Prof. Leyendecker: Kommentar zur Bioethik in Deutschland

Benutzeravatar
Veronique
Rang1
Rang1
Beiträge: 907
Registriert: 03 Nov 2001 01:00

Prof. Leyendecker: Kommentar zur Bioethik in Deutschland

Beitrag von Veronique »

Hi Leute,

ich kopier euch mal einen aktuellen Kommentar von Prof. Leyendecker zum ESchG in Deutschland rein: (Quelle ist das medizin. Info-Portal Ferticonsult)

-----------------------------------------------------------------

Roulette, Gesundheit und Menschenwürde
Ein Kommentar zur gesetzlichen Situation zur Bioethik in Deutschland
von Professor Gerhard Leyendecker, Darmstadt



Im Jahr 2002 wurden in Deutschland etwa 90000 Behandlungen der künstlichen Befruchtung bei etwa 53000 Frauen oder Paaren durchgeführt. In den letzten zehn Jahren addierte sich die Zahl behandelter Paare auf ca 500.000. Mittlerweile leben in Deutschland mehr Kinder nach künstlicher Befruchtung als manche Großstadt Einwohner zählt. Der Prozentsatz der durch künstliche Befruchtung geborener Kinder wird auf 3% pro Jahr geschätzt. Fasst man die Menschen zusammen, die als betroffene Paare, als Eltern, Großeltern oder informierte und mitfühlende Freunde mit der künstlichen Befruchtung in Berührung kamen, so geht diese Zahl mittlerweile in die Million. Still und leise hat sich in Deutschland ein Einstellungswandel vollzogen – zumindest erkennbar an der wachsenden Zahl derjenigen, die diese medizinische Hilfe und damit diesen Zivilisationsgewinn für sich in Anspruch nehmen. Und nicht wenige dieser Menschen wissen auf Grund eigener Erfahrung, daß die gesetzliche Situation zur Bioethik in Deutschland z. T. menschenfeindlich ist und gegen die Menschenwürde verstößt.

Undenkbar wäre es wohl, dass ein Jan Ross heute im Feuilleton der FAZ unter der Überschrift "Sex im Glas" erneut seine Meinung kundtun könnte, dass der eigentliche "Sexskandal" in der englischen Boulevardpresse nicht das Enthüllen des Privatlebens der englischen Politiker sondern das – wie kann man nur - positive Berichten über die Erfolge der Reproduktionsmedizin sei. Auch wird sich jener protestantische Kirchenfürst nicht ohne ein gewisses Schamgefühl an die damalige Politik-Talkshow erinnern, in der er zum Besten gab, dass der eigentliche Sinn der Reproduktionsmedizin die Gewinnmaximierung derjenigen sei, die sie betreiben. Nicht wenige jener Moderatorinnen, die wieder und wieder in Talkshows erfolglos behandelte Frauen mehr zur Quotensteigerung als zur Abschreckung präsentierten, haben sich am Ende ihrer eigenen reproduktiven Phase noch schnell einer solchen Behandlung unterzogen. Eine zur FAZ-Gruppe gehörende Ärztezeitung mokierte sich darüber, dass einem der beiden Begründer der künstlichen Befruchtung, Professor R.G. Edwards, der König-Feisal-Preis für seine bahnbrechende Leistung verliehen wurde (der Nobel-Preis wird nur für Leistungen in der theoretischen Medizin vergeben).

Es war dies jedoch das Klima, welches mit dazu beitrug, dass einmalig in der zivilisierten Welt mit Ausnahme der Schweiz (die sich dem deutschen Vorgehen anschloss) ein Gesetz, nämlich das Embryonenschutzgesetz, geschaffen wurde, welches eine Art "Roulettespiel" in die ärztliche Behandlung einführt. Die Folge sind verringerter Gesundheitsschutz für Mutter und Kind und großes Leid durch Misserfolg der Behandlung, vermeidbar häufige Behandlungsversuche, vermeidbare Mehrlingsschwangerschaften mit vorzeitiger Wehentätig und häufig viel zu früh geborenen Kindern, die manchmal nicht überleben oder für immer geschädigt bleiben.

