Hallo Klein-Putzler, vielleicht ist hier ja jemand, der sich mit diesem Thema auskennt und mir einen Rat geben kann?
Es geht um die Frage, ob Bestattungsvorsorge Sinn macht. In meinem Fall geht es darum, dass unsere Eltern Geld gespart haben für ihre Beerdigung und zT sehr feste Vorstellungen von der Art der Bestattung haben (Erdbestattung).
Was passiert aber, wenn eine Pflegebedürftigkeit dazwischenkommt und die Leistungen der Pflegeversicherung die Pflegekosten nicht abdecken? Darf dann das Geld, welches für die Bestattung vorgesehen ist, vom Sozialamt total aufgebraucht werden?
Ich habe mal im Netz gesucht und gesehen, dass es so etwas wir Bestattungsvorsorgeverträge gibt, sogar über eine Treuhand AG.
Wäre das ratsam, ist diese Möglichkeit konkurssicher und ist dann das Geld sicher vor dem Sozialamt?
Oder käme im Fall des Falles das Sozialamt trotzdem da ran und könnte sagen "Erdbestattung ist Luxus, für einen Sozialfall reicht auch eine Einäscherung"?
Bestattungsvorsorge?
Bestattungsvorsorge?
Liebe Grüße
Bea
mit zwei erwachsenen ICSI Kindern
Bea
mit zwei erwachsenen ICSI Kindern
bea, wenn so ein bestattungsvorsorgevertrag besteht würde ich einen sperrvermerk eintragen lassen, also, dass ein rückkauf eventueller ansparungen ausgeschlossen wird und gleichzeitig eine auszahlung der leistungen erst im todesfall des jeweiligen vertragsnehmers (oder versicherungsnehmers, je nach dem, welche art der vorsorge getroffen wurde) möglich ist. damit wurde ein verwertungsausschluss verfügt, es wäre also ggf. vermögen vorhanden, das aber nicht zur bestreitung des lebensunterhalts verfügbar ist und damit auch kein einsatz seitens des sozialamtes gefordert werden kann.
das einzige, was ich mir dann noch vorstellen könnte, wäre, dass leistungen darlehensweise erbracht werden, da vermögen (in form des angesparten vermögens für die bestattung) vorhanden ist, aber aktuell nicht darauf zurück gegriffen werden kann. das würde dann bedeuten, dass das sozialamt nach dem tod des leistungsbeziehers das darlehen bis zur höhe des grundsätzlich einzusetzenden vermögens zurück fordert, weil ja dann auch die versicherungsleistungen zur auszahlung kommen.
einen "totalaufbrauch" gibt's aber eh nicht - jeder persone steht auch bei sozialleistungsbezug ein bestimmtes "geschützes vermögen" zu, also ein (in der regel recht kleiner) betrag an vermögen, der weiterhin da sein darf.
aus dem bauch heraus fällt mir jetzt nicht mehr ein
LG
Kerstin
das einzige, was ich mir dann noch vorstellen könnte, wäre, dass leistungen darlehensweise erbracht werden, da vermögen (in form des angesparten vermögens für die bestattung) vorhanden ist, aber aktuell nicht darauf zurück gegriffen werden kann. das würde dann bedeuten, dass das sozialamt nach dem tod des leistungsbeziehers das darlehen bis zur höhe des grundsätzlich einzusetzenden vermögens zurück fordert, weil ja dann auch die versicherungsleistungen zur auszahlung kommen.
einen "totalaufbrauch" gibt's aber eh nicht - jeder persone steht auch bei sozialleistungsbezug ein bestimmtes "geschützes vermögen" zu, also ein (in der regel recht kleiner) betrag an vermögen, der weiterhin da sein darf.
aus dem bauch heraus fällt mir jetzt nicht mehr ein
LG
Kerstin
Unsere zwei Special Editions:
Nach 2 Jahren und 10 Monaten Wartezeit kam unser kleiner Räuber im Alter von 6 Tagen bei uns an
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Nach weiteren 4 Jahren und 3 Tagen Wartezeit kam der zweite Räuber im Alter von 3 Monaten bei uns an
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"Leben lässt sich nur rückwärts verstehen, muss aber vorwärts gelebt werden." (Sören Kierkegaard)
"Die Dinge sind nie so wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht." (Jean Anouilh)
"Wenn besondere Menschen unseren Weg kreuzen, fällt es uns schwer weiter zu gehen."
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Hallo Kerstin,
ich danke dir für deine Tipps!
Nach deiner Antwort habe ich noch weiter recherchiert und herausgefunden, dass der Bestattungsvorsorgevertrag leider zum "verwertbaren Vermögen" gehört.
Leider gibt es keinen festen Schonbetrag für eine Bestattung, auf den man sich berufen könnte, weil es da unterschiedliche Gerichtsurteile gibt und da ganz abweichende Summen herauskommen.
