegende genetische Schäden zu erleiden. Der Gesetzgeber habe damit seinen Entscheidungsspielraum nicht überschritten. Der Vizepräsident des Gerichts, Winfried Hassemer, stimmte gegen die Entscheidung seiner sieben Kollegen.

Quelle: http://www.szon.de/news/politik/vermisc ... e20b41b965
anonymbenutzer
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Beitrag von anonymbenutzer »

hab mal nachgeschaut, wie das eigentlich ist, könnte das GeschwisterPaar noch beim europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen , steht der über unserem Verfassungsgericht ?

Schwierig denn da gibt es Machtkämpfe

wen´s genauer interessiert:
Karl-Otto Sattler
Machtkampf der roten und blauschwarzen Robenträger aus Karlsruhe und Luxemburg
Bundesverfassungsgericht contra Europarats-Gerichtshof

...Was zählt in der Bundesrepublik mehr: Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts oder die Beschlüsse des Menschenrechtsgerichtshofs?
Unversehens hat sich diese Frage als heißes Eisen entpuppt, das allseits mit spitzen Fingern angefasst wird. In Straßburg jedenfalls möchte man das heikle Problem nicht mehr kommentieren,

...In jüngerer Zeit aber geht es ans Eingemachte. So hoben die Blauschwarzen gleich zwei politisch bedeutsame Beschlüsse der Roten auf. Oder sollte man neuerdings vorsichtshalber sagen, dass sich Straßburg in Widerspruch zu Karlsruhe setzte?

Einmal beschied Wildhabers Gremium, dass die vom Bundesverfassungsgericht gebilligte entschädigungslose Enteignung der Erben sogenannter Neubauern, denen nach dem Krieg in der DDR enteignetes Land zugesprochen worden war, gegen die in der Menschenrechtscharta verankerte Eigentumsgarantie verstoße. Und dann erst das "Caroline-Urteil" Straßburgs, das die Karlsruher Kollegen besonders gefuchst haben dürfte

...Im Klartext: Letztlich hat im Streit- und Zweifelsfall das Grundgesetz Vorrang vor der Menschenrechts- charta des Europarats und den Urteilen des Gerichtshofs - und über die Auslegung der deutschen Verfassung befindet eben Karlsruhe

...Aber der Präsident des Gerichtshofs insistiert, dass Deutschland die Menschenrechtscharta ohne Vorbehalt unterschrieben habe. Entscheidend sei, dass die Straßburger Urteile vollzogen werden.




http://www.das-parlament.de/2004/52-53/europa/009.html
anonymbenutzer
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Beitrag von anonymbenutzer »

so nun ist das Urteil online:

interessant dabei die Gegenbegrüdnung im SONDERVOTUM von VerfRichter Winfried Hassemer
auch wegen genetisch unverwandter Kinder, die heute öfter gemeinsam aufwachsen Patchworkfamilien ..HI, Eizellspende, ADO...

http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 8-029.html

im Urteil gibt es einne seltsamen Begriff Pönalisierung hat tatsächlich ´was mit " verpönt" zu tun.. ich dachte das wäre nur Umgangssprache...

Pönalisierung meint Unter-Strafe-Stellen. - Pönalisierung ( Rechtspsychologie)
gesellschaftliche Ächtung rechtlich unerheblicher Handlungsweisen dann dennoch hart zu strafen
Info, siehe Lexikon b. wissen.de


tja die KB etc.. ist ja auch noch vielfach verpönt...

und laut diesem Urteil wäre es auc verpönt wenn man bewusst eine Risiko für die Weitergabe schwerer Erkrankheiten eingeht.. z-B . Chorea Huntington, aber PID ist ja verboten ..
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Oh nein, ich mussdas jetzt erstmal alles lesen. Ich hatte gestern schon Hinweise auf Medienberichte erhalten, die mich recht optimistisch stimmten.

Jetzt binich einfach nur traurig und voller Mitgefühl für diese Familie.

Dies ist ein Rückschritt in Sachen Freiheit der Meschen in unserem Land!

Ich hoffe sehr, dass es noch vor den europäischen Gerichtshof geht. Von Europa erhoffe ch mir mehr, als von Deutschland.
Liebe Grüße, Rebella
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Beitrag von anonymbenutzer »

Vermutlich werden Behindertenverbände auch dagegen an gehen.

siehe die Sache mit der embryopathischen Indikation...bei der Abtreibung wurde gestrichen.

man muss sich das mal Klar machen das "Institut Familie" wird nur dann psychosozial beschädigt, wenn nur bestimmte sexuelle Handlungen zwischen leiblichen (erwachsenen) Heterogeschwistern beim vaginalen Beischlaf vollzogen werden ....jeder andere Variante der Geschwister-Sexualität ist aber o.k., wird nicht " pönalisiert" ;)


das ist doch Nonsens..


und die eugenische Wertung passt gerade nicht zu all den Antieugenik( "Nazieugenik") debatten bei der PID, Eschgesetz etc.. dürfen genetisch schwer Belastete und Frauen über 35 bald auch nicht mehr zeugen...?

und was folgt nun für die unleugbare südosteuropäische hier gelebte Tradition der Verwandten( oft auch zwangs)Cousinen/Cousinehen, siehe nachweislich häufigere geistige Behinderung/Schwerhörigkeit...

aber wie Hassemer kommetierte es geht um MORAL..

vorm europäischen Gerichtshof wird das wohl gekippt..vermute ich..
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Ich fühle mich mal wieder einfach nur hilflos.

