Sehr geehrter Herr Dr. Peet,
Ich bin letztes Jahr mit 42 durch icsi im Spontan Zyklus schwanger geworden. Leider endete die Schwangerschaft in der 10. SSW wegen Trisomie. Der Abbruch wurde per Absaugen durchgeführt. Seit dem habe noch 2 mal icsi Versuche im spontan Zyklus gehabt. Allerdings kam es bei beiden Versuchen nicht zur Einnistung. Kann es sein, dass durch das Absaugen meine GBMSchleimhaut kaputtgegangen ist?
Oder liegt es eher an meinem Alter?
Vielen Dank
Leni
Erfolg mit 43 Jahren durch icsi im Spontan Zyklus?
Moderator: Dr.Peet
Hallo Leni,
natürlich kann es prinzipiell sein, dass die Geb. mu. Schl.haut durch die Ausschabung gelitten hat. Aber eher liegt es an Ihrem Alter, dass es noch nicht geklappt hat. Die Chance in einem nat. Zyklus dürfte auch nicht höher als 5-8 % liegen.
Peet
natürlich kann es prinzipiell sein, dass die Geb. mu. Schl.haut durch die Ausschabung gelitten hat. Aber eher liegt es an Ihrem Alter, dass es noch nicht geklappt hat. Die Chance in einem nat. Zyklus dürfte auch nicht höher als 5-8 % liegen.
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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