Re: Antwort des Bundesgesundheitsministerium
Verfasst: 31 Jul 2003 11:48
Hallo Zusammen !
So jetzt habe ich auch eine Antwort auf meinen, u.a., zweiten Brief..., den ich gestern erhalten habe ( beigefügter Annhang ist: Eckpunkte der Konsensverhandlungen zur Gesundheitsreform, mit Datum vom 22. Juli 2003 ):
Sehr geehrte Frau ....,
sehr geehrter Herr ....,
vielen Dank für Ihr weiteres Schreiben vom 30.06.2003.
Nach Ergebnissen der Konsensverhandlungen zur anstehenden Gesundheitsreform ist die ersatzlose Streichung der Leistung der künstlichen Befruchtung aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr vorgesehen. In den " Eckpunkten der Konsensverhandlungen zur Gesundheitsreform " heißt es hierzu wie folgt:
" Der Anspruch auf Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung wir zumutbar eingeschränkt ( Reduzierung auf 3 statt 4 Versuche, Altersgrenzen zwischen 25 und 40 Lebensjahren für Frauen bzw. 50 Lebensjahren bei Männern ) und mit einer Eigenbeteiligung von 50% belegt. "
Diese Eckpunkte werden nunmehr in Gesetzesform umzusetzen sein. Das weitere Gesetzgebungsverfahren bleibt dabei abzuwarten.
Mit freundlichen Grüssen
Im Auftrag
Unterschrift
Hans-Robert Holzbach
Tja, was steht darin, was wir noch nicht wissen...
Aber keiner kann uns momentan sagen, welche Kosten wir zur Hälfte selbst tragen sollen, oder wohin wir die Hälfte der Kosten zahlen sollen, oder ob es Vorgaben geben wird wie hoch die Behandlungsgebühren bzw. Medikamentengebühren sein werden...
Das ist für uns Alle doch von äußerster Wichtigkeit.
Aber da sollen wir eben abwarten...
Aber die Gesundheitsreform hat´s ja in sich...
Habe eben gelesen, daß schon eine ganz fette Ohrfeige den " Machern " ausgeteilt wurde ( auf der T-Online-Startseite, 31.07.2003 ):
lt. Wissen der Bild-Zeitung werden, zum August 2003, zwanzig ( 20 !!! ) BKK´s Ihre Beitragsätze erheblich anheben...
Tja, Manche haben es ja vorausgesagt, wollte Denen niemand glauben ?!
Da wird es noch einige Debatten geben, im Bundestag, gehe ich von aus...
Also müssen wir " am Ball " bleiben...
Folgendes habe ich geschrieben:
Sehr geehrte Frau Dr. Friede-Mohr,
wir danken Ihnen für die Beantwortung unseres Schreiben.
Ihren Erläuterungen ist Folgendes zu entnehmen:
Das bisherige Gesetz unterscheidet wie folgt:
1) § 27 a SGB V: Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft wie IUI,
IVF und ICSI
2) § 27 SBG V: Maßnahmen zur Krankenbehandlung = Beseitigung
organischer Schäden: Bauchspiegelung, Gebärmutter-
spiegelung etc.
Während § 27 a SGB V ( künstliche Befruchtung ) ersatzlos gestrichen werden soll, bleibt " 27 SBG V erhalten.
Endometriose, Gebärmutterpoypen, Zysten, Myome, verschlossene Eileiter etc. werden auch weiterhin behandelt, künstliche Befruchtungen gibt es aber nicht mehr.
Ich hoffe, daß der Unterschied, den der Gesetzgeber macht, deutlich wurde.
Uns ist es unverständlich, daß KRANKHEITEN, die zur Sterilität führen ( und größtenteils nur durch künstliche Befruchtung zu beheben sind ), weiterhin durch die Versichertengemeinschaft getragen werden.
Die Akzeptanz der Krankheiten, welche die Sterilität ausmachen, schließt demzufolge, unserer Meinung nach, u n a b d i n g b a r, die weiterführende Behandlung mit künstlicher Befruchtung mit ein.