Für meine Eltern ist es aus religiösen Gründen wichtig, dass sie eine Erdbestattung bekommen und die ist nun mal teurer als eine Feuerbestattung.
Hm, ich werde mal weiterforschen.
ich danke dir für deine Tipps!
Nach deiner Antwort habe ich noch weiter recherchiert und herausgefunden, dass der Bestattungsvorsorgevertrag leider zum "verwertbaren Vermögen" gehört.
Leider gibt es keinen festen Schonbetrag für eine Bestattung, auf den man sich berufen könnte, weil es da unterschiedliche Gerichtsurteile gibt und da ganz abweichende Summen herauskommen.
Für meine Eltern ist es aus religiösen Gründen wichtig, dass sie eine Erdbestattung bekommen und die ist nun mal teurer als eine Feuerbestattung.
Hm, ich werde mal weiterforschen.
Liebe Grüße
Bea
mit zwei erwachsenen ICSI Kindern
Bea
mit zwei erwachsenen ICSI Kindern
hm, wenn aus religiösen gründen eine erstbestattung "erforderlich" ist, müsste es eigentlich möglichkeiten geben, die hierfür notwendigen mittel auch irgendwie zu behalten. immerhin gibt's ja meines wissens auch im SGB XII weiterhin den passus, der sinngemäß heißt, dass vermögen dann nicht einzusetzen ist, wenn es für den betreffenden eine besondere härte bedeuten würde.
ich kann mich noch an sozialhilfezeiten erinnern (als es das gute alte Bundessozialhilfegesetz - BSHG - noch gab), als z.b. jüdische verstorben aus rücksichtig auf ihre religion auf jüdischen friedhöfen entsprechend ihrem glauben bestattet wurden, wenn auch dort immer wert auf eine "einfache ausstattung" (also keine großen blumenbukets oder kränze und einen einfachen holzsarg ohne großes schnick-schnack) gelegt wurde. im einzelfällen wurden sogar rücktransporte in das herkunftsland der verstorbenen übernommen, wenn eine bestattung entsprechen ihrer religion hier in D nicht möglich war....wenn man das alles im hinterkopf hat, müsste es auch möglich sein, aus diesem bestattungsvorsorgeverträgen geschützes vermögen aus härtegründen zu machen
das würde bedeuten:
- zuerst den sperrvermerk (auszahlung des guthabens erst im todesfall möglich)
- und wenn es dann mal soweit sein sollte und das sozialamt tatsächlich den daumen auf das vermögen halten wollte, würde ich mit der härte argumentieren....
ist - hoffe ich doch! - alles zukunftsmusik, oder?
LG
Kerstin
ich kann mich noch an sozialhilfezeiten erinnern (als es das gute alte Bundessozialhilfegesetz - BSHG - noch gab), als z.b. jüdische verstorben aus rücksichtig auf ihre religion auf jüdischen friedhöfen entsprechend ihrem glauben bestattet wurden, wenn auch dort immer wert auf eine "einfache ausstattung" (also keine großen blumenbukets oder kränze und einen einfachen holzsarg ohne großes schnick-schnack) gelegt wurde. im einzelfällen wurden sogar rücktransporte in das herkunftsland der verstorbenen übernommen, wenn eine bestattung entsprechen ihrer religion hier in D nicht möglich war....wenn man das alles im hinterkopf hat, müsste es auch möglich sein, aus diesem bestattungsvorsorgeverträgen geschützes vermögen aus härtegründen zu machen
das würde bedeuten:
- zuerst den sperrvermerk (auszahlung des guthabens erst im todesfall möglich)
- und wenn es dann mal soweit sein sollte und das sozialamt tatsächlich den daumen auf das vermögen halten wollte, würde ich mit der härte argumentieren....
ist - hoffe ich doch! - alles zukunftsmusik, oder?
LG
Kerstin
Unsere zwei Special Editions:
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Hi,
ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Preise da gar nicht so unterschiedlich sind, wie man glaubt. Für die Feuerbestattung kauft man z.b. den Sarg und eine Urne und zudem ein Totenhemd, welches der Verstorbene dabei tragen muss. Wenn also ein schlichter Sarg für die Erdbestattung reicht wird es nicht wirklich viel teurer.
Zudem könnten deine Eltern Sparbücher für die Kinder anlegen, auf denen das Geld für die Bestattung sicher sein sollte. Wäre sicher nicht rechtens, aber ich finde es auch nicht rechtens einem alten Menschen das Geld für die eigene Bestattung weg zu nehmen.
ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Preise da gar nicht so unterschiedlich sind, wie man glaubt. Für die Feuerbestattung kauft man z.b. den Sarg und eine Urne und zudem ein Totenhemd, welches der Verstorbene dabei tragen muss. Wenn also ein schlichter Sarg für die Erdbestattung reicht wird es nicht wirklich viel teurer.
