Auftraggeber einer kommerziellen Leihmutter dürfen Eltern se

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free
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Auftraggeber einer kommerziellen Leihmutter dürfen Eltern se

Beitrag von free »

Nun auch mit gespendeten Eizellen:Auftraggeber einer kommerziellen Leihmutter dürfen Eltern sein.
Deutsche Auftraggeber einer bezahlten Leihmutter im Ausland können nach der Geburt des Kindes die Anerkennung ihrer Elternschaft durch hiesige Gerichte verlangen.
Auch wenn die Leihmutter ihre Dienste allein aufgrund einer finanziellen Notlage anbietet und die Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist, können die Eltern aus Kindeswohlgründen rechtlich anerkannt werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Montag veröffentlichten Beschluss. (AZ: XII ZB 224/17) Habe ein ausländisches Gericht vor der Geburt des Kindes den Auftraggebern die Elternschaft zugesprochen, sei das für deutsche Gerichte bindend, hieß es.

Damit bekam ein Ehepaar aus dem Raum Braunschweig recht. Mit gespendeten Eizellen und dem Samen des Mannes hatte es durch eine Leihmutter im US-Bundesstaat Colorado Zwillinge austragen lassen. Die Frau erhielt dafür unter anderem ein Entgelt von 23.000 US-Dollar sowie einen monatlichen Unterhalt von 3.000 US-Dollar während der Schwangerschaft. Kurz vor der Geburt erklärte ein US-Gericht das Paar zu den rechtlichen Eltern der Zwillinge. In Deutschland wurde ihnen zwar die Vormundschaft übertragen, als rechtliche Eltern wurden sie von deutschen Gerichten jedoch nicht anerkannt.
https://www.evangelisch.de/inhalte/1527 ... ltern-sein
Zuletzt geändert von free am 11 Apr 2019 11:58, insgesamt 1-mal geändert.
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