Vaterschaftstest außerh. d. Fam. kann nicht erzwungen werden

Hinweis: offen zugänglich.

Moderator: Moderator-Aufklärung

Antworten
rebella67
Rang5
Rang5
Beiträge: 13586
Registriert: 10 Jan 2002 01:00

Vaterschaftstest außerh. d. Fam. kann nicht erzwungen werden

Beitrag von rebella67 »

Ich weiß nicht recht, wohin mit diesem Artikel:

http://www.sueddeutsche.de/panorama/kar ... -1.2956740

Vielleicht ist er aber hier im Aufklärungsforum am Besten platziert. Es geht nicht um eine reproduktionsmedizinische Behandlung, sindern um eine 66-jährige, die eine DNA-Probe von dem Mann verlangte, der ihr als Vater präsentiert wurde. Sie wollte gern Gewissheit haben, bekam aber leider kein Recht. ...
Liebe Grüße, Rebella
------------------------------------------
Benutzeravatar
Pebbles
Rang4
Rang4
Beiträge: 7729
Registriert: 30 Mär 2002 01:00

Beitrag von Pebbles »

Kapiere ich sowieso nicht?

ein Bekannter von mir wurde als dritter zum Vaterschaftstest gebeten (er war es dann auch nicht).
Wenn da eine Frau einen Mann als potentiellen Vater angibt, wird der ja zum Jugendamt eingeladen und dann geht das auch seinen Gang?

War die Frau jetzt unehelich oder wie oder was?
pebbles

:lol:

Verbringe die Zeit nicht mit der Suche nach einem Hindernis. Vielleicht ist keines da.
Benutzeravatar
Katharinchen
Rang4
Rang4
Beiträge: 6304
Registriert: 31 Jul 2006 00:24

Beitrag von Katharinchen »

Eher ein Kuckuckskind, das vom Postboten, Nachbarn gegenüber oder dem Bruder oder Cousin der
Freundin gezeugt wurde, weil die Mutter der Frau einfach nicht schwanger wurde trotz regelmäßigem
GV mit ihrem Ehemann.

Das war früher wohl nicht unüblich, wenn Männer zeugungsunfähig waren. Die Reproduktionsmedizin
gab es da ja noch nicht, also haben die Frauen die Sache eben selbst in die Hand genommen und
ein Kind mittels "Samenspende" mit bekanntem "Spender" gezeugt. Ich glaube sogar, dass das ein
offenes Geheimnis war, dass der unfruchtbare Vater mitgetragen hat, wenn die Frau außerhäuslichen
Sex hatte, um Nachkommen zu zeugen.
rebella67
Rang5
Rang5
Beiträge: 13586
Registriert: 10 Jan 2002 01:00

Beitrag von rebella67 »

Für die 66-jährige wird sich wohl das Jugendamt nicht mehr interessieren. ...

Weiß nicht, wie es ist, wenn der Staat dadurch noch eine Möglichkeit hätte, jemanden zum Unterhalt zu verpflichten. ...
Liebe Grüße, Rebella
------------------------------------------
Benutzeravatar
Katharinchen
Rang4
Rang4
Beiträge: 6304
Registriert: 31 Jul 2006 00:24

Beitrag von Katharinchen »

Im Nachhinein? Von einem ca. 90-jährigen oder älteren Mann? Kann ich nicht glauben.
rebella67
Rang5
Rang5
Beiträge: 13586
Registriert: 10 Jan 2002 01:00

Beitrag von rebella67 »

Mißverständnis, Katharinchen.

Ich meinte mit meinem zweiten Satz nicht den Fall der 66-jährigen, sondern einen Fall, bei dem ein solcher Test für den möglichen Vater eines minderjährigen Kindes anstehen würde.
Liebe Grüße, Rebella
------------------------------------------
lucas
Rang0
Rang0
Beiträge: 104
Registriert: 21 Jan 2014 19:31

Beitrag von lucas »

Katharinchen hat geschrieben:
Das war früher wohl nicht unüblich, wenn Männer zeugungsunfähig waren. Die Reproduktionsmedizin
gab es da ja noch nicht, also haben die Frauen die Sache eben selbst in die Hand genommen und
ein Kind mittels "Samenspende" mit bekanntem "Spender" gezeugt. Ich glaube sogar, dass das ein
offenes Geheimnis war, dass der unfruchtbare Vater mitgetragen hat, wenn die Frau außerhäuslichen
Sex hatte, um Nachkommen zu zeugen.
Nicht nur früher!
Es besteht doch auch heute noch die Möglichkeit
sich den Kinderwunsch mittels der Hilfe eines privaten Samenspenders zu erfüllen
Antworten

Zurück zu „ Informationen rund um das Thema Aufklärung“