Sehr geehrter Herr Dr. Peet,
ich leide an leichtem PCO und zu vielen männl. Hormonen und soll ab dem 3. ZT mit 37,5 IE Gonal F und 0,5m Dexamethason stimulieren um dann GVnP zu machen.
Nun habe ich am 1. und 2.06 sehr leichte braune Schmierblutung gehabt. Am 3.06. war frisches Blut am Tampon, so dass ich diesen als ZT 1 gezählt habe. Die darauffolgenden Tage war die Blutung weiterhin nur leicht. Ich bin davon ausgegangen, dass dies meine Periode sei und habe ab dem 5.06. abends zu stimulieren begonnen. Nun habe ich gestern, also am 7.06. stärkere Blutungen bekommen und heute morgen ist sie richtig stark, so dass ich mich frage, ob die eigentliche Periode möglicherweise erst gestern begonnen hat und ich somit zu früh mit der Behandlung angefangen habe. Falls ja, kann dies irgendwelche negativen Auswirkungen auf den Zyklus haben? Am Samstag habe ich Ultraschall- und blutuntersuchung und bin nun sehr verängstigt, etwas falsch gemacht zu haben.
Es ist noch zu sagen, dass der letzte zyklus abgebrochen werden musste, da ich 3-4 Follikel hatte. Ich bekam 10 Tage Duphaston. Eventuell hängt die komische Blutung auch damit zusammen?
Herzlichen dank im Voraus!
zu früh zu spritzen begonnen?
Moderator: Dr.Peet
Danke für die Beachtung
Hallo,
wenn Sie "zu früh" mit der Stim. starten, hat das eher keine negative Auswirkung.
Peet
wenn Sie "zu früh" mit der Stim. starten, hat das eher keine negative Auswirkung.
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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