Ursache dieses Roulettespiels und damit des gesundheitspolitischen und ethischen Skandals ist die gesetzliche Bestimmung, dass im Reagenzglas nur so viele Embryonen erzeugt werden dürfen, wie in dem selben Behandlungszyklus in die Gebärmutter übertragen werden sollen (maximal drei), folglich die Entscheidung für die Auswahl zur Generierung von Embryonen im Stadium der Eizelle getroffen werden muß, aber nur etwa jede sechste durch hormonelle Stimulation gewonnene Eizelle überhaupt die Chance für eine Schwangerschaft birgt, ihr dies jedoch unter dem Mikroskop nicht angesehen werden kann. Es ist daher ab einem sehr frühen Behandlungsstadium nicht dem medizinischen Können sondern weitgehend dem Zufall überlassen, ob eine Einlings- oder Mehrlingsschwangerschaft, eine Fehlgeburt oder auch gar keine Schwangerschaft resultiert. Dieser Zufall führt zu einer Schwangerschaftsrate von ca 25% pro Behandlungszyklus und einer ebenso hohen Rate von risikoreichen Zwillingsschwangerschaften. Beides liegt weit unter bzw. über dem medizinisch erreichbaren und akzeptablen Niveau.

Das zivilisierte westliche Ausland unter Einschluss von Österreich zeigt die pragmatische, medizinisch sinnvolle und gleichzeitig humane Alternative: Die Auswahl der Embryonen erfolgt am dritten Tag oder besser noch am fünften Tag der Kultur. Die meisten Embryonen (ca 70%) erleiden bis dahin im Reagenzglas das gleiche Schicksal, welches ihnen auch unter natürlichen Bedingungen widerfahren wäre: Sie erreichen nicht das Bläschenstadium als notwendige Voraussetzung für eine erfolgreiche Einnistung. Von den wenigen zeitgerecht entwickelten Embryonen wird nur einer und zwar derjenige in die Gebärmutter gespült, der – lichtmikroskopisch erkennbar die größtmögliche Chance einer Schwangerschaft bietet. Dies ist keine Selektion sondern eine Verbesserung der Chance, das eigentliche Ziel der Therapie, nämlich eine intakte Einlingschwangerschaft zu erzielen. Die Schwangerschaftsrate beträgt 40-50% bei praktisch kompletter Vermeidung von Zwillingsschwangerschaften. In der Regel bleiben bei diesem Vorgehen nach den Erfahrungen im Ausland ein bis zwei Embryonen übrig, die auch zu einer Schwangerschaft hätten führen können. Auf Wunsch des Ehepaares werden sie für einen eventuell erforderlichen weiteren Behandlungsversuch oder für eine weitere Schwangerschaft eingefroren oder aber verworfen. Bernhard Schlink hat in einer Argumentationskette auf den Opfercharakter dieses Verwerfens hingewiesen, ein Opfer für das Wohlergehen der Frau, der Schwangerschaft und des späteren Kindes. Der Begriff "Opfer" ist in unserer Gesellschaft mit einem gewissen Angstgefühl verbunden aber grundsätzlich positiv besetzt, und in der Tat werden mindestens seit der Jungsteinzeit (Abraham und Isaak) bis heute, wie Schlink darlegt, zuweilen extreme Opfer unter bestimmten Umständen von Mitgliedern der Gesellschaft erwartet ("Kinder und Frauen zuerst"). Die moralische Rigorosität, hierin eine Verletzung der "Menschenwürde" des Embryos im Reagenzglas zu sehen, ist geradezu unanständig angesichts der Haltung zur "Menschenwürde" des Embryos im Mutterleib. Ebenso unanständig ist es, mit dem Argument der Verfehlung der "Väter" (Jürgen Busche) vor 60 Jahren heute Menschen vermehrtem Leid auszusetzen. Dies führt im Ausland zu einer gewissen Fassungslosigkeit, weil wieder einmal auf Seiten der Führungselite zu sehr in Extremen gedacht wird. Der Missbrauch des Embryos kann auch ohne Vernachlässigung des Gesundheitsschutzes von Mutter und Kind verhindert werden, wie die pragmatische Entwicklung der Bioethik im Ausland zeigt.