Zudem könnten deine Eltern Sparbücher für die Kinder anlegen, auf denen das Geld für die Bestattung sicher sein sollte. Wäre sicher nicht rechtens, aber ich finde es auch nicht rechtens einem alten Menschen das Geld für die eigene Bestattung weg zu nehmen.
Hi Bea,
ich halte es in solchen Fällen gelegentlich so, direkt bei der Stelle nachzufragen, die später das Geld einziehen könnte. Das dürfte evt. ein Sozialamt sein. Da fragst du einfach an und schreibst, deine Eltern sorgen sich darum, dass ihnen das passieren könnte. Vielleicht antworten sie dir, dass dieses Geld nicht eingezogen wird. Dann beruhigt das. Wenn sie etwas anderes antworten, könnt ihr euch immer noch überlegen, eure persönlichen Konsequenzen zu ziehen.
ich halte es in solchen Fällen gelegentlich so, direkt bei der Stelle nachzufragen, die später das Geld einziehen könnte. Das dürfte evt. ein Sozialamt sein. Da fragst du einfach an und schreibst, deine Eltern sorgen sich darum, dass ihnen das passieren könnte. Vielleicht antworten sie dir, dass dieses Geld nicht eingezogen wird. Dann beruhigt das. Wenn sie etwas anderes antworten, könnt ihr euch immer noch überlegen, eure persönlichen Konsequenzen zu ziehen.
Liebe Grüße, Rebella
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Danke euch für eure Antworten und Ratschläge!
Inzwischen habe ich folgendes herausgefunden:
Der Schonbetrag (der aber für das gesamte Vermögen gilt, nicht nur für Bestattungskosten) beträgt 2.600 Euro, für den zweiten Haushaltsangehörigen kommen noch 614 Euro dazu. Ein Ehepaar darf also insgesamt 3.214 Euro an Vermögen behalten, wenn es Sozialhilfeleistungen bekommt (in diesem Fall wären das die Differenzkosten zwischen Leistungen der Pflegeversicherung und der tatsächlich höheren Heimkosten).
Dem Sozialamt ist es bekannt, dass diese Summen nicht ausreichend sind für Bestattungen. Wenn Angehörige Vermögen haben, werden diese herangezogen. Wenn die Angehörigen sich um den letzten Wunsch des Verstorbenen nicht kümmern, hat dieser einfach Pech gehabt.
Da hilft also nur: Geld abheben und eine Weltreise machen, da haben die Alten mehr von
Inzwischen habe ich folgendes herausgefunden:
Der Schonbetrag (der aber für das gesamte Vermögen gilt, nicht nur für Bestattungskosten) beträgt 2.600 Euro, für den zweiten Haushaltsangehörigen kommen noch 614 Euro dazu. Ein Ehepaar darf also insgesamt 3.214 Euro an Vermögen behalten, wenn es Sozialhilfeleistungen bekommt (in diesem Fall wären das die Differenzkosten zwischen Leistungen der Pflegeversicherung und der tatsächlich höheren Heimkosten).
Dem Sozialamt ist es bekannt, dass diese Summen nicht ausreichend sind für Bestattungen. Wenn Angehörige Vermögen haben, werden diese herangezogen. Wenn die Angehörigen sich um den letzten Wunsch des Verstorbenen nicht kümmern, hat dieser einfach Pech gehabt.
So etwas nennt man eine "Schenkung". Schenkungen werden nur dann anerkannt, wenn sie länger als 10 Jahre zurückliegen. Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre werden zurückgefordert.Zudem könnten deine Eltern Sparbücher für die Kinder anlegen, auf denen das Geld für die Bestattung sicher sein sollte.
Da hilft also nur: Geld abheben und eine Weltreise machen, da haben die Alten mehr von
Liebe Grüße
Bea
mit zwei erwachsenen ICSI Kindern
Bea
mit zwei erwachsenen ICSI Kindern
Bei uns sind Bestattungsvorsorgeverträge bis zu einem Betrag von 3.600 Euro geschützt. Kann dir jetzt aber nicht sagen, ob es eine Richtlinie des Landes NRW oder unserer Kommune ist.
Ansonsten evtl das Geld in einem Sparfach deponieren.
Auch wenn das Geld auf Sparbüchern mit dem Namen der Kinder angelegt wird, ist das ja noch nicht automatisch eine Schenkung. Das Geld wurde von deinen Eltern halt abgehoben und ausgegeben.
Ansonsten evtl das Geld in einem Sparfach deponieren.
Auch wenn das Geld auf Sparbüchern mit dem Namen der Kinder angelegt wird, ist das ja noch nicht automatisch eine Schenkung. Das Geld wurde von deinen Eltern halt abgehoben und ausgegeben.
Liebe Grüße
Emma
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Nicht weil es schwer ist wagen wir’s nicht, sondern weil wir’s nicht wagen ist es schwer! (Seneca)
Emma
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