Kostenerstattung-Darf GKV Original-Rechnung behalten?

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Moderator: RA Wagner

Liebesperlenstrauch
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Kostenerstattung-Darf GKV Original-Rechnung behalten?

Beitrag von Liebesperlenstrauch »

Hallo Herr Wagner, hallo Forengemeinde,

die GKV meines Mannes prüft gerade die Kostenerstattung. (Mann - GKV - Verursacher / Frau - PKV - gesund)

Nun teilte mir die GKV mit, sie würden die Originalrechnung für die ICSI (die Rechnung, auf der meine und die extrakorporalen Kosten stehen) benötigen und ich könne die auch nicht zurückbekommen.
Die GKV müsse diese behalten, da sie schließlich etwas erstatten und entsprechend in ihren eigenen Unterlagen das Original aufbewahren müssen. Sonst könne ich ja quasi beim Finanzamt oder
wer weiß wo die kompletten Kosten nochmal geltend machen/abrechnen.

Haben die Recht? Schließlich haben wir die Rechnung bezahlt und den größeren Teil tragen wir selbst, welchen Nachweis haben wir denn, wenn wir das Original herausgeben?

Wie war das bei Euch?

Was habe ich rechtlich in der Hand, um meine Originalrechnung zu behalten?

Danke schonmal,

Gruß Amidala
RA Wagner
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Kostenerstattung ICSI Vorlage einer Rechnung

Beitrag von RA Wagner »

Hallo Amidala,

den Standpunkt der Krankenkasse kann ich nicht nachvollziehen. Es handelt sich hier um keine Rechnung an ihren Versicherten (Ihren Ehemann), sondern um Ihre Rechnung. Die Krankenkasse zahlt ja (leider) nicht sämtliche extrakorporalen Kosten, so dass Sie natürlich das Original der Rechnung verwenden könnten, um eine weitere Kostenerstattung (bis zum Rechnungsbetrag) zu erlangen.

Auch eine Kostenerstattung durch das Finanzamt als sogenannte außergewöhnliche Belastung ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen.

Wenn Sie somit das Original der Rechnung nicht an die Krankenkasse herausgeben wollen, dann könnten Sie die von der Klinik ausgestellte Rechnungskopie mit dem Nachweis der Zahlung an die Krankenasse übersenden. Die Krankenkasse müsste dann im Falle einer Verweigerung der Kostenübernahme ihren Standpunkt schriftlich begründen.

Sollte es weitere Fragen hierzu geben, sprechen Sie mich gern an.

Ihr RA Wagner
Die erteilte Auskunft kann eine Rechtsberatung unter Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht ersetzen. Es handelt sich somit nur um eine vorläufige erste Einschätzung. Für eine verbindliche Rechtsauskunft fragen Sie bitte hierzu einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Aktuelle Meldungen und Urteile (News) zum Kinderwunschrecht sowie zu meiner Person unter www.ra-kinderwunschrecht.de
Eisbärfrau
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Beitrag von Eisbärfrau »

Hallo,

ich hänge mich an diese Frage einfach mal mit dran, denn wir sind gerade in der ähnlichen Situation.
Würde mich also freuen, wenn noch jemand was weiß.
Gebe auch gerne meine Erfahrungen bekannt, wenn die Kostenübernahme durch ist!

Viele Grüße!
Liebesperlenstrauch
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Beitrag von Liebesperlenstrauch »

Danke Herr Wagner, sowas wollte ich hören! :-)

Allerdings fällt es mir schwer, die GKV unter Druck zu setzen, denn schließlich bin ich ja von deren Wohlwollen auch irgendwie abhängig. Oder bin ich es nicht?
Problem ist ja, dass es zu dieser Konstellation kaum Informationen gibt.

Die Krankenkasse sieht es so, dass sie aus der Rechnung etwas erstatten und damit begründen sie ihr Anrecht auf das Original. Und die Dame sagte wörtlich, sonst könne ich die Rechnung auch noch woanders einreichen...
Ich dachte mir meinen Teil, denn offensichtlich hat sie bei diesem Thema nicht wirklich die Erfahrung, zumal sie sagte, dass sie die Rechnung dann zur Prüfung weitergibt.

Ich versuche jetzt erstmal den sanften Weg, den Inselchen mir in dem anderen Thread vorschlug, und werde versuchen, von der Kiwu-Klinik ein zweites Original zu bekommen.

Klappt das nicht, werde ich mich wohl oder übel mit der GKV streiten!

Ich werde berichten!

LG Amidala


Sehr schade finde ich, dass man zu dem Thema Abrechnung von der Kiwu-klinik keine Info bekommt. Ich denke halt, die haben so viele Patienten, da werden die doch wohl auch ein paar Erfahrungen gerade bei dieser ungünstigen Konstellation haben.
Aber was das betrifft, steht man da echt im Regen. Hauptsache, die Kohle kommt....grrr...
Eisbärfrau
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Beitrag von Eisbärfrau »

Hallo,

ich muss mich hierzu auch noch mal melden bzw. nachfragen.

