Sehr geehrter Herr Dr. Peet,
mein Glukosetoleranztest war vor der Schwangerschaft noch im Normbereich, jedoch im Grenzbereich. Ich nehme daher Metformin 2000 mg täglich. Nun bin ich nach fünf Jahren endlich schwanger nach einem Kryotransfer und kann es noch gar nicht glauben. Kann Metformin in der Schwangerschaft weitergenommen werden und wann muss es abgesetzt werden? Meine Frauenärztin ist sich unsicher bezüglich der Einnahme, da ein geringes Fehlbildungsrisiko damit verbunden ist. Wie sehen Sie das?
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Glühwürmchen
Metformin
Moderator: Dr.Peet
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Metformin
Gluehwuermchen111
Hallo,
da ist der Erkenntnisstand uneinheitlich. Manche sagen so, andere so. Ich würde wohl die Dosis reduzieren /halbieren und in der 12. Woche absetzen. Eine gute Kontrolle Ihres BZ Stoffwechsels ist empfehlenswert.
Grüße
Peet
da ist der Erkenntnisstand uneinheitlich. Manche sagen so, andere so. Ich würde wohl die Dosis reduzieren /halbieren und in der 12. Woche absetzen. Eine gute Kontrolle Ihres BZ Stoffwechsels ist empfehlenswert.
Grüße
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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