Mein Mann, Verursacher und Beamter ist 50%PKV und 50% beihilfeberechtigt (NRW).
Ich bin gesetzlich versichert.
Bei uns muss eine ICSI durchgeführt werden.
Abgerechnet wird nach GOÄ (was fast dreimal so teuer ist, wie eine GKV-Abrechnung

Die Kostenübernahmesituation ist derzeit wie folgt:
- die PKV übernimmt nach Zusage 50% der Kosten. Wobei hinsichtlich der Höhe noch deutliche Vorbehalte bestehen.
- von meiner GKV liegt mir schriftlich nur eine Zusage für die Abrechnung per Chipkarte vor (also per EBM-Tarif). Der schriftlich genehmigte Behandlungsplan sieht allerdings vor, dass die extrakorporalen Maßnahmen meinem Mann zugeordnet werden. Also auch von der GKV nicht erstattet werden. Mündlich bzw. per E-Mail wurde bewilligt, dass die zu erstattenden Kosten nicht per EBM sondern GOÄ berechnet werden.
- die Beihilfe übernimmt von den ICSI-Maßnahmen nichts, da diese mir zuzuordnen seien.
Besonders bei der Kostentragung durch die GKV scheint mir nichts so richtig geklärt zu sein. Ich habe doch eigentlich einen Sachleistungsanspruch auf die "halbe Behandlung" inklusive der eigentlichen ICSI (da die doch ganz klar mir zuzuordnen ist). Wenn die GKV diese Sachleistung wegen der kollektiven Weigerung der Ärzte nicht erbringen kann, dann muss sie doch eigentlich 50 % der Gesamtkosten (aber über GOÄ) per Kostenerstattung bezahlen, oder?
Leider habe ich schon viele Meinungen zur Kostentragung (auch von meinem Arzt) gehört, allerdings widersprechen sich diese eigentlich immer.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Viele Grüße,
Littletiger