Umgangsrecht an Feiertagen wenn Papa-Wochenende

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Tina1969
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Registriert: 01 Okt 2003 15:17

Umgangsrecht an Feiertagen wenn Papa-Wochenende

Beitrag von Tina1969 »

Hallo,

mein Ex macht mir wieder mal die Hölle heiss. Wie ist es wenn Feiertage wie z.B. Ostern auf das Wochenende fallen, an dem er das Kind hat. Gilt dann auch, dass er Anspruch auf jeden 2. Feiertag der hohen Feiertage hat? Kann er ihn dann Ostermontag holen? Oder muss ich, weil es "sein" Wochenende ist, das Kind komplett abgeben?

Wer kann mir helfen?

Danke
dani134
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Registriert: 24 Aug 2008 17:45

Hallo

Beitrag von dani134 »

Hallo

wir haben das gleiche "Problem" nur andersherum. Mein Mann holt seine Tochter alle 2 Wochen ab und an den Feiertagen haben wir sie auch immer 1 Feiertag.
Bitte gib dir einen Ruck und überlass es 1 Feiertag auch deinem Mann und dein Kind kann doch nichts dafür das ihr euch getrennt habt. Es wäre schade wenn du deinem Mann das Kind und auch dem Kind seinen Vater dann vorenthälst. Es kommt natürlich darauf an ob und wie auch eurer Kind das möchte und wie der Vater mit dem Kind umgeht aber einigt euch friedlich. -Bei uns musste es erst übers JA laufen und das ist echt für keinen schön tut dem Kind den Streß nicht an.

LG Dani
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