Der unverkennbar gegenwärtig unternommene politische Versuch, Deutschland im Bereich der Bioethik auf das westliche zivilisatorische Niveau anzuheben, erzeugt gleichwohl ein gewisses Unbehagen. Dies liegt nicht so sehr an der an sich begrüßenswerten Tatsache als solcher sondern vielmehr an der verwendeten Argumentation. Offenbar glaubt man, eine Lockerung der bioethischen Rigidität nur über die Angsteinflössung, indem nämlich durch Verzicht auf die embryonale Stammzellforschung der wissenschaftliche Anschluß an das Ausland verloren ginge und wichtige Heilverfahren, z.B. gegen Parkinson oder Herzversagen nicht in Deutschland entwickelt würden. Letzteres appelliert an die mögliche Angst der meist schon älteren Entscheidungsträger, ihnen könnte im Falle einer eigenen Erkrankung eine dann notwendige Therapie nicht zur Verfügung stehen. Die aber bereits jetzt schon bestehende Not der Mütter und das Leid der Kinder durch ein medizinisches Lotteriespiel reichen als Argument in unserer Gesellschaft nicht aus – offenbar kommt sie den Ignoranten und "Moralaposteln" in Politik, Kirche und Feuilleton erst gar nicht in den Sinn. Nebenbei: Eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes, wie oben dargelegt, würde mehr Kosten einsparen als die hälftige finanzielle Belastung der Kinderwunschpaare durch die neue Gesetzgebung im Gesundheitswesen und gleichzeitig zu mehr Kindern führen. Unter vielen Aspekten ist Deutschland eben ein mental bis auf die Knochen kinder- und familienfeindliches Land.
Benutzeravatar
Paulina
Rang1
Rang1
Beiträge: 518
Registriert: 11 Jul 2001 02:00

Beitrag von Paulina »

Stimme zu 100% zu!!!
Benutzeravatar
Birgit~
Rang1
Rang1
Beiträge: 271
Registriert: 18 Sep 2002 12:12

Beitrag von Birgit~ »

Hi Rebella,

vielen Dank für diesen interessanten Hinweis, auf den Sondernewsletter Nr.9 von Prof. Leyendecker

- > link : http://www.gynaktuell.de/newsletter.php3?id=82 )

Mir hat das sehr gut gefallen, wie er die aktuelle Gesetzgebung als “ Ursache dieses Roulettespiels und damit des gesundheitspolitischen und ethischen Skandals “ bezeichnet und viele andere typische Unterstellungen und Bewertungen entkräftet !

Bemerkenswert in Bezug auf das Eschgesetz fand ich allerdings seine Aussage, daß (in bestimmten Fällen) wegen grundgesetzlicher Bestimmungen nicht – wie im Eschgesetz formuliert alle (3) Embryonen – wenn sie über das PN-stadium hinaus kultiviert werden – transferiert werden müssen ?! :
Nach dem grundgesetzlich verankerten Recht auf „informationelle Selbstbestimmung“
kann ein Paar bei Vorliegen von zwei oder drei expandierten Blastozysten an Tag P+5
sich dafür entscheiden, dass zwecks Vermeidung einer Mehrlingsschwangerschaft nur
ein Embryo transferiert wird.

Seite 17; Infobroschüre zu IVF/ ICSI ; Klinikum Darmstadt/ Frauenklinik; Prof. Leyndecker
Quelle: http://www.gynaktuell.de/pdf/00000058.pdf
LG Birgit
Benutzeravatar
Veronique
Rang1
Rang1
Beiträge: 907
Registriert: 03 Nov 2001 01:00

Beitrag von Veronique »

:D Hi Birgit -

Rebella?????!!??? :wink: :wink: :wink:

Die Fragestellung, was passiert, wenn "zu viele" gutaussehende Blastos entstehen sollten, habe ich mit unserem Repro-Doc damals durchexerziert, weil ich eine Mehrlings-SS unbedingt vermeiden wollte.
Er hat mich mehr oder weniger hinter vorgehaltener Hand darauf aufmerksam gemacht, dass ich am Tag des Transfers sagen kann "hoppla, heut' will ich aber nur noch 1 oder 2". Er dürfe mir dann in diesem Fall nicht mehr Embys transferieren, weil es ja Körperverletzung wäre. Es gibt also einen widersprüchlichen Rechtsraum.
Großer Nachteil in Deutschland: die Embys, die man dann doch nicht zurückhaben möchte, kann man nicht konservieren! Jedes konservierte Emby muss von den Repro-Docs zentral gemeldet werden (das passiert durchaus, aber sehr selten, dass im Ausnahmefall / Notfall kein Emby-Transfer stattfinden kann und Embys konserviert werden), und das macht natürlich niemand gerne.
Man muss sich also in D dafür entscheiden, dass die Embys im Müll landen... Klasse...

LG Vero :D
LOUIS ARTHUR ist da! *14.05.04

Bild
Benutzeravatar
Birgit~
Rang1
Rang1
Beiträge: 271
Registriert: 18 Sep 2002 12:12

Beitrag von Birgit~ »

Liebe Vero, :D

sorry,...

nach dem Lesen des Artikels war ich so richtig "rebellisch" gelaunt - > daher wohl meine "Freud´sche Fehlleistung."