Ich bin Landesbeamtin (also PKV und Beihilfe), mein Mann (Verursacher) bei der GKV.
Wir haben jetzt auch mal eingereicht, und die GKV hat bei uns auch direkt Originale verlangt (hatten Kopien hingegeben),
Ich habe die Originale noch hier, man hat mir nun gesagt, sie bräuchten sie für die Erstattung, ich würde eine Kopie zurückerhalten auf der dann ihre Leistung bestätigt sei.
Ich bin mir nun sehr unschlüssig, ob ich wirklich darauf eingehen soll. Teile der Rechnung müssten ja auch von der PKV bezahlt werden (die Voruntersuchungen ja auf alle Fälle) und ob die mit Kopien (auch wenn sie von der GKV bestätigt sind) arbeiten weiß ich nicht.

Vielleicht können noch andere über ihre Erfahrungen berichten?
Irgendwie will ich die Originale nicht aus der Hand geben (und die Duplikate hat ja die Beihilfe, die aber nur 25% übernimmt...)
Danke!

Viele Grüße,
Eisbärfrau
JBB
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Beitrag von JBB »

Hallo,

ich kenne es noch aus meiner PKV Zeit so: Beihilfe wollte die Originale haben, hat diese dann zurückgeschickt, versehen mit einem Stempel "Für Beihilfezwecke verwendet".

GKV könnte das Original doch auch mit ihrem Erstattungsvermerk versehen?
Liebe Grüße
Bea

mit zwei erwachsenen ICSI Kindern
Liebesperlenstrauch
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Beitrag von Liebesperlenstrauch »

@Eisbärfrau:

Genau meine Situation

@JBB

Das will die GKV nicht, die sind der Meinung, das Original würde ihnen gehören, auch wenn sie nur einen Teil erstatten.


Ich kann leider noch nix Neues berichten, hatte bei meiner Kiwuklinik nachgefragt, ob ich ein weiteres Original bekäme, aber die lassen sich irgendwie grad feiern und melden sich nicht... grrrr... :-?
Eisbärfrau
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Beitrag von Eisbärfrau »

Es ist echt der Wahnsinn...als ob man nicht schon genug Stress durch die Behandlung hätte!

Meine Übereinkunft war jetzt die, dass man anhand der Kopien überhaupt erst mal prüft, für welche Rechnungen Erstattungen in Frage kommen (ich habe ihnen die Originale gezeigt und dann wieder mitgenommen)
Nun warte ich auf den Rückruf der GKV die dann sagen, um welche Originale es geht.
Eventuell, so hat die eine Bearbeiterin gesagt, könne man die Originale dann zurückgeben wenn ich mit den gestempelten Kopien nicht weiterkäme. Allerdings weiß ich nicht, ob sie wirklich Ahnung hatte...

Bei uns hat die KIWU über eine PVS abgerechnet. Mit denen musste ich sowieso schon einige Male telefonieren, weil Rechnungen falsch waren (nur ein Name etc.) und dann sind die neuen Rechnungen erst mal nicht angekommen (angeblich war es die Post), so dass ich nicht weiß, ob die überhaupt noch ein "Zweitoriginal" rausgeben.

Ich gebe Bescheid, wenn ich was Neues weiß...
Liebesperlenstrauch
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Beitrag von Liebesperlenstrauch »

Ja echt nervig alles..

Name falsch geht ja noch, bei uns hatten die die Rechnung in nem großen Fensterumschlag geschickt, da konnte der Postzusteller nicht nur den Namen sondern gleich noch die Diagnose lesen... Ich dachte, ich seh nicht recht.
Hab mich beschwert, die Ärztin hat sich auch furchtbar aufgeregt darüber (eintüten und rausschicken tun da wohl die Arzthelferinnen).
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cruzeiro
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Beitrag von cruzeiro »

das ist für mich nicht nachvollziehbar.

Richtig ist, dass die GKV einen Stempel drauf macht auf die Rechnung und diese dann zurückschickt. Sehe da kein Problem auf Euch zukommen.

Diese Rechnung habe ich dann beim Finanzamt eingereicht. Der Stempel hatte durchaus die Wirkung eines Persilscheins, da die ICSI bei uns im Ausland stattfand. Wenn die Kasse also die Kosten übernahm, so die plausible Denke, dann könne man ja auch die außergewöhnlichen Belastungen beim Finanzamt anerkennen, auch wenn die alle bis auf die Besuche beim deuschen Gyn im Ausland anfielen, wo regelmäßig gegen das deutsche Embryonenschutzgesetz in seiner engen Auslegung durch die Bundesärztekammer verstoßen wird.

Also, am besten keinen Stress machen.

Wichtig ist auch der Zahlungsnachweis. Wenn da drauf steht, Zahlung in bar erhalten, das würde ich an Eurer Stelle natürlich auch nicht einfach dahergeben wollen.
3 Jahre KiWu in D
2006 / 2007 Untersuchungen in D
EmbSchG in D *mecker* => ab nach A zur ersten IVF
09/2007 in A - Bregenz (Zech) - Langes Protokoll
25.09.2007 PU, ICSI (IMSI - Teratozoospermie),
12.10.2007 SST positiv
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30.11.2007 Frühscreening: alles o.k., "Krümel" misst jetzt 52 mm
08.02.2008 Großer US (21W4D): alles i.O. und - es wird ein Mädchen!
08.03.2008 3D-US - sehr knuddelig
05.06.2008 SC

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