Sehr geehrter Herr Dr.Peet,
Was würden sie noch empfehlen vor dem nächsten Transfer zu überprüfen oder zu behandeln?
Bis jetzt wurde nach ET meist nur Progesteron eingenommen.
Wären weitere Medikamente empfehlenswert?
EMMA-Igenomix ?
HALO oder SFI bei meinem Mann? wir haben immer eine 80% Befruchtungsrate!
Immunologie Reichel-Fentz?
Präventive Gabe von Heparin ab Transfer?
Ich danke Ihnen sehr für Ihre Zeit und Hilfe.
Beste Grüße
Melone
Frage an Dr.Peet zum 7.Transfer
Moderator: Dr.Peet
Frage an Dr.Peet zum 7.Transfer
Zuletzt geändert von Melone88 am 22 Jan 2019 07:49, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo,
inzw. ist 1x ein Transfer nach ERA Zeitverschiebung erfolgt. Dadurch hatten Sie dann wohl die altersentsprechende SSRAte. 100% ist ja nicht zu erreichen.
Progesteron am Auslösetag < 1,5?
Zusätzliche Massnahmen, die nicht schaden, aber helfen könnten: Östrogen in 2. Zyklushälfte/ Heparin.
EMMA uns ALICE sind junge, hoffnungsvolle Verfahren. Wir fangen gerade an, damit Erfahrungen zu sammeln.
Grüße
Peet
inzw. ist 1x ein Transfer nach ERA Zeitverschiebung erfolgt. Dadurch hatten Sie dann wohl die altersentsprechende SSRAte. 100% ist ja nicht zu erreichen.
Progesteron am Auslösetag < 1,5?
Zusätzliche Massnahmen, die nicht schaden, aber helfen könnten: Östrogen in 2. Zyklushälfte/ Heparin.
EMMA uns ALICE sind junge, hoffnungsvolle Verfahren. Wir fangen gerade an, damit Erfahrungen zu sammeln.
Grüße
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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