Leider wurde mir (in Wi) damals überhaupt nichts zu dieser späteren Entscheindungsmöglichkeit gesagt ( und auch sonst fast nichts.. :-? :P )

5 v. 9 waren befruchtet - > weil ich nur 2 wollte - > die anderen 3 verworfen

informiert wurde weder vorher noch nachher darüber - fand nur zufällig auf der
Rückseite meines Stimuplans PN = 0 ....

Nochmals Danke für die Aufklärung ...

und noch alles Gute für Deine (Rest) - SS-Zeit. :wink:

Viele Grüsse,

Birgit
rebella67
Rang5
Rang5
Beiträge: 13586
Registriert: 10 Jan 2002 01:00

Beitrag von rebella67 »

Hallo Vero, danke für den Artikel. Im Gegensatz zu Birgit bekomme ich bei solchen Artikeln immer sehr gute Laune, denn sie geben mir die Hoffnung, daß sich doch noch mal was ändert. Ich nehme den Artikel in meine Sammlung auf und auch die Argumentation um den dritten nicht übertragenen, verworfenen und nicht eingefrorenen Embryo. Was ich nicht ganz verstehe, ist, daß die auf geänderten Wunsch der Frau nicht übertragenen Embryonen nicht eingefroren werden dürfen, weil dieser Fall an ein Register gemeldet werden muß. Na und? Dann wird das eben an das Register gemeldet. Es wäre also schön, wenn Du das hier noch einmal einleuchtender erklären kannst. Es wäre ja auch nicht korrekt, jetzt überall zu schreiben, dieser Embryo muß vernichtet werden, wenn es doch eine Chance zum Einfrieren gäbe. Liebe Grüße, Rebella
Benutzeravatar
Birgit~
Rang1
Rang1
Beiträge: 271
Registriert: 18 Sep 2002 12:12

Beitrag von Birgit~ »

Hallo Vero u. Rebella,

wie ich ja oben bereits schrieb, “mir hat das sehr gut gefallen ... “, werte ich solche veröffentlichten Artikel natürlich auch für mich sehr positiv ( daher suche ich auch so gern danach - “rebellisch“ ist nichts Negatives für mich) weil “noch“ überwiegend vorherrschende Vorurteile fundiert widerlegt oder relativiert werden.

Beim Lesen kam mir manches aus den 1000Fragen -Debatten bekannt vor – dort entgegnete man mir z.B.– das europäische Ausland sei “moralisch tieferstehend“ ... draüber sollte man eigentlich nur schmunzeln – aber selbst Prof. Leyendecker sieht die Notwendigkeit, dies anzusprechen, da es sich eben nicht nur um „verdrehte Einzelmeinungen“ aus irgendeinem Internetforum handelt, sondern um die Haltung derer, welche das deutsche Eschgesetz als unabänderlich betrachten.

Weiterhin zu Hoffnng Anlass gebend, fand ich die aktuelle Verlautbarung d. bayrischen Ethik – kommission ( v. Stoiber eingesetzt - eigentlich als Gegenpol zur nationalen und zur liberalen rheinland-pfälzischen Ethik-komission gedacht war ) PID unter Einschränkung zuzulassen - > durch einen eigentlich kritisch gemeintenTAZ-Artikel wurde ich darauf aufmerksam: http://www.taz.de/pt/2004/01/16/a0338.nf/text - mich hat´s gefreut :P

Dazu gehört auch das aktuelle Statement im Ärzteblatt von Ethikratmitglied Prof. Dr. theol. Richard Schröder
( http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=40185 ) indem endlich mal differenziert dargestellt wurde, daß die dem Eschgesetz zugrunde liegende formelhafte Postulierung : “Verschmelzung von Ei – u. Samenzelle = Mensch = Menschenwürde“ den biolog. zugrundeliegenden Zusammenhängen nicht angemessen ist.

Solange aber Politiker in gesundheitspolitischen Verlautbarungen Künstliche Befruchtung u. Schönheits-Ops ( Höppner ) vom Stellenwert gleichsetzen – Entscheidungsträger wie z.B. die Juristin u. angebl. Gesundheitsexpertin Bender Psychotherapien als erfolgreiche Behandlungsalternative zur KB bei Sterilität vorschlägt –
Solange die öffentliche Meinung eher von einer seltsamen Koalition von wertkonservativer Grundhaltung und im Trend liegenden “Natürlichkeitsideologie“ geprägt wird ,
und medienwirksam amerikanische Fehlentwicklungen in der Repromedizin 1 zu 1 auf Europa übertragen, aber das Für u. Wider der unterschiedlichen europäischen Regelungen und der real existierenden Verhältnisse erst gar nicht thematisiert wird, sondern vorwiegend ..

