Vorgehensweise der Vernichtung von Kryoembryonen

Für fachliche Fragen an die Spezialistin Frau Zeitler

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Moderator: sonjazeitler

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Dr. Eue
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Beitrag von Dr. Eue »

Hallo rebella,

dass man ihr die PNer nicht herausgab, könnte auch eine strafbare Handlung sein. Die PNer sind klar Eigentum der Patientin, mit denen kann sie machen, was sie will. Und wenn sie sich die in die Schrankwand stellen möchte.... Niemand darf ihr verweigern, diese ausgehändigt zu bekommen. Sie muß quittieren, dass sie sie erhalten hat, aber sie ist eigentlich auch gar nicht verpflichtet anzugeben, wohin sie damit gehen möchte. Wenn die Patientin den Empfang quittiert hat und quittiert, dass sie über die eventuellen Risiken eines unsachgemäßen Transportes, Gefahr bei Unfällen mit Flüssigstickstoff etc. aufgeklärt wurde, endet die Verantwortlichkeit des IVF - Zentrums.

Nur was ich eigentlich nicht verstehe: normalerweise steht in den Kryoverträgen drin, dass das Lagerverhältnis automtisch erlischt, wenn einer der beiden Partner verstibt oder sich das Paar trennt. Das ist eigentlich gleichbedeutend mit einer automatischen Vernichtung der PNer. Eigentlich dürfte sich die Frage gar nicht stellen.

Die Frage nach der generellen Akzeptanz der Befruchtung so wie ich sie geschildert habe: Ja, das ist embryologisches Basiswissen, nachzulesen in jedem Embryologiebuch. Auf die Schnelle hier ein Zitat aus einem etwas älteren Buch von Herrn Keck, C. von 2002: Diagnostik und Therapie des unerfüllten Kinderwunsches, erschienen im UNI-MED Verlag, S. 16. Wenn Sie mir eine PN mit Ihrer email-Adresse schicken, schicke ich Ihnen auch gern die eingescannte Seite mit einer entsprechenden Abbildung + Erklärung.

VG

Dr. Eue
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rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Hallo Frau Dr. Eue, das ist total lieb von Ihnen. Ja, ich schicke Ihnen die PN.

Dass die Patientin sich auch aus einem anderen Grund die Embryonen aushändigen lassen könnte bzw. gar nicht angeben muss, was sie damit tut, auf die Idee war ich auch schon gekommen. Ich habe diese Idee geäußert. Was sie damit macht, muss sie dann selbst wissen. Sie darf im Forum nichts darüber schreiben, was sie nun beabsichtigt, weil sich das negativ auf den Prozess auswirken könnte. Daher sammele ich nur Gedankenanregungen. Ich bin wirklich gespannt, wie die Sache am Ende ausgeht. Dauern kann sowas ja.

Was dort im Kryovertrag drin steht, weiß ich natürlich nicht. Aufgrund des Prozesses ist aber gewiss anzunehmen, dass die Klausel in diesem Fall fehlte.

Auf alle Fälle haben Sie mich jetzt ein bisschen schlauer gemacht. Danke noch mal.
Liebe Grüße, Rebella
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Hannah07
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Beitrag von Hannah07 »

Hallo zusammen,

ich habe oben gelesen, dass es hier u.a. um Kryoembryonen ging, die sich nach dem Auftauen nicht weiterentwickelt haben.
Gibt es hierfür Ursachen?

Bei mir sollte heute ein Kryotransfer durchgeführt werden, der jedoch gestern abgesagt wurde, da von drei eingefrorenen Embryonen nicht einer übrig geblieben ist.
Bei der zuvor durchgeführten ICSI (Mai 09) wurden sieben Eizellen entnommen, fünf EZ befruchtet, zwei bekam ich direkt zurück und drei wurden eingefroren.
Alle wurden mit Klasse A eingestuft, die beiden, die ich zurück bekommen habe, waren 8-Zeller und hatten sich bestens und gleichmäßig geteilt.
Uns wurde gesagt, dass die Klinik nur die wirklich besten einfrieren würde und dass es äußerst selten vorkommt, dass sich von drei Embryonen alle drei nach dem Auftauen nicht weiterentwickeln und absterben.
Ich zerbreche mir nun den Kopf, was die Ursache hierfür sein könnte...
Kann mir jemand helfen?


Liebe Grüße

Hannah
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Hallo Hannah, deine Frage hat mit diesem Thema hier nichts zu tun. Vielleicht kannst du sie noch mal extra stellen. Dass sich alle 3 Embryonen nicht weiter entwickelten, war schon aufgrund der Wahrscheinlichkeitsrechnung möglich. Der Zufall ermöglicht es auch, dass man 3mal hintereinander eine 6 würfelt.
Liebe Grüße, Rebella
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Dr. Eue
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Beitrag von Dr. Eue »

Hallo, Hannah,

es stimmt zwar, dass das Thema hier ein anderes war, aber dennoch als Antwort auf Ihre Frage: Ja, das kann leider wirklich passieren ohne dass man genau sagen kann warum. Manchmal sehen die Eizellen im Vorkernstadium (da werden sie ja eingefroren) noch top aus, manchmal überleben sie sogar das Auftauen noch ganz gut, wollen sich dann aber einfach nicht mehr richtig teilen.

Nur Mut, beim nächsten Mal klappt es vielleicht besser.

MfG

Dr. Eue
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Hannah07
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Beitrag von Hannah07 »

Hallo Frau Dr. Eue,

auch wenn meine Frage das Thema nicht ganz getroffen hat danke für Ihre Antwort und die Aufmunterung.

Liebe Grüße
Ihre Hannah
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Beitrag von rebella67 »

Jetzt findet man dort auch das Urteil “Im Namen des Volkes” im Volltext:
http://www.kiwu-witwe.de/images/12.08.0 ... %20NBG.pdf

Interessant die Behauptung, der Befruchtungsprozess wäre noch nicht abgeschlossen, u.a. deshalb, weil es sonst einen rechtsfreien Raum gäbe, die befruchteten oder teilbefruchteten Eizellen wären eine Sache und es gäbe generell kein Recht auf Herausgabe. …
Zuletzt geändert von rebella67 am 23 Sep 2009 22:23, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße, Rebella
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Dr. Eue
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Beitrag von Dr. Eue »

Halle rebella, der link funktioniert irgendwie nicht, könnten Sie mir das pdf emailen ? Danke. LG Dr. Eue
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Beitrag von rebella67 »

Jetzt müsste der Link funktionieren. Habe es noch mal neu gemacht und gerade getestet. Ich bin gerade an einem anderen Rechner und habe Ihre e-mail Adresse nicht dabei, Frau Dr. Eue. Falls es wieder nicht geht, maile ich es morgen.

http://www.kiwu-witwe.de/images/12.08.0 ... %20NBG.pdf
Liebe Grüße, Rebella
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Dr. Eue
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Beitrag von Dr. Eue »

Danke rebella, jetzt hat es funktioniert. Ich kann der Argumentation des Gerichtes, was das Abgeschlossensein der Befruchtung angeht, nicht folgen. Meiner Auffassung nach ist die reguläre Befruchtung mit Vorhandensein zweier Vorkerne abgeschlossen. Mich würde interessieren auf welche Fachexpertenaussagen sich dieses Urteil stützt. Wird sie in Revision gehen ?

MfG Dr. Eue
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