http://www.zeit.de/politik/deutschland/ ... rheiratete
Unverheiratete bekommen jetzt einen Zuschuss.
Ich habe dafür gekämpft, dass auch die Heterologe Insemination bezuschusst wird. Warum ist davon wieder keine Rede?
Oder bekommt man die KÜ, wenn man Spendersamen braucht und nicht verheiratet ist?
Liebe Grüße in die Runde.
Kostenübernahme für Unverheiratete - Jetzt Zuschuss
Kostenübernahme für Unverheiratete - Jetzt Zuschuss
Liebe Grüße, Rebella
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Super
Rebella, weist Du zufälligerweise ob sonst die üblichen Altersregelungen gelten?
Bei Wunschkinder.net kam die Frage auf: http://www.wunschkinder.net/forum/read/1/8420265
VG, Luzie
Rebella, weist Du zufälligerweise ob sonst die üblichen Altersregelungen gelten?
Bei Wunschkinder.net kam die Frage auf: http://www.wunschkinder.net/forum/read/1/8420265
VG, Luzie
Ich hab mal ein bisschen gegoogled. Die HP des Bundesfamilienministeriums ist leider noch nicht aktualisiert: http://www.bafza.de/aufgaben/foerderung ... ungen.html
Die Vorraussetzungen sind in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von von Maßnahmen der assistierten Reproduktion zu finden:
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Ab ... b=true.pdf, die letzte Änderung erfolgte am 23.12.2015
Leider befindet sich dort, neben der von Frau Schwesig durchgeführten Änderung, dass nun auch unverheiratete Paare den Zuschuss erhalten, auch ein Hinweiss dass die übrigen Voraussetzungen aus §27a SGB V erfüllt sein müssen. Die Altersregelungen bleiben also bestehen, ebenso darf kein Fremdsperma verwendet werden.
Desweiteren müssen sich, wie bereits vorher, auch die jeweiligen Länder an den Zuschüssen beteiligen. Eine Übersicht der teilnehmenden Bundesländer ist hier zu finden http://www.informationsportal-kinderwun ... stuetzung/
Nachtrag: Unverständlicherweise werden unverheiratet Paare beim Zuschuss schlechter gestellt als verheiratete. Sie bekommen für Versuch 1-3 einen Zuschuss von 12,5%, für Versuch 4 25% (verheiratete Paare bekommen für Versuch 1-4 25%). Ist natürlich besser als nichts, aber für mich trotzdem nicht nachvollziehbar.
Die Vorraussetzungen sind in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von von Maßnahmen der assistierten Reproduktion zu finden:
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Ab ... b=true.pdf, die letzte Änderung erfolgte am 23.12.2015
Leider befindet sich dort, neben der von Frau Schwesig durchgeführten Änderung, dass nun auch unverheiratete Paare den Zuschuss erhalten, auch ein Hinweiss dass die übrigen Voraussetzungen aus §27a SGB V erfüllt sein müssen. Die Altersregelungen bleiben also bestehen, ebenso darf kein Fremdsperma verwendet werden.
Desweiteren müssen sich, wie bereits vorher, auch die jeweiligen Länder an den Zuschüssen beteiligen. Eine Übersicht der teilnehmenden Bundesländer ist hier zu finden http://www.informationsportal-kinderwun ... stuetzung/
Nachtrag: Unverständlicherweise werden unverheiratet Paare beim Zuschuss schlechter gestellt als verheiratete. Sie bekommen für Versuch 1-3 einen Zuschuss von 12,5%, für Versuch 4 25% (verheiratete Paare bekommen für Versuch 1-4 25%). Ist natürlich besser als nichts, aber für mich trotzdem nicht nachvollziehbar.
- Chicoree72
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