Skandalisierung von spektakulären Einzelfällen ( Antinoris Fälle - Zeugung mit Samen eines verstorbenen Vaters – Streit um Kryos nach Scheidung – geklonte Sektenkinder ...) zur Quotenerhöhung dienen,

solange nach wie vor Politikerpläne existieren “Biologie, Lebenswege u, Schicksal“ ( - > http://www.taz.de/pt/2003/11/11/a0099.nf/text ) zu bestrafen ..

..freue ich mich über jeden öffentlichen Beitrag, der die Lebenswirklichkeit und Situation ungewollt Kinderloser Paare in D realistisch darstellt - mit Selbstmitleid hat das nichts zu tun - sondern nur mit Gerechtigkeit.

Viele Grüsse, Birgit
Benutzeravatar
Veronique
Rang1
Rang1
Beiträge: 907
Registriert: 03 Nov 2001 01:00

Beitrag von Veronique »

Ja, hallo Birgit & Rebella!

Wie kann ich das erklären....es gibt natürlich immer rein theoretisch die Not-Möglichkeit, auch Embys zu konservieren. Vor längerer Zeit wurde ja z.B. auch in einem Tagesspiegel-Porträt über Doc Peet erwähnt, dass bei ihm in der Praxis mehrere solcher Not-Embys konserviert wurden/werden. Wie sie zustande kamen, weiß ich aber nicht.

Ich hatte damals nachgeforscht, ob Paare den Fall in der Praxis schon durchexerziert haben, sprich auf dem Transfertisch einen oder mehrere Embys in letzter Minute abgelehnt haben. Dazu habe ich ein paar "Stimmen" bekommen, Tenor war, dass die abgelehnten Embys direkt im Müll landeten und eine Konservierung nicht möglich gewesen sei.

Es würde natürlich stark auffallen, wenn ein Doc viele Embys als "Notkonservierung" melden würde, sehr schnell bestünde der Verdacht m.E., dass er durch Ausnutzung des widersprüchlichen Rechtsraums seinen Patienten doch systematisch die in Deutschland verbotene Konservierung von Embys möglich macht. Auf größeren Ärger haben wahrscheinlich die wenigsten Docs Lust; deswegen wandern die abgelehnten Embys wohl weiterhin auf den Müll.

Im Einzelfall kann das natürlich Verhandlungssache sein...das will ich nicht ausschließen.
Momentan gehen die Docs in D. ja auch unterschiedlich mit der juristischen Lücke um; einige, die wenigsten (Namen weiß ich leider nicht mehr) informieren ihre Patienten ganz offensiv darüber, andere nur auf Nachfrage und hinter vorgehaltener Hand.

Der Konflikt beruht ja auf der Absichtserklärung: es dürfen nur so viele Embys weiterentwickelt werden, wie das Paar beabsichtigt zurückzunehmen, allerhöchstens drei natürlich. Aber wenn man schon von vornherein beabsichtigt, nur 1 oder 2 zurückzunehmen, erst aber so tut, als ob man drei wolle, die alle weiterentwickeln lässt....tja, dann darf ja auch nicht im vorhinein geplant werden, was mit den überzähligen Embys geschieht....öööhh, ich hoffe, ihr könnt meinen Ausführungen folgen.

Es wäre wirklich interessant, einen Praktiker (=Doc) zu dem Thema zu befragen, sprich wie derzeit die Lage aussieht und wie sie solche Angelegenheiten "handeln".

LG von Vero :P :P
LOUIS ARTHUR ist da! *14.05.04

Bild
rebella67
Rang5
Rang5
Beiträge: 13586
Registriert: 10 Jan 2002 01:00

Beitrag von rebella67 »

Hallo Veronique, Deine Erklärung der Sachlage leuchtet mir ein. Das kann man dann ja auch so für die Argumentation verwenden. Mal schauen, wo es sich anbringen läßt. Gruß, Rebella
embryo
Rang0
Rang0
Beiträge: 1
Registriert: 23 Jun 2003 21:50

Notkryo von Embryonen

Beitrag von embryo »

Die notfallmäßige Kryokonservierung von Embryonen wird meist durchgeführt wenn der Transfer aus z.B. anatomischen Möglichkeiten nicht funktioniert,d.h. der Arzt mit dem Katheter nicht "rein"kommt. Oder bei Überstimulation, wenn die Frau bei Schwangerschaftseintritt (und damit verbunden weitere Hormonproduktion) einem zu starken Risiko ausgesetzt wäre. Das muss dann der ÄK gemeldet werden, ist aber auch nicht weiter schlimm. Gruss an alle. embryo
Antworten

Zurück zu „Embryonenschutzgesetz“