Beihilfe lehnt ab - Hilfe

Rechtsanwalt Philipp-Alexander Wagner beantwortet hier Fragen rund ums Medizinrecht.

Achtung: Forum geschlossen, da uns Herr Wagner nicht mehr zur Verfügung steht.
Wer hat Ideen einer möglichen Nachfolge?

Moderator: RA Wagner

rebella67
Rang5
Rang5
Beiträge: 13586
Registriert: 10 Jan 2002 01:00

Beitrag von rebella67 »

Ja, da wird nicht Recht, sondern Psychologie angewandt. Man erlebt sowas heute in verschiedenen Bereichen.

Der Mensch ist in all diesen Fällen vollkommen uninteressant.
Liebe Grüße, Rebella
------------------------------------------
Benutzeravatar
Brezi
Rang0
Rang0
Beiträge: 7
Registriert: 16 Dez 2015 17:29

Beitrag von Brezi »

Pure Willkür leider und da muss ich sagen, dass es viel zu wenig Gerechtigkeit gibt in Deutschland. Wir sollten mal sehen, wie das in anderen Ländern läuft!
Annele
Rang0
Rang0
Beiträge: 12
Registriert: 18 Jul 2015 07:32

Beitrag von Annele »

Hallo ich wollte mal kurz noch berichten wie es weiter ging:

Hab bei der Beihilfe angerufen u mich beschwert, die Frau am Telefon war sehr nett u meinte sie könne sich auch nicht vorstellen, dass es nicht gezahlt wird. Sie hat dann mit ner anderen sachbearbeiterin telefoniert u meinte, das Geld wird in den nächsten Tagen überwiesen. 4 tage später kam dann ne erneute Ablehnung der Kosten!!!!!

Hab dann wieder dort angerufen u da meinte die gleiche Dame, dass ich es mit Widerspruch probieren solle.
Habe mir dann von meiner FÄ n Attest schreiben lassen, warum die Situation lebensbedrohlich war und warum ein Krankenhausaufenthalt unumgänglich war etc. das zusammen mit nem begründeten Widerspruch an die Beihilfe geschickt!

Und heute wars in der Post:
Die Kosten werden Nachbewilligt und übernommen. Geld ist schon eingegangen!!!!
Juhuuuu! Wir sind soooo dankbar, dass es doch noch geklappt hat!

Viele liebe Grüße
Anne
Benutzeravatar
Else13
Rang2
Rang2
Beiträge: 1387
Registriert: 25 Jan 2013 15:29

Beitrag von Else13 »

Juhuu, die Gerechtigkeit hat gesiegt :verneig: Freut mich sehr für dich, Anne :knuddel:
Gesperrt

Zurück zu „Kostenerstattung GKV und PKV bei klein-putz“