Vielen Dank für die Antwort...RA Wagner hat geschrieben:Hallo Zaubermeisterin,
es ist richtig, dass für eine Erstattung der PKV eine Mitverursachung ausreichend ist. Es muss somit ein negativer Befund vorliegen (welcher nicht mit einem einfacheren Mittel, z.B. einem Medikament, behoben werden kann). Für eine Behandlungsmaßnahme, welche ausschließlich Ihrem Partner zugeordnet werden kann, werden von Ihrer PKV keine Kosten übernommen.
Außerdem ist für eine Kostenerstattung Voraussetzung, dass eine hinreichende Erfolgsaussicht (mindestens 15 %) besteht.
Bei ergänzenden Fragen können Sie mich gern direkt ansprechen.
Viele Grüße
RA Wagner
Kostenübernahme pKV - gKV
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