Was ist das nur für ein scheiß Land hier?
Liebe Grüße, Rebella
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rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Ich glaube in diesem Fall nicht, dass die Behindertenverbände da etwas unternehmen werden. Aber - wie gesagt - der Europäische Gerichtshof macht mir noch Hoffnung.

Und das hier, Zitat, ist der größte Hammer:

"Der Gesetzgeber hat sich zusätzlich auf eugenische Gesichtspunkte gestützt und ist davon ausgegangen, dass bei Kindern, die aus einer inzestuösen Beziehung erwachsen, wegen der erhöhten Möglichkeit der Summierung rezessiver Erbanlagen die Gefahr erheblicher Schädigungen nicht ausgeschlossen werden könne."
Liebe Grüße, Rebella
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Beitrag von anonymbenutzer »

weitere hammerharte Zitate aus dem Urteil

hier die ganze Fassung: http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 39207.html



bei Punkt IV 2. (Absatz 2)
Ergänzend komme auch dem Schutz der Volksgesundheit ein legitimierendes Gewicht zu. Solange die Folgen von Geschwisterinzest wissenschaftlich nicht abschließend geklärt seien, könne es dem Gesetzgeber nicht verwehrt werden, sich des Strafrechts zu bedienen, um diese Rechtsgüter zu schützen. Hinsichtlich der konkreten Rechtsanwendung erscheine das verhängte Strafmaß noch nicht als unvertretbar.
Der Gesetzgeber hat seinen Entscheidungsspielraum nicht überschritten, indem er die Bewahrung der familiären Ordnung vor schädigenden Wirkungen des Inzests, den Schutz der in einer Inzestbeziehung „unterlegenen“ Partner sowie ergänzend die Vermeidung schwerwiegender genetisch bedingter Erkrankungen bei Abkömmlingen aus Inzestbeziehungen als ausreichend erachtet hat, das in der Gesellschaft verankerte Inzesttabu weiterhin strafrechtlich zu sanktionieren.
wieso ist die familiäre Ordnung nur dann bei Beischlaf ( = vaginaler Geschlechtsverkehr) zwischn leiblichen Heterosexuellen Geschwistern gestört ??

Vermeidung von Abkömmlingen durch Verhütung wäre aber bei Beischlaf -Inzest egal, denn nicht die Zeugung sondern der vaginale Geschwister-Verkehr wird bestraft.
ein geborenes Kind dient hier NUR als Inzest-Beweismittel..
oder wenn Amtspersonen ihr gegebens Wort über vertrauensvolle Gespräche brechen,..wie hier 2 mal passiert..

ab Absatz 73 kommt dann die Gegenposition von Hassemer:

82
Eine Berücksichtigung eugenischer Gesichtspunkte ist von vornherein kein verfassungsrechtlich tragfähiger Zweck einer Strafnorm.
83
Dabei kann dahinstehen, ob es tatsächlich eine besondere Gefahr von Erbschäden bei aus Inzestverbindungen hervorgegangenen Kindern gibt. Es verbietet sich schon von Verfassungs wegen, den Schutz der Gesundheit potentieller Nachkommen zur Grundlage jedenfalls strafgesetzlicher Eingriffe zu machen. Ein Rechtsgutsträger, dessen mutmaßliche Interessen zur Rechtfertigung des Inzestverbots herangezogen werden könnten, existiert zum Zeitpunkt der Tathandlung neben dem betroffenen Geschwisterpaar nicht. Der Gedanke eines strafrechtlichen Schutzes potentieller Nachkommen vor genetischen Schäden setzt zudem die absurde Abwägung des mutmaßlichen Interesses potentiell gezeugten Nachwuchses an einem Leben mit genetischen Defekten einerseits mit einem mutmaßlichen Interesse an der eigenen Nichtexistenz andererseits voraus. Deshalb kennen wir aus guten Gründen eine Strafbarkeit des Beischlafs selbst dort nicht, wo die Wahrscheinlichkeit behinderten Nachwuchses höher ist und die erwartbaren Behinderungen massiver sind als beim Inzest.
Rebella Du hast wohl Recht ,die Behindertenverbände und diese ganzen Reprodogmatiker von Kirche bis Ethikberaterinnen werden sich das schon so zurechtdrehen ,..dass es passt...

aber viele Artikel vorm Urteil als auch nun viele Kommentare in den blogs fiinden überwiegend das Einzel-Votum von Verfassungsrichter Hassemer überzeugender und das Urteil unnötig, weltfremd bis absurd..

aber womöglich kann man ja so weiter das Doppelmoral- und um die Ecke denken..."lernen"
wenn´s nicht um echte Biographien ginge dann wäre das ja NUR ein nettes Spiel...


es geht aber nun doch zum Europ. Gerichtshof für Menschenrechte...

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0 ... 46,00.html
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