Unter diesen Gesichtpunkten bitte ich Sie mir eine konkrete Erklärung zu der Unterscheidung der o.g. beiden Paragraphen zu geben,
und verbleibe
Mit freundlichen Grüssen
So jetzt habe ich auch eine Antwort auf meinen, u.a., zweiten Brief..., den ich gestern erhalten habe ( beigefügter Annhang ist: Eckpunkte der Konsensverhandlungen zur Gesundheitsreform, mit Datum vom 22. Juli 2003 ):
Sehr geehrte Frau ....,
sehr geehrter Herr ....,
vielen Dank für Ihr weiteres Schreiben vom 30.06.2003.
Nach Ergebnissen der Konsensverhandlungen zur anstehenden Gesundheitsreform ist die ersatzlose Streichung der Leistung der künstlichen Befruchtung aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr vorgesehen. In den " Eckpunkten der Konsensverhandlungen zur Gesundheitsreform " heißt es hierzu wie folgt:
" Der Anspruch auf Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung wir zumutbar eingeschränkt ( Reduzierung auf 3 statt 4 Versuche, Altersgrenzen zwischen 25 und 40 Lebensjahren für Frauen bzw. 50 Lebensjahren bei Männern ) und mit einer Eigenbeteiligung von 50% belegt. "
Diese Eckpunkte werden nunmehr in Gesetzesform umzusetzen sein. Das weitere Gesetzgebungsverfahren bleibt dabei abzuwarten.
Mit freundlichen Grüssen
Im Auftrag
Unterschrift
Hans-Robert Holzbach
Tja, was steht darin, was wir noch nicht wissen...
Aber keiner kann uns momentan sagen, welche Kosten wir zur Hälfte selbst tragen sollen, oder wohin wir die Hälfte der Kosten zahlen sollen, oder ob es Vorgaben geben wird wie hoch die Behandlungsgebühren bzw. Medikamentengebühren sein werden...
Das ist für uns Alle doch von äußerster Wichtigkeit.
Aber da sollen wir eben abwarten...
Aber die Gesundheitsreform hat´s ja in sich...
Habe eben gelesen, daß schon eine ganz fette Ohrfeige den " Machern " ausgeteilt wurde ( auf der T-Online-Startseite, 31.07.2003 ):
lt. Wissen der Bild-Zeitung werden, zum August 2003, zwanzig ( 20 !!! ) BKK´s Ihre Beitragsätze erheblich anheben...
Tja, Manche haben es ja vorausgesagt, wollte Denen niemand glauben ?!
Da wird es noch einige Debatten geben, im Bundestag, gehe ich von aus...
Also müssen wir " am Ball " bleiben...
Folgendes habe ich geschrieben:
Sehr geehrte Frau Dr. Friede-Mohr,
wir danken Ihnen für die Beantwortung unseres Schreiben.
Ihren Erläuterungen ist Folgendes zu entnehmen:
Das bisherige Gesetz unterscheidet wie folgt:
1) § 27 a SGB V: Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft wie IUI,
IVF und ICSI
2) § 27 SBG V: Maßnahmen zur Krankenbehandlung = Beseitigung
organischer Schäden: Bauchspiegelung, Gebärmutter-
spiegelung etc.
Während § 27 a SGB V ( künstliche Befruchtung ) ersatzlos gestrichen werden soll, bleibt " 27 SBG V erhalten.
Endometriose, Gebärmutterpoypen, Zysten, Myome, verschlossene Eileiter etc. werden auch weiterhin behandelt, künstliche Befruchtungen gibt es aber nicht mehr.
Ich hoffe, daß der Unterschied, den der Gesetzgeber macht, deutlich wurde.
Uns ist es unverständlich, daß KRANKHEITEN, die zur Sterilität führen ( und größtenteils nur durch künstliche Befruchtung zu beheben sind ), weiterhin durch die Versichertengemeinschaft getragen werden.
Die Akzeptanz der Krankheiten, welche die Sterilität ausmachen, schließt demzufolge, unserer Meinung nach, u n a b d i n g b a r, die weiterführende Behandlung mit künstlicher Befruchtung mit ein.
Unter diesen Gesichtpunkten bitte ich Sie mir eine konkrete Erklärung zu der Unterscheidung der o.g. beiden Paragraphen zu geben,
und verbleibe
Mit freundlichen Grüssen