Unser 1. IVF-Versuch war leider negativ. Nun frage ich mich, ob es Sinn macht, einfach so in den nächsten zu starten, oder ob vorher weitere Untersuchungen durchgeführt werden sollten?
Bei mir selbst wurden bislang Zyklusmonitoring und Eileiterdurchgängigkeitsprüfung durchgeführt. Einzige Auffälligkeit war, dass der linke Eileiter schwer durchgängig scheint.
Die Spermiogramme meines Mannes waren unauffällig.
Bei der 1. IVF wurden mir 11 Eizellen entnommen, 8 davon waren reif, 7 davon ließen sich befruchten. Leider hatten fast alle befruchteten Eizellen Vakuolen, sodass wir keine Kryo durchführen können.
Gibt es weitere Diagnostik, die vor einem nächsten IVF-Versuch gemacht werden sollte?
weitere Diagnostik nach 1. IVF?
Moderator: Dr.Peet
Hallo,
abhängig von Ihrem Alter ist die SS Rate ja nicht höher als 40-45% (MAX).
Daher ist eher vor der 2. Runde noch keine "überzogene" Umgebungsdiagnostik angezeigt.
Grüße
Peet
abhängig von Ihrem Alter ist die SS Rate ja nicht höher als 40-45% (MAX).
Daher ist eher vor der 2. Runde noch keine "überzogene" Umgebungsdiagnostik angezeigt.
Grüße
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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