Petition - bitte mitmachen!

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rebella67
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Petition - bitte mitmachen!

Beitrag von rebella67 »

Ich habe jetzt diese Petition eingereicht: "Petition zur Schaffung einer rechtlichen Regelung zur assistierten Befruchtung mit Spendersamen, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt"

Es wäre schön, wenn möglichst viele Leute diese Petition unterzeichnen. Auch Nichtbeteiligte können mitmachen. Da es keine Onlinepetition ist, müsstet ihr euch an die folgende Adresse wenden:

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

E-Mail: mail@bundestag.de

Wenn ihr keinen eigenen Text formulieren wollt, könnt ihr gern meinen nehmen oder einfach nur eine Nachricht an den Petitionsausschuss schicken, dass ihr euch dieser Petition anschließt.

Bitte immer mit eurem Absender, sonst wird das dort nicht anerkannt.

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Petition zur Schaffung einer rechtlichen Regelung zur assistierten Befruchtung mit Spendersamen, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Mann und ich sind Eltern von zwei Söhnen nach Befruchtung mit Spendersamen, 10 und 7 Jahre alt. Wir beobachten die rechtliche Lage um die Herausgabe der Spenderdaten. Da ist uns aufgefallen, dass die rechtliche Situation sehr verworren ist.

Wir wissen noch nicht, ob unsere Söhne sich jemals für ihren Erzeuger interessieren werden. Wir haben sie aber über die Art ihrer Entstehung aufgeklärt, weil es ein Recht auf Wissen über die Herkunft gibt und weil wir aus dem Studium von Erfahrungsberichten erwachsener Menschen, die auf diesem Weg entstanden sind, wissen, dass sie keine Probleme mit dieser besonderen Entstehungsart haben, wenn sie mit diesem Wissen aufwachsen. Wird es ihnen verheimlicht, kann das hingegen zu psychischen Problemen führen.

Heute erwachsene Menschen mit einer ähnlichen Geschichte haben sich unter www.spendersamenkinder.de zusammen getan. Von dort ist zu erfahren, dass sich junge Menschen auf die Suche nach ihrem Erzeuger begeben, dass die Daten jedoch meist vernichtet wurden. Es gab jetzt aber auch schon mindestens einen Fall, wo die Daten noch da waren und trotzdem nach dem Auflegen von großen Schwierigkeiten immer noch nicht heraus gegeben wurden. Eben, weil die daraus möglicherweise entstehenden rechtlichen Konsequenzen so unklar sind. Reproduktionsmediziner, die wir bisher dazu befragt haben, wie die Datenherausgabe einmal aussehen wird, antworten uns so: "Ich weiß noch nicht, wie das ablaufen wird. Ich weiß nur, dass ich mich darum kümmern werde, wenn es soweit ist." Gut dargestellt wird die rechtliche Lage zum Beispiel hier: Heterologe Insemination- die rechtliche Stellung des Samenspenders - Lösungssätze zur rechtlichen Handhabung ... Von Eva Maria K. Rütz; 2008 Spriger Verlag Berlin Heidelberg. [ ]

Ich denke, das Hauptproblem besteht darin, dass der Spender dann, wenn das Kind seine Daten kennt, nicht ausschließen kann, dass er für dieses Kind finanzielle Verpflichtungen eingehen muss. Im Allgemeinen wird das zwar nicht passieren, aber wer will schon ausschließen, dass ein junger Student z.B., der Geld braucht und dessen sozialer Vater verstorben ist oder sich nicht ausreichend um ihn bemüht (das kommt leider in jedem Familientyp vor), die soziale Vaterschaft anfechtet und den Spender stattdessen eintragen lässt? Das wäre dann ein finanzielles Problem sowohl für den Spender als auch für den Arzt, der dann mit Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden kann.

Deshalb fordern wir eine gesetzliche Situation, in der solche Risiken ausgeschlossen sind. Dann wird es auch mehr so genannte Yes-Spender geben. Das sind Spender, die bereit sind, dem erwachsenen Kind ein Kennenlernen zu ermöglichen.

Die Freistellung des Spenders und des Arztes von möglichen Unterhalts- (und Erb-)ansprüchen des Kindes ist im Sinne aller Beteiligten, denn:
- Der Spender geht kein finanzielles Risiko mehr ein.
- Der Arzt geht kein finanzielles Risiko mehr ein.
- Das Kind hat wie jedes andere Kind 2 Personen, einen sozialen Vater (oder im Fall von lesbischen Paaren neben seiner leiblichen Mutter eine soziale Mutter), der bzw. die für seinen Unterhalt sorgt, ist also anderen Kindern gegenüber nicht benachteiligt. Im Fall, dass es später einmal wissen will, wer sein Erzeuger ist, sind seine Aussichten, das herauszufinden, deutlich verbessert.
- Auch für die Eltern des Kindes ändert sich nichts zu ihrem Nachteil. Im Gegenteil werden sie sich deutlich besser dabei fühlen, wenn die Personen, die ihnen die Elternschaft ermöglichen, rechtlich besser abgesichert sind.

Desweiteren fordern wir, dass Sie bitte einmal gesondert festhalten, dass auch die Ehe und Familie von unfruchtbaren Paaren genauso wie jede andere Ehe und Familie dem besonderen grundgesetzlichen Schutz untersteht. Leider musste ich mir mehrfach in Debatten mit Politikern anhören, unsere Kinderwunschbehandlung wurde damals deshalb nicht bezahlt, weil es eben diesen grundgesetzlichen besonderen Schutz von Ehe und Familie gibt. Offenbar wird unsere Ehe und Familie nicht besonders anerkannt. Wir fühlen uns deshalb außerordentlich verletzt und diskriminiert. …

Mit freundlichen Grüßen
Liebe Grüße, Rebella
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rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Hier steht übrigens, wie es dann mit der Petition weiter gegangen ist: http://www.klein-putz.net/forum/viewtopic.php?t=76841

Die Petition wurde, nachdem sie sehr lange liegen gelassen wurde, 2013 abgelehnt.
Liebe Grüße, Rebella
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