Guten Tag Herr Dr. Peet,
ich habe ein paar Fragen. Meine spanische Kinderwunschklinik hat mir den ERA Test nach 1 erfolglosen Transfer (Kryo aus EZS) empfohlen, da keine Einnistung stattgefunden hat und alle Voraussetzungen wohl optimal waren.
Ich mache also diesen Zyklus den ERA Test.
1.) Ich nehme seit 04.01. Progynova.
Da werde meine Gynäkologin noch meine Kinderwunschklinik in Deutschland die Biopsie macht, muss ich dafür nach Spanien fliegen und das ist erst am 25.01. möglich. Normalerweise sollte die Biopsie bereits am 21.01. stattfinden. Sehen Sie an dem späteren Zeitpunkt ein Problem?
2.) Ich soll laut Plan Progesteron ab 20.01. abends um 20 Uhr in Form von Prolutex spritzen, ab 21.01. dann immer morgens und abends je eine Spritze. Die Biopsie soll am 25.01. um 11.30 Uhr sein.
Das verwirrt mich etwas, da ich dachte die Biopsie soll 120 Stunden nach der Einnahme von Progesteron sein. Das wären in meinem Fall aber nur 111,5 Stunden. Geht das auch in Ordnung oder soll ich hier nochmals nachfragen?
Vielen Dank für Ihre Antworten bereits im Voraus.
Fragen zum ERA Test
Moderator: Dr.Peet
Hallo,
normaler weise erfogt die ERA Biopsie nach 5 kompletten Progesterontagen.
Biopsie am 25.1., also Prog ab 20.1. korrekt. Aber deshalb nach Spanien?????
Grüße
Peet
normaler weise erfogt die ERA Biopsie nach 5 kompletten Progesterontagen.
Biopsie am 25.1., also Prog ab 20.1. korrekt. Aber deshalb nach Spanien?????
Grüße
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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